Eigenbedarfskündigung bei mündlichem Mietvertrag

  • Hallo zusammen!
    Ich bewohne seit nunmehr 10 Jahren eine Souterrainwohnung an der Bergstrasse. Im April diesen Jahres teilte mir mein (angeblicher) Vermieter mit, dass mir seine Schwester (Eigentümerin im Grundbuch) eine Eigenbedarfskündigung aussprechen wird. Diese kam dann am 11.April - allerdings von einem beauftragten Anwalt. Soweit so gut, ich habe noch Frist bis Ende Januar 2017 für den Auszug.
    Worauf mich der Anwalt in seinem Schreiben nicht hingewiesen hat, ist mein Recht auf Widerspruch nach BGB. Demnach könnte ich die Frist auch ausnutzen und dann Widerspruch einlegen. Sehe ich das richtig?
    Interessant ist ferner, dass ich damals einen mündlichen Mietvertrag mit dem Bruder abgeschlossen habe, der mir zwar sagte, die Wohnung gehört seiner Schwester - aber dann hätte Sie doch den Vertrag abschliessen müssen, oder? War der Bruder zu diesem Zeitpunkt zum Vetragsschluss berechtigt oder bevollmächtigt? Auch kam zwischenzeitlich die Aussage, das Mehrfalilienhaus (4 Wohnungen) würde einer Erbengemeinschaft gehören, nämlich 3 Geschwistern. Dann müssten aber auch alle 3 die Vollmacht für den Anwalt unterzeichnen, oder?
    Desweiteren habe ich die ersten 5 Monate die Miete an diese Schwester überwiesen, anschließend 8 Jahre an den Bruder und mittlerweile an eine Hausverwaltung, deren Geschäftsführer zufällig der beauftragte Anwalt ist.
    Miete überweisen ist das eine. Als ich nach dem ersten Jahr nach einer Nebenkostenabrechnung fragte, bekam ich vom Bruder zur Antwort, es würde keine gemacht werden. Die Vorrauszahlungen hätten bis jetzt immer gereicht, und wenn etwas gefehlt hätte, hat man das aus eigener Tasche draufgelegt. Wer legt denn auf umlagefähige Kosten freiwillig Geld drauf??? Nun gut, bei 80,- € Nebenkostenvorauszahlung habe ich dann auch nicht weiter gefragt, und mir gedacht, vielleicht sind die anderen Mieter da mehr dahinter. Sind sie aber nicht. In diesem Haus gab es seit 10 Jahren keine Nebenkostenabrechnung, nicht mal die "Pauschale" wurde erhöht.
    Auch bin ich mir nicht sicher, ob meine Souterrainwohnung einen Raum zuviel hat. Gemäß der Gebäudeklasse in der LBO, müßten die drei anderen Wohnungen einen gemeinsamen Wasch- und Trockenraum haben - meine Küche nämlich. Im Zuge der Kündigung holte ich mir Auskunft bei der Grundbucheinsichtsstelle, und die Dame fragt mich, ob ich im Untergeschoss wohne was ich bejahte. Sie sagt: sie wohnen in einer 2 ZKB-Wohnung und Keller 3. Zum Abschied gab sie mir den Hinweis, im Zuge der Kündigung wäre es für mich auch interssant zu wissen, wem die anderen Wohnungen im Haus gehören. Heißt für mich, Fachanwalt aufsuchen und erneut Auskunft beim Grundbuchamt einholen. Ich könnte mir in diesem Zusammenhang vorstellen, dass meine Wohnung eventuell zu groß vermietet ist, da der Einbau einer Küche an zwei Stellen möglich ist, und man meine derzeitige Küche leicht vom Rest der Wohnung abtrennen kann. Und, mal angenommen die Wohnung ist größer, als in der Baugenehmigung erlaubt, vermietet, hat dann der Mietvertrag überhaupt Bestand? Oder lag von Anfang an eine arglistige Täuschung vor?

    So, erstmal viel Text für so kleine Problemchen, sorry. Ich hoffe der/die ein(e) oder andere in diesem Forum kann mir dennoch ein wenig Hilfestellung bieten! Dankeschön!

