Nicht abgeschlossene Haustür über Nacht

  • Guten Abend!
    Vor ein paar Monaten habe ich mal gelesen, das ein Oberlandes Gericht entschieden hat, das über Nacht die Haustür nicht abgeschlossen werden darf.Die Begründung dafür war/ ist, das Personrnschutz vor Sachschutz steht, was meiner Meinung nach auch so sein sollte.Meine Frage geht in die Richtung:Wenn Nachts in einem Haus aus einem Keller z.B.etweas gestohlen wurde,wer kommt dann für den Schaden auf. Die Mieter selber , oder kann der Vermieter das über Seine Versicherung laufen lassen? Derf Kellerraum ist natürlich immer abgeschlossen.


    Gruß,Wohnbar!

  • Wenn Nachts in einem Haus aus einem Keller z.B.etweas gestohlen wurde,wer kommt dann für den Schaden auf. Die Mieter selber , oder kann der Vermieter das über Seine Versicherung laufen lassen? Derf Kellerraum ist natürlich immer abgeschlossen.


    Die Haustür sollte immer geschlossen sein, jedoch nicht abgeschlossen. Die Sorgfaltspflicht trifft jeden, VM, Besucher, Mieter.
    Einbruchdiebstähle fallen nicht unter Mietrecht.

  • Deinen Keller solltest du natürlich verschlossen halten, denn im Falle eines Aufbruchs und einem Diebstahl wird dir deine Hausratversicherung den Schaden ersetzen. Wenn du keine Hausratversicherung hast, hast du ins Klo gegriffen. Und die Haustüre sollte immer geschlossen sein und nur mit einem Schlüssel von außen zu öffnen sein. Dann ist diese Tür von innen im Falle eines Falles von innen jederzeit zu öffnen und als Fluchtweg geeignet.

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