Kündigungsbestätigung wird zurückgezogenHa

  • Hallo an alle

    Wir haben unser Haus Ende Juli auf 31.10. gekündigt und haben auch von beiden Vermietern (Ehepaar) eine unterschriebene Kündigungsbestätigung erhalten in der steht, dass das Mietverhältnis keinesfalls verlängert werden kann.

    Nach einer Vorabnahme, bei der wir uns geweigert haben ein Protokoll zu unterschreiben, weil falsche Sachen drin, haben wir heute ein Schreiben vom Anwalt bekommen, dass die Kündigung nicht akzeptiert wird, weil wir sie nur an Ihn Vermieter gerichtet haben und nicht an beide.....

    Jetzt habe ich festgestellt, dass unser Mietvertrag auch nur von ihm unterschrieben wurde....

    Jetzt die Frage. Können Sie den Kündigungstermin jetzt noch verweigern? Wenn ich jetzt neu kündigen müsste, dann auf 31.12 und somit noch mal 3 Monate Miete zahlen?

    Vielen Dank schon mal

    Andreea

  • Wir haben unser Haus Ende Juli auf 31.10. gekündigt und haben auch von beiden Vermietern (Ehepaar) eine unterschriebene Kündigungsbestätigung erhalten in der steht, dass das Mietverhältnis keinesfalls verlängert werden kann.

    Nach einer Vorabnahme, bei der wir uns geweigert haben ein Protokoll zu unterschreiben, weil falsche Sachen drin, haben wir heute ein Schreiben vom Anwalt bekommen, dass die Kündigung nicht akzeptiert wird, weil wir sie nur an Ihn Vermieter gerichtet haben und nicht an beide.....

    Jetzt habe ich festgestellt, dass unser Mietvertrag auch nur von ihm unterschrieben wurde....

    Jetzt die Frage. Können Sie den Kündigungstermin jetzt noch verweigern? Wenn ich jetzt neu kündigen müsste, dann auf 31.12 und somit noch mal 3 Monate Miete zahlen?


    Hallo Andreea,

    wer ist denn im MV als Vermieter eingetragen?
    Falls Ihr jetzt nochmals kündigen würdet/müsstet, wäre das dann übrigens erst zum 31.01.2017.

  • Hallo Berny

    Es stehen beide als Vermieter drin, aber wenn ich Haufe richtig verstanden hab ist das ok, wenn nur er unterschreibt, wenn er für beide handelt, dann kann ich doch aber auch davon ausgehen, dass er für beide die Kündigung annehmen kann.... zudem hat sie ja die Bestätigung durch Unterschrift akzeptiert?

    Vielen Dank für den Hinweis mit Kündigungstermin. Stimmt natürlich leider....

    Andreea

  • Netter Versuch...

    Grundsätzlich ist eine Kündigung an beide Vermieter zu richten. Hier wurde die Kündigung aber nur an eine Person gerichtet.

    Aber: Laut Rechtsprechung geht es nur darum, dass die Vermieter Kenntnis von diesem Schreiben erlangen müssen, d.h. zugestellt worden ist.
    Hier handelt es sich um ein Ehepaar, welches vermutlich eine gemeinsame Wohnung bewohnt und es folglich nur einen Briefkasten gibt.

    Zusätzlich gibt es eine Kündigungsbestätigung mit der Unterschrift aller Vermieter. Letztendlich ist dies der Nachweis, dass auch die Frau Kenntnis von der Kündigung erlangen konnte.

    Ich denke, dass die Kündigung wirksam ist, allerdings würde ich mich hier nochmal von einem Fachanwalt beraten lassen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zusätzlich gibt es eine Kündigungsbestätigung mit der Unterschrift aller Vermieter. Letztendlich ist dies der Nachweis, dass auch die Frau Kenntnis von der Kündigung erlangen konnte.


    Ich meine auch, dass die Kündigung rechtswirksam war.

  • Auch der Mieterbund ist wohl der Meinung, dass die Kündigung rechtswirksam war. Sie werden ein Schreiben an den RA aufsetzen, dann schaun wir mal was sich tut. Wahrscheinlich wird aber der Übergabetermin erst später sein.... und mal sehen was sie noch alles finden wollen...

    Vielen Dank für die Meldungen

    Andreea

  • Auch der Mieterbund ist wohl der Meinung, dass die Kündigung rechtswirksam war. Sie werden ein Schreiben an den RA aufsetzen, dann schaun wir mal was sich tut. Wahrscheinlich wird aber der Übergabetermin erst später sein.... und mal sehen was sie noch alles finden wollen...

    Vielen Dank für die Meldungen

    Andreea

    Halte uns doch bitte auf dem Laufenden, danke ebenfalls.

  • Soooo gestern Schlüsselübergabe gehabt. Jetzt schaun wir mal was noch kommt.... Gestern Abend die Mail mit dem Protokoll und ein Hinweis, dass die Vermieter heute nochmal eine Begehung machen, weil wir nun mal berufstätig sind und erst um 17.30 die Übergabe machen konnten und es da schließlich schon dunkel war.....

    Wir werden sehen.

    Viele Grüße

    Andreea

  • So schon wieder eine Mail erhalten.....
    Das Haus wäre nicht mal besenrein, weil die Fenster und Türen sowie die Toiletten nicht richtig geputzt sind....

    In meinem Mietvertrag steht nur...."Übernahme von nicht tapezierten Räumen, Auszug ebenso."

    Dann hätte ich doch wahrscheinlich nicht mal saugen und wischen müssen? Und wir haben sogar die Küche geschrubbt....

    Andreea

  • Also lt. Mieterschutzbund gibt es keine gesetzliche Reinigungspflicht und wenn im MV nichts steht, hätte ich gar nichts machen müssen..... ;)
    mal sehen was die Ex-Vermieter dazu sagen....

    Liebe Grüße

  • Also lt. Mieterschutzbund gibt es keine gesetzliche Reinigungspflicht und wenn im MV nichts steht, hätte ich gar nichts machen müssen..... ;)
    mal sehen was die Ex-Vermieter dazu sagen....


    Was wäre denn wohl Deiner oder MSB's Meinung nach das Gegenteil? Schlimmstenfalls versifft und vermüllt...?

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