  • Hallo Marc,

    zu dem Durcheinander werde ich keine Stellung beziehen.
    Vermieten kann jeder, egal, ob befugt oder nicht. Derjenige würde es dann jedoch auf eigene Kappe/Risiko machen.
    Wenn Ihr ohne MV dort wohnt, wäre es Euer Problem, wenn Ihr von jemandem Dritt- oder Viert-Partei eine Kündigung bekämet.
    Da die Gegenpartei bereits einen RA hat, empfehle ich Dir, einen auf Mietrecht spezialisierten RA zu konsultieren, sinnvollerweise einen aus einer Anwaltssozietät.

  • Hallo,

    was soll denn die Frage, ob der Mietvertrag Bestand hat? Du hättest doch gar nichts davon, wenn es nicht so wäre. Ebenso ist dein Gefasel mit der Küche doch völlig irrelevant. Wenn du schon auf die Dame im Grundbuchamt hörst, solltest du deinen Schlachter auch noch mal fragen. Der hat bestimmt genauso viel Ahnung vom Mietrecht, wie die Grundbuchtante.

    Du wohnst in einer Wohnung, in die der Eigentümer einziehen möchte. Selbst wenn du es jetzt so kompliziert machst, wie du es dir nur vorstellen kannst, du könnstest deine Kündigung maximal verzögern, aber nicht verhindern.

    Wenn du jetzt einen Anwalt einschaltest, gehst du zusätzlich noch ein Kostenrisiko ein. Fang an dir eine Wohnung zu suchen und hoffe, dass du zum März eine findest.

    Gruß
    H H

  • Hallo!
    Zugegeben, ich möchte definitiv nicht in der Wohnung bleiben, da sich das Wohnklima im Haus schon seit Jahren "etwas" abgekühlt hat.
    Mir stellt sich eigentlich die Frage, ob ich sang und klanglos abtrete, in Dankbarkeit für günstige Miete und Nebenkosten. Oder in Dankbarkeit darüber, dass eine pensionierte Lehrerin im Verdacht stehen könnte, 10 Jahre Mieteinnahmen nicht oder nur teilweise versteuert zu haben, Sie sich in 10 Jahren um rein garnichts gekümmert hat, nichtmal als der Mieter über mir einen Wasserschaden verursacht hat, bei dem Wasser durch die Decke lief. Ich habe die Frau seit 10 Jahren überhaupt nicht gesehen - allenfalls ihren Bruder, der sich auch nur halbherzig gekümmert hat. Die zum damaligen Zeitpunkt beauftragte Hausverwaltung hat beim Wasserschaden ebenfalls rein garnichts unternommen - im Gegenteil, drohte noch mit Kündigung, wenn ich in Eigenregie Schäden beheben lassen würde !?

    Ist die Frage, ob ich das unter Lebenserfahrung verbuche, nach dem Motto "Liebe Deine Brüder und Schwestern" oder ich den teuflischen Akt der Rache übe? (Rechtsschutz ist übrigens vorhanden)

    Gruß Marc

  • Hallo zusammen,

    Ist es heutzutage eigentlich zu schwer ein Posting in einem Forum vernünftig zu formatieren???
    Was lernen die Leute in Schule Ihren Namen tanzen oder wie???



    Ich bewohne seit nunmehr 10 Jahren eine Souterrainwohnung an der Bergstrasse.

    Aha


    Im April diesen Jahres teilte mir mein (angeblicher) Vermieter mit,

    Was denn nun ist er dein VM oder nicht???



    dass mir seine Schwester (Eigentümerin im Grundbuch) eine Eigenbedarfskündigung aussprechen wird. Diese kam dann am 11.April - allerdings von einem beauftragten Anwalt.

    Aha ...
    und wer ist in der Kündigung als VM genannt?
    Ich glaube ja mal kaum das der RA die Kündigung in seinem Namen ausgesprochen hat.
    Hat der Anwalt deine Bevollmächtigung ordnungsgemäß nachgewiesen?


    Soweit so gut, ich habe noch Frist bis Ende Januar 2017 für den Auszug.

    Na dann wird es Zeit sich nach einer neuen Wohnung umzusehen oder auch nicht.



