Modernisierungspflicht für Vermieter

  • Hallo, das ist hier wirklich ein klasse Forum, habe hier schon reichlich gelesen.

    Zu meinem Problem.
    Ich habe ein kleines EFH gemietet. Vermieter ist die Gemeinde.
    Ich habe eine ca. 30 Jahre alte Gasheizung im Keller die nur die Räume heizt. Also ca. 100 qm.
    Warmwasser wird elektrisch im Bad mit einem 80 l Boiler (neuerem Baujahr) und einem 5 l Boiler in der Küche erzeugt.

    Im Dezember haben wir also nur um eine warme "Hütte" zu haben ca. 6400 kwh Gas verbraucht. Was ca. 350 Euro entspricht.
    Ich habe alle Heizungsthermostate gegen elektronische Regler ersetzt die Nachts die Temperatur um ca. 3 Grad absenken.

    Ich habe jetzt einen Energieausweis angefordert.
    Meine Behauptung wäre das mit einer modernen Gasheizung einiges an Gas zu sparen wäre.
    Gibt es denn eine modernisierungspflicht für den Vermieter??

  • Hallo JBM422,

    "Hallo, das ist hier wirklich ein klasse Forum,"
    So manche anderen hatten das auch schon erkannt, manche jedoch nicht und wurden ausfallend oder/und anmassend, beleidigend...

    "Ich habe eine ca. 30 Jahre alte Gasheizung im Keller die nur die Räume heizt. Also ca. 100 qm."
    Hier wäre der Schorni zu fragen, ob diese alte Gasheizung nicht zwingend auszutauschen wäre, bspw. wg. Alters und evtl. auch der Emissionswerte.

    "Im Dezember haben wir also nur um eine warme "Hütte" zu haben ca. 6400 kwh Gas verbraucht. Was ca. 350 Euro entspricht."
    Kann im ungünstigen Fall hinkommen. Das Haus ist wohl von allen vier Seiten von Frischluft umweht? Wie sind die Abdichtungen von Fenstern und Türen?

    "Ich habe alle Heizungsthermostate gegen elektronische Regler ersetzt die Nachts die Temperatur um ca. 3 Grad absenken."
    Ist i.O., wenngleich auch die übliche Nachtabsenkung 4° beträgt (Wohnzimmer 21/17°). Alte Thermostaten unbedingt aufbewahren!

    "Ich habe jetzt einen Energieausweis angefordert."
    Den wird es mangels Existenz wohl nicht geben, und ausserdem ist die Gemeinde nicht verpflichtet, einen ausstellen zu lassen bei bestehenden Mietverhältnissen.

    "Meine Behauptung wäre das mit einer modernen Gasheizung einiges an Gas zu sparen wäre.
    Gibt es denn eine modernisierungspflicht für den Vermieter??"
    Und da wären wir wieder beim Schorni, welcher ja Bediensteter der Gemeinde ist und auch weiss, wem das Haus gehört...:o

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (4. Januar 2011 um 23:59)

  • Ich habe jetzt einen Energieausweis angefordert.

    Der muss nur bei Neuvermietung oder Verkauf der Hütte vorgelegt werden

    Meine Behauptung wäre das mit einer modernen Gasheizung einiges an Gas zu sparen wäre.

    Das könnte im kleinen Rahmen durchaus möglich sein, dann wäre aber die neue Gasheizung als Energiesparmaßnahme zum Teil vom Mieter zu finanzieren. Und zwar mit 11% der Anschaffungskosten auf die Jahresmiete. Z.B. Kostenpunkt der neuen Anlage 8.000,- Euro, bedeutet Mieterhöhung von 880,- Euro pro Jahr bis zum Ende aller Zeiten.

    Gibt es denn eine modernisierungspflicht für den Vermieter??

    Die Pflicht zum Austausch wird durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt. Und das kennt der Schornsteinfegermeister und auch der Heizungsmonteur, der die Wartung an dem Gerät ausführt.


    Also ist der erste Weg der Bezirksschornsteinfegermeister.

  • Der Fegemeister war grade da, der hat zwar gesagt das die Heizung sehr alt wäre aber die Werte noch absolut OK sind und er somit nichts ausrichten könne.

    Die Abdichtung der Fenster und Türen ist wohl eher lala. Da werde ich aber nochmal nachbessern.

    Also gibt es für mich quasi keine Handhabe irgendetwas zu erwirken.

    Ich bin übrigens erst im September 2010 eingezogen.
    Daher muß doch ein Energieausweis vorhanden sein?! Oder??

    Und fast vergessen :eek: Danke für die fixen Antworten!:D


  • Ich bin übrigens erst im September 2010 eingezogen.
    Daher muß doch ein Energieausweis vorhanden sein?! Oder??

    Der hat aber nur Sinn, wenn man ihn vor Einzug verlangt. Sieht man ohne ein, ist die Chance vertan. Wenn Sie also vor Einzug gesehen hätten, wie hoch der Energiebedarf des Hauses ist, hätten Sie vielleicht nicht gemietet. Aber für den Vermieter hat das keine Folgen:

    Das Ergebniss im Energieausweis hat rechtlich gesehen keine Folgen. Auch wenn Ihr Gebäude eine „Energieschleuder“ ist, ergeben sich keine Pflichten zur energetischen Modernisierung. Allerdings ist es offensichtlich, dass bei Vermietung und Verkauf von Gebäuden der Energieausweis künftig eine sehr wichtige Rolle spielt.

    aus: Welche Konsequenzen hat das Ergebniss im Energieausweis - Energiepass?

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