Hallo Leute,
ich habe die Nebenkostenabrechnung meiner Eltern angeschaut und in der Abrechung der Heizung einen Posten entdeckt um den es hier geht.
Und zwar gehört das Haus der Gemeinde, diese hat einen Contracting Vertrag vor ewiger Zeit geschlossen (da war es noch eine andere Gemeinde).
In der Abrechnung der Firma der die Heizung gehört steht nun einmal Warmwasser, und die Heizkosten, dritter Punkt sind die Betriebskosten, diese sind unterteilt in Grundpreis und Messpreis.
Gesamtkosten für das 6 Familienhaus sind für 2016 ganze 6330 Euro. Verbrauch ist dabei natürlich nicht mit drin.
Diese Kosten werden nun pro qm umgelegt, das sind in diesem Falle für eine 81qm Wohnung 1152 Euro!
Die Kosten für diese "Bereithaltung" steigen natürlich jährlich zwischen 100 und 200 Euro an.
Verbrauch in der Wohnung übrigens zusammen nichtmal 700 Euro.
Ich habe nun beim Vermieter herausbekommen für was der Punkt "Betriebskosten" überhaupt ist, selbst die Bearbeiterin der Gemeinde musste herumtelefonieren mit der "Heizungsfirma". Auf meine Frage ob die höhe der Kosten üblich sei Antwortete Sie "Nein, das ist aber in diesem Fall so ungünstig weil da noch ein alter Vertrag besteht"..... Die Gemeinde könnte da auch nichts machen.
Sooo und nun meine Fragen, könnt Ihr mir helfen?
- Gibt es einen geregelten Höchstbetrag was die Bereithaltung für die Heizung Kosten darf?
- Ich habe in den Mietvertrag geschaut, da steht nichts drin von Contracting Kosten oder ähnliches.
- Was sagt Ihr zu der Höhe?
Lustig fand ich die Bemerkung der Dame (Gemeinde): Das ist eine ganz alte Heizung da fallen pro Jahr nunmal hohe Kosten für Reparaturen und Instandhaltung an...
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Danke