    Worauf mich der Anwalt in seinem Schreiben nicht hingewiesen hat, ist mein Recht auf Widerspruch nach BGB. Demnach könnte ich die Frist auch ausnutzen und dann Widerspruch einlegen. Sehe ich das richtig?

    Ja würde ich so sehen,
    wenn nicht doch ein Hinweis auf den Widerspruch
    in der Kündigung oder im MV zu finden ist.

    Wie sieht es mit der Fortsetzung des Mietverhältnisses aus?
    Ist das ausgeschlossen?



    Interessant ist ferner, dass ich damals einen mündlichen Mietvertrag mit dem Bruder abgeschlossen habe, der mir zwar sagte, die Wohnung gehört seiner Schwester - aber dann hätte Sie doch den Vertrag abschliessen müssen, oder?

    Nein der Bruder hätte dir auch das Schloss Neuschwanstein vermieten können,
    auch wenn er fast sicher nicht der Eigentümer ist.



    War der Bruder zu diesem Zeitpunkt zum Vetragsschluss berechtigt oder bevollmächtigt?

    Das ist völlig egal



    Auch kam zwischenzeitlich die Aussage, das Mehrfalilienhaus (4 Wohnungen) würde einer Erbengemeinschaft gehören, nämlich 3 Geschwistern. Dann müssten aber auch alle 3 die Vollmacht für den Anwalt unterzeichnen, oder?

    Ebenfalls Nein.
    Die Kündigung muss nur im Namen des Bruders erfolgen,
    der ja dein Vermieter ist.



    Desweiteren habe ich die ersten 5 Monate die Miete an diese Schwester überwiesen, anschließend 8 Jahre an den Bruder und mittlerweile an eine Hausverwaltung, deren Geschäftsführer zufällig der beauftragte Anwalt ist.

    Auch das ist völlig egal.
    Solange der VM das so wünscht,
    kommt man dem Nach.


    Miete überweisen ist das eine. Als ich nach dem ersten Jahr nach einer Nebenkostenabrechnung fragte, bekam ich vom Bruder zur Antwort, es würde keine gemacht werden. Die Vorrauszahlungen hätten bis jetzt immer gereicht, und wenn etwas gefehlt hätte, hat man das aus eigener Tasche draufgelegt. Wer legt denn auf umlagefähige Kosten freiwillig Geld drauf??? Nun gut, bei 80,- € Nebenkostenvorauszahlung habe ich dann auch nicht weiter gefragt, und mir gedacht, vielleicht sind die anderen Mieter da mehr dahinter. Sind sie aber nicht. In diesem Haus gab es seit 10 Jahren keine Nebenkostenabrechnung, nicht mal die "Pauschale" wurde erhöht.

    Bei Pauschalen wird nicht abgerechnet,
    nur sind Pauschalen nicht immer und überall zulässig.

    Ich denke aber du meinst eher die BK-Vorauszahlungen.
    Da ist natürlich drüber abzurechnen,
    ansonsten ist davon auszugehen das keine Kosten entstanden sind.
    Allerdings wäre auch zu überlegen ob man sich nicht ins eigene Fleisch schneidet.
    Wahrscheinlich würde ich mich auch ruhig verhalten und bei den 80€ nicht fordern.
    Kann ja fast nur teurer werden.



    Auch bin ich mir nicht sicher, ob meine Souterrainwohnung einen Raum zuviel hat. Gemäß der Gebäudeklasse in der LBO, müßten die drei anderen Wohnungen einen gemeinsamen Wasch- und Trockenraum haben - meine Küche nämlich.

    Auch das ist völlig irrelevant,
    du hast ein Objekt xy gemietet.
    ob das baurechtlich zulässig ist,
    ist eine ganz andere Baustelle.

    Und wenn den anderen M die Waschküche nicht weggenommen wurde haben die auch keine Ansprüche,
    Es zählt gemietet wie gesehen.
    Und das da keine Waschküche im Haus ist wird man ja wohl feststellen können.



