Nebnkostenabrechnung für vorherige Wohnung

  • Guten Abend!
    Wie muß,oder sollte eine ordnungs gemäße Nebenkostenabrechnung aussehen? Reicht es aus wenn z.B. die Menge an Wasser angegeben wurde die ich verbraucht haben soll,oder muß der ehemalige Vermieter irgendwelche Beweise, so z.B. den Zählerstand vom Wasser als Kopie mit schicken bei der Nebenkostenabrechnung ?Das gleiche Frage ich mich, ob auch der genaue Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser angegeben werden muß?Und wie sieht es mit den Versicherungen aus die der Vermiete auf den/ die Miete umlegen kann und darf?
    Meine letzte Nebenkostenabrechnung bestand nur aus Zahlen, was ich bezahlen soll, ohne Angeben was ich verbraucht habe an Wasser,Heizenergie usw.


    Liebe Grüße,
    Wohnbar!

  • Zitat

    Wie muß,oder sollte eine ordnungs gemäße Nebenkostenabrechnung aussehen?

    In etwa so

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    Zitat

    Meine letzte Nebenkostenabrechnung bestand nur aus Zahlen, was ich bezahlen soll, ohne Angeben was ich verbraucht habe an Wasser,Heizenergie usw.

    Lade diese doch mal als Bild(er) hoch. Persönliche Daten unkenntlichen machen.

  • Wie muß,oder sollte eine ordnungs gemäße Nebenkostenabrechnung aussehen? Reicht es aus wenn z.B. die Menge an Wasser angegeben wurde die ich verbraucht haben soll,oder muß der ehemalige Vermieter irgendwelche Beweise, so z.B. den Zählerstand vom Wasser als Kopie mit schicken bei der Nebenkostenabrechnung ?Das gleiche Frage ich mich, ob auch der genaue Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser angegeben werden muß?Und wie sieht es mit den Versicherungen aus die der Vermiete auf den/ die Miete umlegen kann und darf?
    Meine letzte Nebenkostenabrechnung bestand nur aus Zahlen, was ich bezahlen soll, ohne Angeben was ich verbraucht habe an Wasser,Heizenergie usw.


    Einzelverbräuche in Litern oder kWh sind in der Betriebskostenabrechnung regelmässig nicht anzugeben, sondern es werden lediglich die Kosten für die einzelnen Posten nach bestimmten Verteilerschlüsseln auf die Mieter umgelegt.
    Tipp: Studiere mal die Betriebskostenverordnung https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=betriebskostenverordnung und die Heizkostenverordnung https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=heizkostenverordnung

  • Und wie kann ich dann sicher sein das auch wirklich alles mit Rechten Dingen zugeht, wenn ich nicht vergleichen kann was ich im Jahr vorher verbraucht haben soll?


    Liebe Grüße,
    Wohnbar!

  • Und wie kann ich dann sicher sein das auch wirklich alles mit Rechten Dingen zugeht, wenn ich nicht vergleichen kann was ich im Jahr vorher verbraucht haben soll?
    Liebe Grüße,
    Wohnbar!


    Der VM hat dem M auf Verlangen die Originalbelege des entsprechenden Zeitraums vorzulegen.

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