Hallo liebe Community.
Ich bin zum ersten Mal in einem Forum. Ich hoffe mein Beitrag passt hierher.
Ich habe ein großes Problem.
Zum 01.10. bin ich in eine gemeinsame Mietwohnung mit meinen Freund gezogen. Wir stehen beide im Mietvertrag. Das ist also jetzt eine Woche her. Leider ist mein Freund psychisch krank. Er hat sich immer darüber beschwert, das er mit Fernbeziehung seine Probleme hat. Daher war meine Hoffnung, das es in einer gemeinsamen Wohnung besser würde. Leider wurde es schlimmer, es ist viel passiert und es kam jetzt zur Trennung. Fakt ist, die meisten der Sachen, die in der Wohnung stehen, gehören mir. Er hat vor unserer Beziehung eine Scheidung durch gemacht, daher hatte er keine Sachen und war wegen Alimentenzahlungen sehr in Finanzieller Not.
Nun ist seine Wohnung von früher schon gekündigt, doch noch keine Mietkaution ausbezahlt worden. Diese habe ich damals Jung und Dumm ohne es irgendwo zu vermerken bezahlt. Er erwartet jetzt, das es 50/50 geht. Kann ich diese zurückfordern oder ist es ein Lehrgeld das ich an dieser Stelle zahlen muss?
Des weiteren befinden sich noch letzte Sachen in der alten Wohnung, diese möchte ich gerne abholen. Er sagt allerdings, er allein bestimmt wer Zutritt zu der Wohnung hat. Das kann ich mir schon vorstellen, den die alte Wohnung gehört ihm alleine. Allerdings verbietet er auch allen weiteren Personen den Zutritt in die Neue Wohnung, wo ich ja nun auch im Mietvertrag stehe. Er sagt es muss Terminlich vereinbart werden, damit er anwesend sein kann, und ich nicht Sachen ohne seine Einwilligung entwende. Ich wohne ja nun nicht mehr in dieser Wohnung und er kann aus- und eingehen lassen, wen er möchte. Kann er so einfach den Zutritt für Leute verbieten, die ich als Hilfe mitbringe um Sachen zu holen, die mir alleine gehören und die Ich in die Wohnung mit eingebracht habe?
Bezüglich des Termins: er sagt er möchte einen Termin vereinbaren aber gibt keinen Vorschlag bzw. geht auf keinen Vorschlag ein und meint, er wäre nicht auf Abruf bereit.
Ich möchte Ihn nicht übers Ohr hauen, nur so schnell wie möglich meine Sachen da raus haben.
Die Miete zahle ich momentan allein. Was kann ich tun, wenn er seinen Anteil nicht auf mein Konto überweist?
Mietwohnung nach Trennung
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PocaHontas -
10. Oktober 2016 um 08:01 -
Erledigt
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Wenn Du Vertragspartner bist, dann hast Du auch einen Anspruch darauf, die Wohnung betreten zu dürfen.
Ist die neue Wohnung denn schon gekündigt worden?
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Die Wohnung wird im laufe der Woche noch schriftlich gekündigt.
Das ich einen Anspruch darauf habe, die Wohnung zu betreten weiß ich ja. Ich möchte wissen ob er meinem Vater, Bruder etc. den Zutritt verbieten kann, wenn diese mir dabei helfen, meine Sachen aus der Wohnung zu holen -
Zum 01.10. bin ich in eine gemeinsame Mietwohnung mit meinen Freund gezogen. Wir stehen beide im Mietvertrag.
Dir ist aber bekannt, dass du die Wohnung nur gemeinsam mit der zweiten Person aus dem Mietvertrag kündigen kannst? Wenn sich nämlich der Ex weigert musst du ihn auf Unterschrift unter die Kündigung verklagen. Und so lange das nicht geklärt ist, kann sich der Vermieter die Miete dort holen, wo er Erfolg hat. Und du müsstest wiederum den Ex auf Zahlung seines Anteils verklagen. -
Danke für die Antworten.
Mir ging es aber darum, ob er mir oder jemandem in meiner Begleitung den Zutritt verbieten kann. Diesbezüglich habe ich jetzt einen Anwalt kontaktiert. -
Mir ging es aber darum, ob er mir oder jemandem in meiner Begleitung den Zutritt verbieten kann. Diesbezüglich habe ich jetzt einen Anwalt kontaktiert.
Das halte ich für sehr sinnvoll, denn Ihr habt Euch in eine sehr ungünstige Lage hineingebracht.
Das man nach zehn(!) Tagen Mietzeit in der Wohnung "andere" Gedanken hat, finde ich doch sehr beachtlich...:eek: -
Guten Tag "Berny"
wie ich oben erwähnt habe, ist mein Exfreund psychisch krank. Das ist kein Witz. Das wissen auch die Vermieter. Daher haben Sie vollstes Verständnis für die Situation.
Das war das erste und letzte mal, das ich so viel über mein Privatleben in einem Forum preisgegeben habe. Es kommt keine Hilfe zu dem was man fragt, der Umgangston ist nicht passend und ich muss mir nur Belehrungen über mein Leben anhören. Vielleicht ist es beachtlich über jemanden im Internetforum zu urteilen, dessen Situation man nie genau einschätzen kann.Da ich diesen Thread bedauerlicherweise nicht löschen kann Folgendes Ergebnis für Leute, denen es vielleicht ähnlich geht:
Solange kein Tatbestand besteht, dass das persönliche Eigentum des Mitbewohners angegangen wird, gibt es keinerlei Grund, warum man dritten Personen den Zutritt zur Wohnung verwehren kann. Klartext: Ich darf in die Wohnung, in dessen Mietvertrag mein Name steht jederzeit jemanden mit rein nehmen. Solange die Gegenpartei nicht strafrechtlich gegen einen vorgeht und damit Erfolg hat (durch Belegung eindeutiger Beweise, das sein Eigentum gefährdet ist) kann auch keinem der Zutritt verboten werden. -
Da Du Dir die Anwort nun selbst gegeben hast, zu Deinem echten Problem nur folgender Tip: Sehe zu, dass Du schnellstmöglich von Deinem Ex-Partner weg kommst. Gemäß Deinen Angaben und seinen Angaben glaube ich zu wissen, um welche Krankheit es sich handelt. Der daraus resultierenden Schaden, den Du persönlich ziehen kannst oder auch schon hast, ist vermutlich um ein vielfaches höher als ein Geldbetrag. Das lese ich übrigens alleine aus der Tatsache, dass Du wohlwissend und hoffend dieses Himmelfahrts-Kommando eingegangen bist. Auch der von Dir genannte Zeitraum von 10 Tagen passt genau in das Schema, was bei einer vorherigen Fernbeziehung nicht aufgefallen ist . Um es hart zu sagen, er hat Dich eh niemals wirklich als das gesehen, was Du glaubst und Du scheinst bereits von ihm manipuliert zu sein. Sehe zu, dass Du da weg kommst und ingnoriere jegliche Gedanken wie “ihn nicht übers Ohr hauen zu wollen“. Aufgrund seiner psychischen Erkrankung wird er das bei Dir in jeglicher Hinsicht von Anfang an getan haben.
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