    Im Zuge der Kündigung holte ich mir Auskunft bei der Grundbucheinsichtsstelle, und die Dame fragt mich, ob ich im Untergeschoss wohne was ich bejahte. Sie sagt: sie wohnen in einer 2 ZKB-Wohnung und Keller 3. Zum Abschied gab sie mir den Hinweis, im Zuge der Kündigung wäre es für mich auch interssant zu wissen, wem die anderen Wohnungen im Haus gehören.

    Das ist m.E. großer Quatsch.
    Zumal der MV zwischen VM und M zustande kommt,
    und der VM wie oben geschrieben nichts mit dem jeweiligen Eigentümer zu tun haben muss.


    Heißt für mich, Fachanwalt aufsuchen und erneut Auskunft beim Grundbuchamt einholen.

    Fachanwalt ist immer gut.



    Ich könnte mir in diesem Zusammenhang vorstellen, dass meine Wohnung eventuell zu groß vermietet ist, da der Einbau einer Küche an zwei Stellen möglich ist, und man meine derzeitige Küche leicht vom Rest der Wohnung abtrennen kann.

    ???
    Was willst du uns damit sagen?
    Du hast die Wohnung doch genutzt,
    selbst wenn für einen Raum nachträglich keine Miete hätte verlangt werden dürfen,
    dann musst du für das Nutzen des Raumes Nutzungsentschädigung zahlen.
    Das ist doch hoffentlich klar...



    Und, mal angenommen die Wohnung ist größer, als in der Baugenehmigung erlaubt, vermietet, hat dann der Mietvertrag überhaupt Bestand? Oder lag von Anfang an eine arglistige Täuschung vor?

    Nein eine arglistige Täuschung ist etwas ganz anderes.
    Und warum sollte der Vertrag kein Bestand haben?
    Das wäre m.E. der Fall wenn der MV komplett nichtig wäre,
    das ist hier aber nicht zu sehen.



    So, erstmal viel Text für so kleine Problemchen, sorry. Ich hoffe der/die ein(e) oder andere in diesem Forum kann mir dennoch ein wenig Hilfestellung bieten! Dankeschön!

    Bitte schön und das nächste mal dann strukturierter,
    und kürzer...


    VG SYker

  • Oder in Dankbarkeit darüber, dass eine pensionierte Lehrerin im Verdacht stehen könnte, 10 Jahre Mieteinnahmen nicht oder nur teilweise versteuert zu haben, Sie sich in 10 Jahren um rein garnichts gekümmert hat,

    Ach darum geht's also....
    Nur zu ab zum FA und dort deinen Verdacht geäußert.
    Von mir würdest du dann ganz detaillierte BK-Abrechnungen bekommen,
    und obendrein noch eine maximale Mieterhöhung...
    Und jetzt sag nicht das du schon eine Kündigung bekommen hast...
    Das eine schleißt das andere nicht aus.



    (Rechtsschutz ist übrigens vorhanden)

    Ach so na dann mal los!
    Aber bitteschön hier auch immer berichten.

  • Bravo, Syker, hervorragend formatiert!!!:cool:

    Hat der Anwalt deine Bevollmächtigung ordnungsgemäß nachgewiesen?


    Deine oder seine...? (nur mal so btw.:))

  • Huhu!

    Also eigentlich hatte ich hier geschrieben, um konstruktive Meinungen zu lesen und mich nicht als "Namens-Tänzer" diffarmieren zu lassen. (Richtig müsste es auch heißen: "Was lernen die Leute in DER Schule?")

    Auch bin ich mit Sicherheit nicht so blöde, auf´s Geradewohl zum FA zu marschieren, und die Frau dort anzuzeigen - mit der Gefahr eine Anzeige wegen übler Nachrede zu kassieren.

    Syker: auch eine maximale Mieterhöhung bedarf einer Begründung, soweit ich unterrichtet bin. Eine Mieterhöhung hat es hier im Hause schon gegeben, allerdings nur für zwei Mietparteien. Meine war nicht begründet und auch nicht von der Vermieterin unterschrieben.

    Ob ich schon eine Kündigung bekommen hätte??? Das steht doch im nicht-formatierten Text.

    Der Anwalt ist von der Dame ordnungsgemäß bevollmächtigt... Keine Sorge.

