Beiträge von Tissi

    Kannst Du klemmen, da im § 11 nur von "in den Mieträumen" die Rede ist, jedoch nicht von aussenliegenden Terassen. Ich würde sie einmal schrubben, mehr nicht. Käme in etwa der besenreinen Übergabe gleich.

    Wir wohnen jetzt 150 km weiter. Ist halt die Frage ob man dafür jetzt des lieben Friedens Willen hinfährt oder ob es Vermietersache ist und er jetzt ein schönes Antwortschreiben zu seinen Angeboten plus einforderung der 500€ einbehaltener Kaution bekommt.

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    hier steht noch: die Mieträume sind beim Auszug vollständig gereinigt an den Vermieter zurückzugeben, wobei rechte des Mieters gem. Paragraph 193 BGB ausgeschlossen werden. Die fälligen Schönheitsreperaturen hat der Mieter nach Maßgabe des Paragraph 11 auszuführen.

    Wir haben es ja auch immer gereinigt soweit es eben ging. Bei den Angeboten die er uns jetz hat zukommen lassen, ist die Rede davon, die bodenplatten zu entfernen, im Innenhof mit Hochdruckreiniger zu säubern und dann wieder zu verlegen.

    Das kann ja wohl auch nicht sein, oder?!??

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    Hallo,

    Wir haben im Dachgeschoss mit einem kleinen Balkon gewohnt. Der Balkon war mit Betonplatten ausgelegt und hatte keine Überdachung. Somit war er sehr witterungsanfällig und aufgrund der Betonplatten für uns schwer zu reinigen. Das Moos aus den Ritzen wurde immer entfernt, aber die Platten selber nahmen mit der Zeit eine grünliche Farbe an.

    Jetzt bei unserem Auszug wurde dies seitens des Vermieters bemängelt. Er sagte, dass man die Platten halt mal mit dem Hochdruckreiniger hätte reinigen müssen. (Ich als Mieter habe keinen Hochdruckreiniger und bei einem Balkon mit 2qm mache ich meiner Meinung nach mehr schmutzig als sauber.)

    Der Vermieter sagte uns zu, dass er Angebote für Reinigungen einholen wird und sie uns dann zuschicken wird. Jetzt haben wir Angebote über 416,- bzw 295,- Euro bekommen, was ich sehr viel und übertrieben halte. (Aufgrund dessen hat der Vermieter bei der Wohnungsübergabe Satte 500€ von der Kaution einbehalten, welches unserer !einung nach absolut unverhältnismäßig viel ist)

    Muss ich als Mieter überhaupt die Kosten übernehmen?!? Ich meine bei Fliesen wäre es für mich als Mieter ja kein Problem gewesen diese zu Reinigern, aber Betonplatten?!? Ist doch klar, dass diese ohne Überdachung nach 5 Jahren Miete eine grüne Farben angenommen haben.

    Hätten wir jetzt noch die Möglichkeit die Balkonplatten irgendwie selbst zu reinigen, da uns die Angebote nicht zusagen?!?

    Schonmal vielen Dank

    Danke schonmal, für die ersten Antworten und Meinungen. Es handelt sich um einen Nichtraucherhaushalt und auch haben wir keine Flecken oder ähnliches an den Wänden. Unserer Meinung nach die Wände noch völlig in Ordnung.

    In einem Zimmer hatten wir damals an eine Wand eine Fototapete geklebt. Diese muss natürlich ab und gegen Rauufaser, wie es vorher auch war ersetzt werden, richtig??

    Hallo,
    wir sind im Sommer 2009 in eine frisch renovierte Wohnung eingezogen und werden zum Oktober 2016 nun wieder ausziehen. Müssen wir wirklich die komplette Wohnung neu streichen???

    Ich zitiere aus unserem Mietvertrag:
    §20 Beendigung Mietverhältnis:
    1. Die Mieträume sind beim Auszug vollständig gereinigt an den Vermieter zurückzugeben, wobei Rechte des Mieters aus § 193 BGB ausdrücklich ausgeschlossen werden..
    2. Die fälligen Schönheitsreparaturen hat der Mieter nach Maßgabe des § 11auszuführen.
    Der Mieter hat dem Vermieter den Zeitpunkt und den Umfang der letztmaligen Schönheitsreparaturen nachzuweisen.

    § 11 Schönheitsreparaturen:
    1. Der Mieter ist verpflichtet, in den Mieträumen auf seine Kosten die regelmäßigen Schönheitsreparaturen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, soweit sie durch seinen Mietgebraucht und nach dem Grad der Abnutzung erforderlich sind.
    2. Die Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen von Wänden und Decken sowie Holzwerk, Streichen der Fußböden, -leisten und Treppenstufen, der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen sowie der Innenseiten der Balkone/Loggien.
    Die Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden. Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung sind die alten Tapeten zu entfernen.
    3. Der Vermieter ist zur Durchführung regelmäßiger Schönheitsreparaturen nicht verpflichtet.

    Schonmal vielen Dank!!

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