Defekte Tür beim Nachbar reparieren lassen

  • Hallo zusammen, ich bräuchte einen Rat wie man in der Situation am besten vorgehen soll.

    Zum Haus: Mehrfamilienhaus, jede Etage hat zwei Flügel je eine Feuerschutztür / je 2 Wohnungen.
    Technische Info: die Tür beim Nachbar ist schief, deswegen schließt sie nicht richtig und muss mit Gewalt zugemacht werden, dem entsprechend die Geräuschkulisse.
    Zum Vermieter: Bisher alle Reparaturen in meiner eigenen Wohnung wurden ohne großen Widerstand (vom Hausmeister) zur meiner Zufriedenheit durchgeführt. Hausmeister wollte die Tür reparieren, aber dann sich nicht mehr gemeldet.
    Zur Vorgeschichte: Die Reparatur (vor Jahren) vom Hausmeister ist unternommen worden und mislungen. Der Nachbar hatte wohl selbst vor Jahren sich mit der Verwaltung auseinander gesetzt ohne Erfolg und Mietverbund konnte angeblich ihm auch nicht helfen.
    Umgezogen bin ich in die neue Wohnung vor etwa einem halben Jahr.
    Budget: Student :)

    ich füge hier den Text an die Verwaltung (per eMail), der das Problem schildert:

    Zitat


    ich schreibe Sie erneut an mit der dringenden Bitte die Nachbar's zu reparieren.

    Grund: Bei der mehrköpfigen Familie ist das Ankommen und Gehen verstärkt. Es kann so früh wie 7:30-9:00 mit den Schulkindern oder den arbeitstätigen anfangen und so spät wie 1 bis 2 Uhr Nachts mit den Jugentlichen aufhören. Und bei "kann" meine ich, dass es praktisch jeden Tag ist. Dh. Ich darf meinen Schlaf dazwischen einstellen und das geht auf Dauer nicht mehr und mit dem Anfang des neuen Semesters und regulären Lern-/Arbeitszeiten ist es eine Zumutung.

    Die Lautstärke des Tür-Schließens überschreitet das Normale. Es bestehen bereits Lösungen im Haus wie bei der Familie ... mit dem Tür-Schließ/ausbremssystem, genauen Namen kenne ich nicht. Dh. Ich bitte genau darum, die Nachbar's Tür zu reparieren damit sie leicht schließbar ist und die Ausbremsung zu installieren damit das Knallen aufhört.

    Ich erbitte deshalb so schnell wie möglich einen für mich wohnbaren Zustand herzustellen.

    Es ist wieder 2 Wochen her. Ähnliche eMail habe ich schon mal geschickt und beim Nachfragen bei der Verwaltung per Telefon gab es eine Absage ohne einen besonderen Grund.

    Optionen, die sich anbieten:
    1. Mietverbundmitgliedschaft, Beratung + Übernahme des Schriftverkehrs
    2. Anwaltliche Beratung (ähnliches Ziel, schlecht wegen kleinem Budget)
    3. Handwerker bestellen + Kostenübernahme meinerseits + Verwaltung über die Instandsetzung (vor/nach) zur Kenntnis setzten.

    Ich weiß nicht, ob ich im Recht bin die Reparatur zu verlangen und welche Schritte für einen Erfolg unternommen werden müssen.

    Etwas viel an Text, jedoch hoffentlich alles notwendige erwähnt, sonst bitte ich um Rückfragen.

  • Hallo zusammen, ich bräuchte einen Rat wie man in der Situation am besten vorgehen soll.

    [B]Etwas viel an Text, jedoch hoffentlich alles notwendige erwähnt, sonst bitte ich um Rückfragen.


    Hallo,

    als Mieter kannst du bei anhaltendem Lärm unter Umständen auch eine Mietminderung geltend machen.

    Nach den Grundsätzen im Mietrecht dürfen durch die Nutzung der Wohnung nicht die Belange anderer Mieter mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden. Alle Arten von Geräuschverursachung sind zu unterlassen, wenn hierdurch der Wohnbereich eines anderen Mieters nicht nur unwesentlich beeinträchtigt wird.

