Kosten für den Schornsteinfeger

  • Hallo zusammen,

    wir haben heute unsere Nebenkosten Abrechnung für das Jahr 2015 erhalten. Wir sind zum 1.11 eingezogen, somit beläuft sich der abzurechnende Zeitraum auf 2 Monate. Es handelt sich um ein ca 100m² Haus mit einer Gas Heizung. Im Haus befindet sich noch eine Einliegerwohnung von etwa 60m² mit eigener Heizung. Wir sind die erst Mieter des Objektes.

    Nun befinden sich auf der Nebenkostenabrechnung 2 posten die sich mir nicht erklären:

    [table='width: 500']

    [tr][td][/td][td]

    Monate

    [/td][td]

    Aufwand pro Jahr

    [/td][td]

    Umzulegen [2 Monate]

    [/td][td]

    Mein Anteil (Aufteilung über anzahl Personen = 4/5)

    [/td][/tr][tr][td]

    Schornsteinfeger

    [/td][td]

    2

    [/td][td]

    75,85€

    [/td][td]

    75,85€

    [/td][td]

    60,68

    [/td][/tr][tr][td]

    Schornsteinfeger

    [/td][td]

    2

    [/td][td]

    104,58

    [/td][td]

    104,58

    [/td][td]

    83,66

    [/td][/tr]


    [/table]

    Mir stellen sich hier nun 2 konkrete Fragen:

    • Darf der Vermieter die jährlich anfallenden Kosten überhaupt komplett umlegen wenn wir das Objekt nur 2 Monate gemietet haben. :confused:
    • Darf der Vermieter die Kosten für beide Objekte zusammenfassen und über die Anzahl der Personen umlegen? (Ich vermute zumindest das das hier passiert ist, denn Belege liegen leider nicht bei.) :confused:

    Lieben Dank für eure Meinung,
    Oliver

  • Alle anfallenden Kosten des Abrechnungsjahres sind zu addieren. Sie zahlen in einem Mehrfamilienhaus Ihren Anteil ensprechend der Wohnungsgröße.
    Weiter zahlen Sie nur den Anteil am Nutzungszeitraum, hier also bloß 2 Monate.

  • Vielen Dank.

    Wenn ich das gesagte nun also richtig verstehe, ist die Abrechnung, wie oben, schon einmal falsch.
    Die Spalte Monate müsste ja für diese Beträge 12 enthalten?

    Der Vermieter hat das Haus selbst erst in 2015 erworben und wir sind wie gesagt die ersten Mieter.

  • Der Nutzungszeitraum beträgt 2 Monate im Jahr 2015. Ein Abrechnungszeitraum ist nicht direkt ausgewiesen, lediglich der Titel des Dokuments beinhaltet "Nebenkostenabrechnung 2015".

    Das wären dann umgerechnet anstatt 144,66€ nur noch 24,05€ für die 2 Monate Nutzungsdauer.

  • Hallo Oliver,

    was mir noch nicht ganz klar ist, ist die Berechnung nach zwei Schornsteinfegern.
    Euch treffen jedenfalls nur 2/12 der Jahreskosten, mietflächenanteilig wohlgemerkt.

  • Zitat

    Darf der Vermieter die Kosten für beide Objekte zusammenfassen und über die Anzahl der Personen umlegen?

    Aus meiner Sicht nein.

    Ihr habt mit der Heizungsanlage der anderen Wohnung nichts zu tun.

    Die Umlage der Schornsteinfegerkosten nach Personen ist schon sehr ungewöhnlich. Ist das vertraglich explizit so vereinbart?

    Wenn nicht müssen die Kosten nach der Wohnfläche umgelegt werden.

    Wobei das bei eigener, nur für die Wohnung, Heizungsanlage unwichtig ist.

