Beiträge von Marc77

    Guten Abend zusammen!

    Also,

    1. eine schriftliche, begründete und ohne Hinweis auf das Widerspruchsrecht versehene Eigenbedarfskündigung liegt mir vom Anwalt der Vermieterin vor, welchen Sie auch ordentlich bevollmächtigt hat. Die Untergeschosswohnung gehört lt. Grundbucheinsichtsstelle der (vermeintlichen) Vermieterin.

    2. Der darin begründete Eigenbedarf bezieht sich auf die angeheirateten Kinder ihres Bruders, der im Dachgeschoss mit seiner Frau einziehen möchte - oder schon teilweise eingezogen ist. Diese Dachgeschosswohnung gehört dem Bruder und ist für die zwei Teenager zu klein - daher der Eigenbedarf für meine derzeit bewohnte Wohnung im Untergeschoss.

    3. Habe ich damals per Handschlag einen mündlichen Mietvertrag mit dem Bruder geschlossen, obwohl die Wohnung seiner Schwester gehörte und nicht erkennbar war, dass er in deren Vollmacht gehandelt hat. Daran jetzt aber einen Haken zu drehen erscheint mir schwierig, weil im Endeffekt Aussage gegen Aussage stehen würde und man allenfalls die Kündigung z.B. durch Formfehler "verschleppen" könnte, nicht aber verhindern.

    4. Da aber nun der Bruder der Vermieterin für seine steuerlichen Eskapaden als selbsständiger Textilreiniger bekannt ist, seine Schwester, er und ein weiterer Bruder als vermeintliche Erbengemeinschaft auftreten und zu ihrem Wohlstand nicht unbedingt durch harter Hände Arbeit gekommen sind, empfinde ich es eigentlich als nicht verwerflich, ob geprüft wird, wer was, wann und wieviel versteuert hat. Sicherlich würde mir das FA keine Auskunft über, wenn überhaupt, etwaige Ermittlungen geben.

    ABER: Ich das allerdings als fairen Tausch sehen würde, wenn sich in 10 Jahren keiner um irgendetwas gekümmert hat und ich mich seit 5 Jahren mit meinem Obermieter in einem Psychokrieg befinde, wo es um ganz banale Dinge wie übermässiges Gießen auf dem Balkon geht (Wasser tropft bis zu 20.Min danach - umlaufende Rinnen wurden demontiert, weil man die sauber halten muss), nächtliches Türenschlagen, herablassendes Verhalten gegenüber seiner Umwelt etc. geht.

    Und als dieser Mieter (3.klassiger Opernsänger) den schon im Vorfeld genannten Wasserschaden verursacht hatte, führte ich den Bruder meiner Vermieterin (der einzig Greifbare in der Situation!) in meine Wohnung, das Wasser tropfte aus der Stahlbetondecke, und er schaut mich mit großen Augen an: "Und was soll ich da jetzt machen?" - Ich: "Sofort den Zufluss stoppen???"

    Reagiert man so als Eigentümer, wenn doch in der gegenwärtigen Situation eindeutig erkennbar ist, dass das Eigentum schwer beschädigt werden könnte??

    Ein Schlüssel für die obere Wohnungstür war natürlich nicht vorhanden, er ließ einen Bekannten über das gekippte Schlafzimmerfenster einsteigen... Opernstar war außer sich ("Einbruch!"), auch als sich herausstellte, dass seine eigene Tochter den Wasserschlauch,welcher vom Küchenwasserhahn quer durch die Wohnung gezogen war, nach dem, bereits erwähntem, übermäßigem Gießen nicht abgedreht hatte und die Wohnung verlassen hatte.

    Wie dem auch sei, Zufluss gestoppt, Schadensursache ist klar - und was geschah dann? Garnichts! Ich mußte den Bruder (auch hier war Schwesterchen mal wieder passiv) und den Opernstar in Verzug setzen, daraufhin empört sich die Hausverwaltung nach dem Motto "...das dauert mindestens 4 Wochen bis da überhaupt etwas in Gang kommt" - und droht mir aber gleichzeitig mit Kündigung, wenn ich selber Schäden beseitigen würde. Natürlich hatte ich denen eine Frist zur Beseitigung gesetzt.

