Guten Abend!
Vor ein paar Monaten habe ich mal gelesen, das ein Oberlandes Gericht entschieden hat, das über Nacht die Haustür nicht abgeschlossen werden darf.Die Begründung dafür war/ ist, das Personrnschutz vor Sachschutz steht, was meiner Meinung nach auch so sein sollte.Meine Frage geht in die Richtung:Wenn Nachts in einem Haus aus einem Keller z.B.etweas gestohlen wurde,wer kommt dann für den Schaden auf. Die Mieter selber , oder kann der Vermieter das über Seine Versicherung laufen lassen? Derf Kellerraum ist natürlich immer abgeschlossen.
Gruß,Wohnbar!