Hallo zusammen!
Ich bewohne seit nunmehr 10 Jahren eine Souterrainwohnung an der Bergstrasse. Im April diesen Jahres teilte mir mein (angeblicher) Vermieter mit, dass mir seine Schwester (Eigentümerin im Grundbuch) eine Eigenbedarfskündigung aussprechen wird. Diese kam dann am 11.April - allerdings von einem beauftragten Anwalt. Soweit so gut, ich habe noch Frist bis Ende Januar 2017 für den Auszug.
Worauf mich der Anwalt in seinem Schreiben nicht hingewiesen hat, ist mein Recht auf Widerspruch nach BGB. Demnach könnte ich die Frist auch ausnutzen und dann Widerspruch einlegen. Sehe ich das richtig?
Interessant ist ferner, dass ich damals einen mündlichen Mietvertrag mit dem Bruder abgeschlossen habe, der mir zwar sagte, die Wohnung gehört seiner Schwester - aber dann hätte Sie doch den Vertrag abschliessen müssen, oder? War der Bruder zu diesem Zeitpunkt zum Vetragsschluss berechtigt oder bevollmächtigt? Auch kam zwischenzeitlich die Aussage, das Mehrfalilienhaus (4 Wohnungen) würde einer Erbengemeinschaft gehören, nämlich 3 Geschwistern. Dann müssten aber auch alle 3 die Vollmacht für den Anwalt unterzeichnen, oder?
Desweiteren habe ich die ersten 5 Monate die Miete an diese Schwester überwiesen, anschließend 8 Jahre an den Bruder und mittlerweile an eine Hausverwaltung, deren Geschäftsführer zufällig der beauftragte Anwalt ist.
Miete überweisen ist das eine. Als ich nach dem ersten Jahr nach einer Nebenkostenabrechnung fragte, bekam ich vom Bruder zur Antwort, es würde keine gemacht werden. Die Vorrauszahlungen hätten bis jetzt immer gereicht, und wenn etwas gefehlt hätte, hat man das aus eigener Tasche draufgelegt. Wer legt denn auf umlagefähige Kosten freiwillig Geld drauf??? Nun gut, bei 80,- € Nebenkostenvorauszahlung habe ich dann auch nicht weiter gefragt, und mir gedacht, vielleicht sind die anderen Mieter da mehr dahinter. Sind sie aber nicht. In diesem Haus gab es seit 10 Jahren keine Nebenkostenabrechnung, nicht mal die "Pauschale" wurde erhöht.
Auch bin ich mir nicht sicher, ob meine Souterrainwohnung einen Raum zuviel hat. Gemäß der Gebäudeklasse in der LBO, müßten die drei anderen Wohnungen einen gemeinsamen Wasch- und Trockenraum haben - meine Küche nämlich. Im Zuge der Kündigung holte ich mir Auskunft bei der Grundbucheinsichtsstelle, und die Dame fragt mich, ob ich im Untergeschoss wohne was ich bejahte. Sie sagt: sie wohnen in einer 2 ZKB-Wohnung und Keller 3. Zum Abschied gab sie mir den Hinweis, im Zuge der Kündigung wäre es für mich auch interssant zu wissen, wem die anderen Wohnungen im Haus gehören. Heißt für mich, Fachanwalt aufsuchen und erneut Auskunft beim Grundbuchamt einholen. Ich könnte mir in diesem Zusammenhang vorstellen, dass meine Wohnung eventuell zu groß vermietet ist, da der Einbau einer Küche an zwei Stellen möglich ist, und man meine derzeitige Küche leicht vom Rest der Wohnung abtrennen kann. Und, mal angenommen die Wohnung ist größer, als in der Baugenehmigung erlaubt, vermietet, hat dann der Mietvertrag überhaupt Bestand? Oder lag von Anfang an eine arglistige Täuschung vor?
So, erstmal viel Text für so kleine Problemchen, sorry. Ich hoffe der/die ein(e) oder andere in diesem Forum kann mir dennoch ein wenig Hilfestellung bieten! Dankeschön!