    Opernstar hatte Engagement in Hamburg: "Ich kann mich um nichts kümmern - komme in 2 Wochen."

    So, und dann steht man da. Und keiner kümmert sich um Schadensbehebung, Gutachten etc. Möbel habe ich über meine Hausrat laufen lassen, peu à peu kam dann auch Geld von der Gebäudeversicherung. Als schlussendlich alles ausgeglichen war, schickt mir Opernstar einen Gutachter in die Wohnung, um prüfen zu lassen, ob auch ja nicht zuviel bezahlt worden ist. Was sagt man dazu? Eine Entschuldigung für den Wasserschaden gab es bis heute noch nicht...

    Sorry Leute, ich weiß es ist wieder viel Text, ihr könnt es auch gerne als Unterhaltungslektüre verstehen und ich will auch garnicht jammern - aber mal im Ernst, sagt man nach diesen Erfahrungen:

    "Vielen Dank liebe Leute, Danke für die schöne Zeit im Haus und auf Wiedersehen!" ??

    Oder darf man da schon einen Denkzettel anstreben?

    Schönen Abend

    Gruß Marc

    Huhu!

    Also eigentlich hatte ich hier geschrieben, um konstruktive Meinungen zu lesen und mich nicht als "Namens-Tänzer" diffarmieren zu lassen. (Richtig müsste es auch heißen: "Was lernen die Leute in DER Schule?")

    Auch bin ich mit Sicherheit nicht so blöde, auf´s Geradewohl zum FA zu marschieren, und die Frau dort anzuzeigen - mit der Gefahr eine Anzeige wegen übler Nachrede zu kassieren.

    Syker: auch eine maximale Mieterhöhung bedarf einer Begründung, soweit ich unterrichtet bin. Eine Mieterhöhung hat es hier im Hause schon gegeben, allerdings nur für zwei Mietparteien. Meine war nicht begründet und auch nicht von der Vermieterin unterschrieben.

    Ob ich schon eine Kündigung bekommen hätte??? Das steht doch im nicht-formatierten Text.

    Der Anwalt ist von der Dame ordnungsgemäß bevollmächtigt... Keine Sorge.

    Gruß Marc

    Hallo!
    Zugegeben, ich möchte definitiv nicht in der Wohnung bleiben, da sich das Wohnklima im Haus schon seit Jahren "etwas" abgekühlt hat.
    Mir stellt sich eigentlich die Frage, ob ich sang und klanglos abtrete, in Dankbarkeit für günstige Miete und Nebenkosten. Oder in Dankbarkeit darüber, dass eine pensionierte Lehrerin im Verdacht stehen könnte, 10 Jahre Mieteinnahmen nicht oder nur teilweise versteuert zu haben, Sie sich in 10 Jahren um rein garnichts gekümmert hat, nichtmal als der Mieter über mir einen Wasserschaden verursacht hat, bei dem Wasser durch die Decke lief. Ich habe die Frau seit 10 Jahren überhaupt nicht gesehen - allenfalls ihren Bruder, der sich auch nur halbherzig gekümmert hat. Die zum damaligen Zeitpunkt beauftragte Hausverwaltung hat beim Wasserschaden ebenfalls rein garnichts unternommen - im Gegenteil, drohte noch mit Kündigung, wenn ich in Eigenregie Schäden beheben lassen würde !?

