Danke für die Antworten.
@ BHShuber: Ich bin mir immer noch nicht ganz sicher, ob Unternehmen A nicht doch als Energieversorgungsunternehmen zu werten ist.
Gemäß § 3 Nr. 18 EnWG ist ein Energieversorgungsunternehmen eine:
natürliche oder juristische Personen, die Energie an andere liefern, ein Energieversorgungsnetz betreiben oder an einem Energieversorgungsnetz als Eigentümer Verfügungsbefugnis besitzen; der Betrieb einer Kundenanlage oder einer Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung macht den Betreiber nicht zum Energieversorgungsunternehmen
Unternehmen A liefert doch durch den Vertrag mit dem Energieversorger C Energie an einen anderen (Unternehmen B). Energieunternehmen C liefert an Unternehmen A und Unternehmen A liefert den Strom dann über die Stromleitungen im Gebäude an Unternehmen B. Ist Unternehmen A dann nicht ein Energieversorgungsunternehmen im Sinne des EnWG?
@ Mainschwimmer: Warum sollte eine Weitergabe nicht erlaubt sein. Kann und wieso sollte ein Energieunternehmen eine solche Weitergabe ausschließen?
Beste Grüße!