    Da der Nachbar eben auch an einer Reparatur interessiert ist, weil er ja zwangsweise seine Tür nicht normal schließen kann, betrifft das eben dann die mietvertragliche Nebenpflicht des Vermieters, in der er den Lärm einzustellen hat und die Mietsache in gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten hat.

    In jedem Fall sollten Sie ein Lärmtagebuch unter Benennung von Zeugen führen, um es im Zweifelsfall als Beweismittel vorlegen zu können. Insbesondere die Höhe der Mietminderung ist aber auch wieder eine Frage des Einzelfalls.

    Also tut euch zusammen und fordert des Vermieter schriftlich auf die Türe in Ordnung zu bringen. Fruchtet das nicht müssen eben dann schwerere Geschütze aufgefahren werden.

    Gruß
    BHShuber

    Einmal editiert, zuletzt von BHShuber (5. November 2016 um 09:24)

  • BHShuber Entschuldigung, habe anscheinend nicht so gut erklärt. Die Feuerschutztür ist die Tür zum jeweiligen Flügel. Es geht aber um die Tür zu der Wohnung meines Nachbars auf / in meinem Flügel.

    Flügel beddeutet dann wohl "Hausflügel" und nicht "Türflügel"? Was hat die dann damit zu tun?
    Also es geht nur um eine normale Wohnungstür, richtig?

  • Wenn die Türen so knallen, würde ich erst mal schauen, ob die Dichtungen noch vorhanden oder porös sind, oder ähnliches.
    Von so etwas wie Ersatzvornamen bei fremden Nachbarn würd ich mal schnell die Finger lassen, das geht mit Sicherheit in die Hose.
    Eine Anwalt wäre eine Option, aber ob es dir das wert ist? Mieterverein ist übringens auch nicht kostenlos, aber dafür meisten sinnlos.

  • richtig, danke. Mit dem Hausflügel sollte nur deutlich werden, dass unsere Türen nebeneinander sind.


    Sicherlich wohnen hinter der Tür auch Nachbarn mit Namen...
    Vierte Möglichkeit: Dem VM per Einwurfeinschreiben die Mängel schildern, auch seit wann sie ihm bekannt sind, und zeitnahe Abhilfe einfordern, um weitere Schäden am Gebäude und Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB Bezug nehmen - und uns gelegentlich den Fortgang mitteilen.

  • AJ1900 Das wäre am Problem vorbei, weil die Tür in ihrer Funktionalität defekt ist. Dagegen meine Tür ist top und die habe ich tatsächlich mit Dichtungen versehen.

    Gibt es nun Dichtungen oder nicht? Ein Tür ohne Dichtungen knallt, auch wenn Sie butterweich schließt. Wenn man die dann auch noch zuhauen muß weil sie verzogen ist, wäre mir zumindest der Lärm erklärbar den du beschreibst.

  • Berny Das macht Sinn. Das mit dem Einwurfeinschreiben wäre auch das Nächste was ich vorhatte als auf eigene Faust. Der Hinweis auf den Paragraf in diesem Zusammenhang klingt auch tüchtig. Welche Fristen, darf ich, realistisch gesehen, setzten?

    Ja, mit meinen Nachbarn bin ich aufm guten Stand und sie sind auch gute Menschen, die Eltern sind nur permanent unter Stress wegen großer Familie und die Tür hilft auch nicht besonders.

  • AJ1900 "verzogen" wäre damit der richtige Ausdruck! Konnte gerade das nicht grafisch umsetzten. Damit sind die Dichtung irrelevant, im Moment.

    edit: also wenn der Türrahmen horizontal richtig ist, dann ist die Tür schief um, schäzungsweise 5-10 Grad, und damit schließt sie nicht wie zbsp bei mir der Fall ist. Die Schleifspuren sind an Fließen unten und am Türrahmen zu sehen.

    edit2: das Knallen entsteht damit durch das Aufprallen zwischen der oberen Türkante und dem Türrahmen.

    2 Mal editiert, zuletzt von FoxSkin (5. November 2016 um 09:58)

  • AJ1900 "verzogen" wäre damit der richtige Ausdruck! Konnte gerade das nicht grafisch umsetzten. Damit sind die Dichtung irrelevant, im Moment.