    Ist die Frage, ob ich das unter Lebenserfahrung verbuche, nach dem Motto "Liebe Deine Brüder und Schwestern" oder ich den teuflischen Akt der Rache übe? (Rechtsschutz ist übrigens vorhanden)

    Gruß Marc

    Hallo zusammen!
    Ich bewohne seit nunmehr 10 Jahren eine Souterrainwohnung an der Bergstrasse. Im April diesen Jahres teilte mir mein (angeblicher) Vermieter mit, dass mir seine Schwester (Eigentümerin im Grundbuch) eine Eigenbedarfskündigung aussprechen wird. Diese kam dann am 11.April - allerdings von einem beauftragten Anwalt. Soweit so gut, ich habe noch Frist bis Ende Januar 2017 für den Auszug.
    Worauf mich der Anwalt in seinem Schreiben nicht hingewiesen hat, ist mein Recht auf Widerspruch nach BGB. Demnach könnte ich die Frist auch ausnutzen und dann Widerspruch einlegen. Sehe ich das richtig?
    Interessant ist ferner, dass ich damals einen mündlichen Mietvertrag mit dem Bruder abgeschlossen habe, der mir zwar sagte, die Wohnung gehört seiner Schwester - aber dann hätte Sie doch den Vertrag abschliessen müssen, oder? War der Bruder zu diesem Zeitpunkt zum Vetragsschluss berechtigt oder bevollmächtigt? Auch kam zwischenzeitlich die Aussage, das Mehrfalilienhaus (4 Wohnungen) würde einer Erbengemeinschaft gehören, nämlich 3 Geschwistern. Dann müssten aber auch alle 3 die Vollmacht für den Anwalt unterzeichnen, oder?
    Desweiteren habe ich die ersten 5 Monate die Miete an diese Schwester überwiesen, anschließend 8 Jahre an den Bruder und mittlerweile an eine Hausverwaltung, deren Geschäftsführer zufällig der beauftragte Anwalt ist.
    Miete überweisen ist das eine. Als ich nach dem ersten Jahr nach einer Nebenkostenabrechnung fragte, bekam ich vom Bruder zur Antwort, es würde keine gemacht werden. Die Vorrauszahlungen hätten bis jetzt immer gereicht, und wenn etwas gefehlt hätte, hat man das aus eigener Tasche draufgelegt. Wer legt denn auf umlagefähige Kosten freiwillig Geld drauf??? Nun gut, bei 80,- € Nebenkostenvorauszahlung habe ich dann auch nicht weiter gefragt, und mir gedacht, vielleicht sind die anderen Mieter da mehr dahinter. Sind sie aber nicht. In diesem Haus gab es seit 10 Jahren keine Nebenkostenabrechnung, nicht mal die "Pauschale" wurde erhöht.
    Auch bin ich mir nicht sicher, ob meine Souterrainwohnung einen Raum zuviel hat. Gemäß der Gebäudeklasse in der LBO, müßten die drei anderen Wohnungen einen gemeinsamen Wasch- und Trockenraum haben - meine Küche nämlich. Im Zuge der Kündigung holte ich mir Auskunft bei der Grundbucheinsichtsstelle, und die Dame fragt mich, ob ich im Untergeschoss wohne was ich bejahte. Sie sagt: sie wohnen in einer 2 ZKB-Wohnung und Keller 3. Zum Abschied gab sie mir den Hinweis, im Zuge der Kündigung wäre es für mich auch interssant zu wissen, wem die anderen Wohnungen im Haus gehören. Heißt für mich, Fachanwalt aufsuchen und erneut Auskunft beim Grundbuchamt einholen. Ich könnte mir in diesem Zusammenhang vorstellen, dass meine Wohnung eventuell zu groß vermietet ist, da der Einbau einer Küche an zwei Stellen möglich ist, und man meine derzeitige Küche leicht vom Rest der Wohnung abtrennen kann. Und, mal angenommen die Wohnung ist größer, als in der Baugenehmigung erlaubt, vermietet, hat dann der Mietvertrag überhaupt Bestand? Oder lag von Anfang an eine arglistige Täuschung vor?

    So, erstmal viel Text für so kleine Problemchen, sorry. Ich hoffe der/die ein(e) oder andere in diesem Forum kann mir dennoch ein wenig Hilfestellung bieten! Dankeschön!

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