Untermieter geht auf Hauptmieter los

  • Eine WG:

    Der Hauptmieter überreicht dem Untermieter eine fristlose Kündigung (14 Tage Auszugszeit) aufgrund von Mietverzug. Daraus entsteht ein Streit, die 2 schreien immer lauter, schließlich spuckt der Untermieter den Hauptmieter an. Wütent spuckt der Hauptmieter zurück, woraufhin der Untermieter auf den Hauptmieter losgeht und ihm ein großes Büschel Haare ausreißt, sowie verletzungen rund um den Augenbereich zufügt. Dann gelingt es einem unbeteiligten dritten U von H zu trennen.

    Die Polizei wird gerufen und nimmt eine Anzeige auf, erteilt U jedoch keinen Platzverweis.

    Während auf die Polizei gewartet wird beleidigt der Untermieter den Hauptmieter.

    Was kann H nun tun? Kann er eine weitere Fristlose Kündigung mit kürzerer (7 Tage Auszugszeit) Frist stellen, da er beleidigt und geschlagen wurde?

  • Eine WG:

    Der Hauptmieter überreicht dem Untermieter eine fristlose Kündigung (14 Tage Auszugszeit) aufgrund von Mietverzug. Daraus entsteht ein Streit, die 2 schreien immer lauter, schließlich spuckt der Untermieter den Hauptmieter an. Wütent spuckt der Hauptmieter zurück, woraufhin der Untermieter auf den Hauptmieter losgeht und ihm ein großes Büschel Haare ausreißt, sowie verletzungen rund um den Augenbereich zufügt. Dann gelingt es einem unbeteiligten dritten U von H zu trennen.

    Die Polizei wird gerufen und nimmt eine Anzeige auf, erteilt U jedoch keinen Platzverweis.

    Während auf die Polizei gewartet wird beleidigt der Untermieter den Hauptmieter.

    Was kann H nun tun? Kann er eine weitere Fristlose Kündigung mit kürzerer (7 Tage Auszugszeit) Frist stellen, da er beleidigt und geschlagen wurde?

    Hallo,

    leck mich doch am Abend, ihr habt Probleme.

    Der Hauptmieter und Untervermieter gehe dem Untermieter so weit es geht aus dem Weg und reiche Räumungsklage ein, sofern der Untermieter nach genannter Frist nicht auszieht.

    Einen Platzverweis kann die Polizei hier nicht aussprechen, denn solange das Mietverhältnis läuft, kann und darf sich der Untermieter in den gemieteten Räumen uneingeschränkt aufhalten.

    Ansonsten lässt er die Anzeige am laufen, zudem könnte man noch eine Privatklage wegen Körperverletzung nachschieben, das setzt voraus, dass man beim Arzt war und sich ein Attest hat geben lassen.

    Mit Mietrecht hat das nicht viel zu tun.

    Gruß
    BHShuber

  • Wer hier wem eine fristlose Kündigung ausspricht, ist doch Jacke, wie Hose.

    Fristlos heißt fristlos. Allein aus der Tatsache heraus, dass eine 14 tägige Räumungsfrist gewährt wird, heißt nicht, dass er diese auch einhalten muss.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Fristlose Kündigung heißt meiner Recherche nach:
    "Nach 14 Tagen darf man eine Räumungsklage einreichen, und wenn der Mieter sich geschickt anstellt dann wird die gern mal auf 2 Jahre erweitert"

  • Wer sagt denn so was?

    Hier geht es nur um das Prozesskostenrisiko. Eine Räumungsklage kannst Du mit dem Kündigungsdatum einleiten.

    Angenommen, Du leitest heute eine Räumungsklage ein und der Mieter übergibt die Mietsache fristgemäß (also innerhalb der 14 Tage), dann trägst Du die Kosten des Verfahrens.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Fristlose Kündigung heißt meiner Recherche nach:
    "Nach 14 Tagen darf man eine Räumungsklage einreichen, und wenn der Mieter sich geschickt anstellt dann wird die gern mal auf 2 Jahre erweitert"


    Wo hast Du denn recherchiert??? Leg' Dich wieder hin!


  • Der Hauptmieter überreicht dem Untermieter eine fristlose Kündigung

    Hallo zusammen,

    ich machs mal wie Berny,
    das hat mit Mietrecht nichts zu tun.
    Dort gibt es keinen HM und UM...


    VG Syker

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