    Nein sind sie nicht, weil wenn dein Nachbar die Dichtungen raus gemacht hat, oder sie einfach kaputt sind, kannst du dir das ganze sparen, weil dann jede Tür knallt. Und so etwas wie Türdichtungen erneuern ist dann übringens oft etwas, was der Mieter im rahmen der Kleinreparaturen selber zu erledigen hätte.
    Das ändert dann zwar nichts am Zustand der Tür, wohl aber an der Lärmbelästigung.

  • AJ1900 Was den technischen Teil der Reparatur angeht, können die Dichtungen nur dort angebracht werden, wo die Tür schließlich in die Fugen fällt. Dh die flachen Stellen der Tür und Türrahmens. Das Geräusch wird allerdings vor dieser Stelle erzeugt und zwar durch die Tür(vor)kante, also wenn Holz auf Metal aufprallt. Die Dichtungen kommen erst einen Moment später zum Einsatz und bei dem derzeitigen Zustand könnten sie sogar das Schließen noch zusätzlich erschweren.

    Ich begrüße es, dass du helfen möchtest, nur denke ich, dass das Wiederherstellen des Normal-Zustandes + eine Türbremse eher helfen würden. Und um das zu erreichen scheint der rechtliche Weg der beste zu sein. Das Geräusch weg zu meditieren klappt derzeit nicht so gut.

  • AJ1900 Was den technischen Teil der Reparatur angeht, können die Dichtungen nur dort angebracht werden, wo die Tür schließlich in die Fugen fällt. Dh die flachen Stellen der Tür und Türrahmens. Das Geräusch wird allerdings vor dieser Stelle erzeugt und zwar durch die Tür(vor)kante, also wenn Holz auf Metal aufprallt. Die Dichtungen kommen erst einen Moment später zum Einsatz und bei dem derzeitigen Zustand könnten sie sogar das Schließen noch zusätzlich erschweren.

    Ich begrüße es, dass du helfen möchtest, nur denke ich, dass das Wiederherstellen des Normal-Zustandes + eine Türbremse eher helfen würden. Und um das zu erreichen scheint der rechtliche Weg der beste zu sein. Das Geräusch weg zu meditieren klappt derzeit nicht so gut.


    Geht es nicht noch etwas komplizierter? Auf gut deutsch, damit die Tür wieder oder einfacher zu schließen ist, wurde die Dichtungen entfernt, und nun knallt es eben?
    Ich reite deshalb so darauf herum, weil der Lärm für dich der springende Punkt ist. Du kannst nicht das Beheben von Mängelen in anderen Wohungen fordern, du kannst aber fordern das der Lärm beseitigt wird, diese Unterscheidung ist wichtig, wenn du anfängst kostenpflichtig irgend etwas durchsetzen zu wollen.
    Ansonsten alles richtig, einschreiben mit Aufforderung zur Beseitigen des Lärms, Fristsetzung usw. alles wie beschrieben.
    Erhrlich gesagt, fände ich es aber geschickter, wenn das deine Nachbarn selber machen, nur nebenbei.

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (5. November 2016 um 10:44)

  • AJ1900 hast recht, je einfacher desto besser. Die Dichtungen sind wie an meiner Tür vorhanden.

    Es ist ein guter Hinweis mit der Unterscheidung. Man verfängt sich schnell an falschen Details.
    Lässt sich das mit der Lärmbelästigung mit einem BGB Paragraf verfestigen? Ich frage deswegen, weil Berny mit dem §535 über die Mietsache argumentiert hat. Das wäre ein anderer Aspekt als der den du ansprichst.

    edit: und würde man mit "Lärmbelästigung" gegen den Nachbar klagen müssen? Das will ich nicht. Ich erkenne ein Verschulden des Vermieters und möchte dagegen vorgehen.

    Nachbar hat sich damit vor Jahren beschäftigt und nach seinen Worten nichts kam dabei raus außer Streit mit dem Vermieter und Streit mit dem Mieterverbund. Hausmeister's eigene Reparaturversuche gab es aber doch, nur halt nicht erfolgreich.