    Gruß Marc


  • Also eigentlich hatte ich hier geschrieben, um konstruktive Meinungen zu lesen und mich nicht als "Namens-Tänzer" diffarmieren zu lassen. (Richtig müsste es auch heißen: "Was lernen die Leute in DER Schule?")

    Na das ist doch schon viel besser zu lesen.
    Und du hast Recht da fehlt ein "Der" ...
    Wenn du aber tagtäglich so hingerotzte unstrukturierte Beiträge lesen tust,
    dann platz es manchmal so raus.


    Auch bin ich mit Sicherheit nicht so blöde, auf´s Geradewohl zum FA zu marschieren, und die Frau dort anzuzeigen - mit der Gefahr eine Anzeige wegen übler Nachrede zu kassieren.

    Gut dann hat der Wink mit dem Holzpflock wohl gewirkt.


    Syker: auch eine maximale Mieterhöhung bedarf einer Begründung, soweit ich unterrichtet bin. Eine Mieterhöhung hat es hier im Hause schon gegeben, allerdings nur für zwei Mietparteien. Meine war nicht begründet und auch nicht von der Vermieterin unterschrieben.

    Klar muss die Erhöhung ordnungsgemäß durchgeführt werden.
    Aber wenn man einen "Querulanten" als M hat und ein paar "normale",
    was glaubst du wer die Erhöhung bekommt.


    Ob ich schon eine Kündigung bekommen hätte??? Das steht doch im nicht-formatierten Text.
    Der Anwalt ist von der Dame ordnungsgemäß bevollmächtigt... Keine Sorge.

    OK als hast die Kündigung von der ET und deren Anwalt bekommen.
    Dein Vertragspartner ist aber scheinbar der Bruder.
    Es wäre nur fraglich was ist beweisbar.

    VG Syker


  • Der Anwalt ist von der Dame ordnungsgemäß bevollmächtigt... Keine Sorge.

    Gruß Marc


    Von wem? und wer hat eigentlich Eigenbedarf? Wenn der Bruder VM ist, dann muss auch der Bruder Eigenbedarf haben..

  • Guten Abend zusammen!

    Also,

    1. eine schriftliche, begründete und ohne Hinweis auf das Widerspruchsrecht versehene Eigenbedarfskündigung liegt mir vom Anwalt der Vermieterin vor, welchen Sie auch ordentlich bevollmächtigt hat. Die Untergeschosswohnung gehört lt. Grundbucheinsichtsstelle der (vermeintlichen) Vermieterin.

    2. Der darin begründete Eigenbedarf bezieht sich auf die angeheirateten Kinder ihres Bruders, der im Dachgeschoss mit seiner Frau einziehen möchte - oder schon teilweise eingezogen ist. Diese Dachgeschosswohnung gehört dem Bruder und ist für die zwei Teenager zu klein - daher der Eigenbedarf für meine derzeit bewohnte Wohnung im Untergeschoss.

    3. Habe ich damals per Handschlag einen mündlichen Mietvertrag mit dem Bruder geschlossen, obwohl die Wohnung seiner Schwester gehörte und nicht erkennbar war, dass er in deren Vollmacht gehandelt hat. Daran jetzt aber einen Haken zu drehen erscheint mir schwierig, weil im Endeffekt Aussage gegen Aussage stehen würde und man allenfalls die Kündigung z.B. durch Formfehler "verschleppen" könnte, nicht aber verhindern.

    4. Da aber nun der Bruder der Vermieterin für seine steuerlichen Eskapaden als selbsständiger Textilreiniger bekannt ist, seine Schwester, er und ein weiterer Bruder als vermeintliche Erbengemeinschaft auftreten und zu ihrem Wohlstand nicht unbedingt durch harter Hände Arbeit gekommen sind, empfinde ich es eigentlich als nicht verwerflich, ob geprüft wird, wer was, wann und wieviel versteuert hat. Sicherlich würde mir das FA keine Auskunft über, wenn überhaupt, etwaige Ermittlungen geben.

