Guten Abend zusammen!
Also,
1. eine schriftliche, begründete und ohne Hinweis auf das Widerspruchsrecht versehene Eigenbedarfskündigung liegt mir vom Anwalt der Vermieterin vor, welchen Sie auch ordentlich bevollmächtigt hat. Die Untergeschosswohnung gehört lt. Grundbucheinsichtsstelle der (vermeintlichen) Vermieterin.
2. Der darin begründete Eigenbedarf bezieht sich auf die angeheirateten Kinder ihres Bruders, der im Dachgeschoss mit seiner Frau einziehen möchte - oder schon teilweise eingezogen ist. Diese Dachgeschosswohnung gehört dem Bruder und ist für die zwei Teenager zu klein - daher der Eigenbedarf für meine derzeit bewohnte Wohnung im Untergeschoss.
3. Habe ich damals per Handschlag einen mündlichen Mietvertrag mit dem Bruder geschlossen, obwohl die Wohnung seiner Schwester gehörte und nicht erkennbar war, dass er in deren Vollmacht gehandelt hat. Daran jetzt aber einen Haken zu drehen erscheint mir schwierig, weil im Endeffekt Aussage gegen Aussage stehen würde und man allenfalls die Kündigung z.B. durch Formfehler "verschleppen" könnte, nicht aber verhindern.
4. Da aber nun der Bruder der Vermieterin für seine steuerlichen Eskapaden als selbsständiger Textilreiniger bekannt ist, seine Schwester, er und ein weiterer Bruder als vermeintliche Erbengemeinschaft auftreten und zu ihrem Wohlstand nicht unbedingt durch harter Hände Arbeit gekommen sind, empfinde ich es eigentlich als nicht verwerflich, ob geprüft wird, wer was, wann und wieviel versteuert hat. Sicherlich würde mir das FA keine Auskunft über, wenn überhaupt, etwaige Ermittlungen geben.
ABER: Ich das allerdings als fairen Tausch sehen würde, wenn sich in 10 Jahren keiner um irgendetwas gekümmert hat und ich mich seit 5 Jahren mit meinem Obermieter in einem Psychokrieg befinde, wo es um ganz banale Dinge wie übermässiges Gießen auf dem Balkon geht (Wasser tropft bis zu 20.Min danach - umlaufende Rinnen wurden demontiert, weil man die sauber halten muss), nächtliches Türenschlagen, herablassendes Verhalten gegenüber seiner Umwelt etc. geht.
Und als dieser Mieter (3.klassiger Opernsänger) den schon im Vorfeld genannten Wasserschaden verursacht hatte, führte ich den Bruder meiner Vermieterin (der einzig Greifbare in der Situation!) in meine Wohnung, das Wasser tropfte aus der Stahlbetondecke, und er schaut mich mit großen Augen an: "Und was soll ich da jetzt machen?" - Ich: "Sofort den Zufluss stoppen???"
Reagiert man so als Eigentümer, wenn doch in der gegenwärtigen Situation eindeutig erkennbar ist, dass das Eigentum schwer beschädigt werden könnte??
Ein Schlüssel für die obere Wohnungstür war natürlich nicht vorhanden, er ließ einen Bekannten über das gekippte Schlafzimmerfenster einsteigen... Opernstar war außer sich ("Einbruch!"), auch als sich herausstellte, dass seine eigene Tochter den Wasserschlauch,welcher vom Küchenwasserhahn quer durch die Wohnung gezogen war, nach dem, bereits erwähntem, übermäßigem Gießen nicht abgedreht hatte und die Wohnung verlassen hatte.
Wie dem auch sei, Zufluss gestoppt, Schadensursache ist klar - und was geschah dann? Garnichts! Ich mußte den Bruder (auch hier war Schwesterchen mal wieder passiv) und den Opernstar in Verzug setzen, daraufhin empört sich die Hausverwaltung nach dem Motto "...das dauert mindestens 4 Wochen bis da überhaupt etwas in Gang kommt" - und droht mir aber gleichzeitig mit Kündigung, wenn ich selber Schäden beseitigen würde. Natürlich hatte ich denen eine Frist zur Beseitigung gesetzt.
Opernstar hatte Engagement in Hamburg: "Ich kann mich um nichts kümmern - komme in 2 Wochen."
So, und dann steht man da. Und keiner kümmert sich um Schadensbehebung, Gutachten etc. Möbel habe ich über meine Hausrat laufen lassen, peu à peu kam dann auch Geld von der Gebäudeversicherung. Als schlussendlich alles ausgeglichen war, schickt mir Opernstar einen Gutachter in die Wohnung, um prüfen zu lassen, ob auch ja nicht zuviel bezahlt worden ist. Was sagt man dazu? Eine Entschuldigung für den Wasserschaden gab es bis heute noch nicht...
Sorry Leute, ich weiß es ist wieder viel Text, ihr könnt es auch gerne als Unterhaltungslektüre verstehen und ich will auch garnicht jammern - aber mal im Ernst, sagt man nach diesen Erfahrungen:
"Vielen Dank liebe Leute, Danke für die schöne Zeit im Haus und auf Wiedersehen!" ??
Oder darf man da schon einen Denkzettel anstreben?
Schönen Abend
Gruß Marc