    Einmal editiert, zuletzt von FoxSkin (5. November 2016 um 11:09)


  • Lässt sich das mit der Lärmbelästigung mit einem BGB Paragraf verfestigen? Ich frage deswegen, weil Berny mit dem §535 über die Mietsache argumentiert hat. Das wäre ein anderer Aspekt als der den du ansprichst.

    Ehrlich gesagt, alles nicht deine Kanne Bier. Du bist keine Jurist, du bist Mieter, und als solcher hast du den Anspruch ohne Lärmbelästigung schlafen zu können, auch ohne Jurastudium.
    Im Moment geht es ja nur darum den Istzustand und Zeiten usw. rechtssicher zu fixieren. Du beschreibst den Zustand, seit wann das so ist, und forderst Abhilfe zu schaffen, sagen wir mal vieleicht 2-4 Wochen.
    Dann ist dein Job Lärmprotokoll zu führen, Zeugen zu sammeln, und dann wenn die Frist verstrichen ist, ab zum Anwalt oder meinetwegen zum Mieterverein, da wird dann vieleicht ein Schreiben bezgl. Mietminderung usw. aufgesetzt, und dann mal weitersehen.
    Das wäre zumindest erst mal meine unverbindliche Meinung zum vorgehen.

  • Das wäre schon was konkreter, klingt besser! Jep, kenne mich nicht aus. Das Einzige, was man tun soll ist richtig vorgehen.

    Nur paar Punkte, nicht um zu widersprechen, sondern evtl. Schwierigkeiten aufzuzeigen:

    - Lärmprotokoll ist zu aufwendig, einfacher sind Zeitfenster anzugeben und das habe ich mit dem Anfang und Ende gemacht bzw kann wieder machen
    - Zeugen sind höchstens Nachbarn gegenüber. Leider deutsche Sprache ist das Problem und damit auch Erklären ohne Missverständnisse. Deswegen kann es auch schief gehen. Ich bin neu hier, habe aber noch vor da paar Jahre zu bleiben.
    - Mietverein, ja kann tun. Anwalt, nur wenn ich eine sichere gesetzliche Grundlage habe (evtl. mit Hilfe des Mietvereins)
    - Mietminderung ist nicht möglich, da im Vertrag ausgeschlossen ist. (was mich schon von Anfang an gestört hat, ob das rechtlich in Ordnung ist?)

  • - Lärmprotokoll ist zu aufwendig, einfacher sind Zeitfenster anzugeben und das habe ich mit dem Anfang und Ende gemacht bzw kann wieder machen
    - Zeugen sind höchstens Nachbarn gegenüber. Leider deutsche Sprache ist das Problem und damit auch Erklären ohne Missverständnisse. Deswegen kann es auch schief gehen. Ich bin neu hier, habe aber noch vor da paar Jahre zu bleiben.
    - Mietverein, ja kann tun. Anwalt, nur wenn ich eine sichere gesetzliche Grundlage habe (evtl. mit Hilfe des Mietvereins)
    - Mietminderung ist nicht möglich, da im Vertrag ausgeschlossen ist. (was mich schon von Anfang an gestört hat, ob das rechtlich in Ordnung ist?)

    1. Lärmprotokoll, je konkreter je besser
    2. Stichwort Übernachtungsgäste.:o Geht aber sicher auch ohne.
    3. Der Anwalt nennt dir die gesetzlichen Grundlagen nicht du ihm. Sonst müsste der ja dich bezahlen und du nicht ihn.
    4. Mietminderung per Vertrag ausgschlossen? Lustig. Das das Unsinn ist, wird dir selbst der Mieterverein erklären können.

  • 1. Ich werde wohl etwas Inspiration aus Comic Books suchen müssen: "boom, kabläm, scharäng...!
    2. Am besten mit einem Dezibelmesser! :)
    3. Endlich ein überbezahlter Nebenjob
    4. Das wird die nächste Station sein, um meinen Vermieter besser kennen zu lernen

    Danke dir, du warst eine große Hilfe und Berny. Könnte was dauern bis Ergebnisse da sind, aber vllt interessiert ja später andere was daraus geworden ist.

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