    ABER: Ich das allerdings als fairen Tausch sehen würde, wenn sich in 10 Jahren keiner um irgendetwas gekümmert hat und ich mich seit 5 Jahren mit meinem Obermieter in einem Psychokrieg befinde, wo es um ganz banale Dinge wie übermässiges Gießen auf dem Balkon geht (Wasser tropft bis zu 20.Min danach - umlaufende Rinnen wurden demontiert, weil man die sauber halten muss), nächtliches Türenschlagen, herablassendes Verhalten gegenüber seiner Umwelt etc. geht.

    Und als dieser Mieter (3.klassiger Opernsänger) den schon im Vorfeld genannten Wasserschaden verursacht hatte, führte ich den Bruder meiner Vermieterin (der einzig Greifbare in der Situation!) in meine Wohnung, das Wasser tropfte aus der Stahlbetondecke, und er schaut mich mit großen Augen an: "Und was soll ich da jetzt machen?" - Ich: "Sofort den Zufluss stoppen???"

    Reagiert man so als Eigentümer, wenn doch in der gegenwärtigen Situation eindeutig erkennbar ist, dass das Eigentum schwer beschädigt werden könnte??

    Ein Schlüssel für die obere Wohnungstür war natürlich nicht vorhanden, er ließ einen Bekannten über das gekippte Schlafzimmerfenster einsteigen... Opernstar war außer sich ("Einbruch!"), auch als sich herausstellte, dass seine eigene Tochter den Wasserschlauch,welcher vom Küchenwasserhahn quer durch die Wohnung gezogen war, nach dem, bereits erwähntem, übermäßigem Gießen nicht abgedreht hatte und die Wohnung verlassen hatte.

    Wie dem auch sei, Zufluss gestoppt, Schadensursache ist klar - und was geschah dann? Garnichts! Ich mußte den Bruder (auch hier war Schwesterchen mal wieder passiv) und den Opernstar in Verzug setzen, daraufhin empört sich die Hausverwaltung nach dem Motto "...das dauert mindestens 4 Wochen bis da überhaupt etwas in Gang kommt" - und droht mir aber gleichzeitig mit Kündigung, wenn ich selber Schäden beseitigen würde. Natürlich hatte ich denen eine Frist zur Beseitigung gesetzt.

    Opernstar hatte Engagement in Hamburg: "Ich kann mich um nichts kümmern - komme in 2 Wochen."

    So, und dann steht man da. Und keiner kümmert sich um Schadensbehebung, Gutachten etc. Möbel habe ich über meine Hausrat laufen lassen, peu à peu kam dann auch Geld von der Gebäudeversicherung. Als schlussendlich alles ausgeglichen war, schickt mir Opernstar einen Gutachter in die Wohnung, um prüfen zu lassen, ob auch ja nicht zuviel bezahlt worden ist. Was sagt man dazu? Eine Entschuldigung für den Wasserschaden gab es bis heute noch nicht...

    Sorry Leute, ich weiß es ist wieder viel Text, ihr könnt es auch gerne als Unterhaltungslektüre verstehen und ich will auch garnicht jammern - aber mal im Ernst, sagt man nach diesen Erfahrungen:

    "Vielen Dank liebe Leute, Danke für die schöne Zeit im Haus und auf Wiedersehen!" ??

    Oder darf man da schon einen Denkzettel anstreben?

    Schönen Abend

    Gruß Marc

  • Sorry Leute, ich weiß es ist wieder viel Text, ihr könnt es auch gerne als Unterhaltungslektüre verstehen und ich will auch garnicht jammern - aber mal im Ernst, sagt man nach diesen Erfahrungen:


    Gruß Marc

    Du willst nicht jammern, tust aber nichts anderes. Verwende deine Energie lieber darauf eine Wohnung zu finden, statt einen Kleinkrieg gegen deinen Vermieter, dessen Bruder, die Schwester, den Opernsänger, den Blumengießer und wer immer dir in deinem Leben begegnet ist, anzufangen.

    Gruß
    H H

  • Verwende deine Energie lieber darauf eine Wohnung zu finden, statt einen Kleinkrieg gegen deinen Vermieter, dessen Bruder, die Schwester, den Opernsänger, den Blumengießer und wer immer dir in deinem Leben begegnet ist, anzufangen.


    Hast Du etwa den ganzen Schmarrn gelesen...:confused:

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