Beiträge von oschoen

    Nein nicht vertraglich, das haben wir mal mündlich Besprochen muss allerdings sicher noch einmal überdacht werden. Mich wurmt einfach das Versucht wird die gesamt Kosten auf die Mieter zu verteilen wie in der Abrechnung ersichtlich.

    Aber da werde ich heute einfach mal mit ihm drüber reden.

    Der Nutzungszeitraum beträgt 2 Monate im Jahr 2015. Ein Abrechnungszeitraum ist nicht direkt ausgewiesen, lediglich der Titel des Dokuments beinhaltet "Nebenkostenabrechnung 2015".

    Das wären dann umgerechnet anstatt 144,66€ nur noch 24,05€ für die 2 Monate Nutzungsdauer.

    Vielen Dank.

    Wenn ich das gesagte nun also richtig verstehe, ist die Abrechnung, wie oben, schon einmal falsch.
    Die Spalte Monate müsste ja für diese Beträge 12 enthalten?

    Der Vermieter hat das Haus selbst erst in 2015 erworben und wir sind wie gesagt die ersten Mieter.

    Hallo zusammen,

    wir haben heute unsere Nebenkosten Abrechnung für das Jahr 2015 erhalten. Wir sind zum 1.11 eingezogen, somit beläuft sich der abzurechnende Zeitraum auf 2 Monate. Es handelt sich um ein ca 100m² Haus mit einer Gas Heizung. Im Haus befindet sich noch eine Einliegerwohnung von etwa 60m² mit eigener Heizung. Wir sind die erst Mieter des Objektes.

    Nun befinden sich auf der Nebenkostenabrechnung 2 posten die sich mir nicht erklären:

    [table='width: 500']

    [tr][td][/td][td]

    Monate

    [/td][td]

    Aufwand pro Jahr

    [/td][td]

    Umzulegen [2 Monate]

    [/td][td]

    Mein Anteil (Aufteilung über anzahl Personen = 4/5)

    [/td][/tr][tr][td]

    Schornsteinfeger

    [/td][td]

    2

    [/td][td]

    75,85€

    [/td][td]

    75,85€

    [/td][td]

    60,68

    [/td][/tr][tr][td]

    Schornsteinfeger

    [/td][td]

    2

    [/td][td]

    104,58

    [/td][td]

    104,58

    [/td][td]

    83,66

    [/td][/tr]


    [/table]

    Mir stellen sich hier nun 2 konkrete Fragen:

    • Darf der Vermieter die jährlich anfallenden Kosten überhaupt komplett umlegen wenn wir das Objekt nur 2 Monate gemietet haben. :confused:
    • Darf der Vermieter die Kosten für beide Objekte zusammenfassen und über die Anzahl der Personen umlegen? (Ich vermute zumindest das das hier passiert ist, denn Belege liegen leider nicht bei.) :confused:

    Lieben Dank für eure Meinung,
    Oliver

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