Garagenkündigung

  • Sehr geehrte Leser.
    Ich möchte meine Zweitgarage kündigen. (Ich bin der Mieter)Der Vertrag ist ein Nachtrag zum Hauptmietvertrag. Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?
    Vielen Dank für ihre Hilfe

  • Zitat

    Der Vertrag ist ein Nachtrag zum Hauptmietvertrag

    Hier liegt das eigentliche Problem. Die Garage ist somit Bestandteil des Wohnungsmietvertrages geworden und kann demzufolge rechtlich auch nur zusammen mit der Wohnung gekündigt werden. Bei einem separaten Garagenmietvertrag verhält es sich anders.

    Sie können also nur mit Ihrem Vermieter reden, ob und gegebenenfalls mit welcher Frist er die Garage zurück nimmt.

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