    Hier müßte wie folgt gerechnet werden:

    Gesamtkosten : 365 Tage Abrechnungszeitraum x 61 Nutzungstage des Mieters = anteilige Kosten des Mieters

    Belege muß der Vermieter der Abrechnung nicht beilegen. Du hast aber das Recht diese bei ihm einzusehen.

    Könntest Du die Abrechnung, persönliche Daten unkenntlich gemacht, als Bild(er) hochladen?

    Mir schwant das da noch mehr im argen sein könnte.

  • Hallo Berny,

    ich konnte mittlerweile die Rechnungen dazu einsehen. Eine Rechnung führt "Mess und Überprüfungstätigkeiten", die andere mehrere Positionen wie:
    Feuerstättenbeschau und Feuerstättenbescheid, sowie Grundgebühren.

    Grüße,
    Oliver

  • Hallo Anitari,

    meine Vermutung war falsch. Wie im letzten Beitrag geschrieben habe sind es 2 Rechnungen für das gesamte Objekt. Abrechnung, wenn man das überhaupt so nennen kann lade ich gleich mal hoch.

    Danke und Grüße,
    Oliver

  • Hallo Berny,

    ich konnte mittlerweile die Rechnungen dazu einsehen. Eine Rechnung führt "Mess und Überprüfungstätigkeiten", die andere mehrere Positionen wie:
    Feuerstättenbeschau und Feuerstättenbescheid, sowie Grundgebühren.

    Grüße,
    Oliver

    Aber sicher für beide Heizungsanlagen!? Denn knapp 180 € für eine kann nicht sein. Schornsteinfegergebühren sind relativ einheitlich in Deutschland. Ich zahle für Emissionsmessung und Feuerstättenbescheid immer um die 60 €.

    Bleibt immer noch die Frage ob die Umlage nach Personen vertraglich vereinbart ist.

  • Hallo Berny,

    ich konnte mittlerweile die Rechnungen dazu einsehen. Eine Rechnung führt "Mess und Überprüfungstätigkeiten", die andere mehrere Positionen wie:
    Feuerstättenbeschau und Feuerstättenbescheid, sowie Grundgebühren.

    Grüße,
    Oliver

    Aber sicher für beide Heizungsanlagen!? Denn knapp 180 € für eine kann nicht sein.

    Bleibt immer noch die Frage ob die Umlage nach Personen vertraglich vereinbart ist.

  • Nein nicht vertraglich, das haben wir mal mündlich Besprochen muss allerdings sicher noch einmal überdacht werden. Mich wurmt einfach das Versucht wird die gesamt Kosten auf die Mieter zu verteilen wie in der Abrechnung ersichtlich.

    Aber da werde ich heute einfach mal mit ihm drüber reden.

  • Nein nicht vertraglich, das haben wir mal mündlich Besprochen muss allerdings sicher noch einmal überdacht werden. Mich wurmt einfach das Versucht wird die gesamt Kosten auf die Mieter zu verteilen wie in der Abrechnung ersichtlich.

    Aber da werde ich heute einfach mal mit ihm drüber reden.

    Nicht reden, handeln.

    Weise die Abrechnung wegen falschem Umlageschlüssel und doppelter Berechnung der Schornsteinfegerkosten zurück, fertig.

  • Nicht reden, handeln.
    Weise die Abrechnung wegen falschem Umlageschlüssel und doppelter Berechnung der Schornsteinfegerkosten zurück, fertig.


    Stimme zu.
    1. Abrechnung nach Personen 1/5 + 4/5 nicht zulässig, es sei denn, dies wurde nachweislich mit allen Mietparteien so vereinbart.
    2. Im nachfolgenden Block fehlen die Jahresbeträge, Schornsteinfeger wurde doppelt aufgeführt (abgesehen davon, dass er in die Heizkostenabrechnung gehört).
    3. Von wem stammt die Rechnung "Mess und Überprüfungstätigkeiten"?
    4. Von wem die anderen Positionen wie: Feuerstättenbeschau und Feuerstättenbescheid, sowie Grundgebühren?

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