Guten Tag "Berny"
wie ich oben erwähnt habe, ist mein Exfreund psychisch krank. Das ist kein Witz. Das wissen auch die Vermieter. Daher haben Sie vollstes Verständnis für die Situation.
Das war das erste und letzte mal, das ich so viel über mein Privatleben in einem Forum preisgegeben habe. Es kommt keine Hilfe zu dem was man fragt, der Umgangston ist nicht passend und ich muss mir nur Belehrungen über mein Leben anhören. Vielleicht ist es beachtlich über jemanden im Internetforum zu urteilen, dessen Situation man nie genau einschätzen kann.
Da ich diesen Thread bedauerlicherweise nicht löschen kann Folgendes Ergebnis für Leute, denen es vielleicht ähnlich geht:
Solange kein Tatbestand besteht, dass das persönliche Eigentum des Mitbewohners angegangen wird, gibt es keinerlei Grund, warum man dritten Personen den Zutritt zur Wohnung verwehren kann. Klartext: Ich darf in die Wohnung, in dessen Mietvertrag mein Name steht jederzeit jemanden mit rein nehmen. Solange die Gegenpartei nicht strafrechtlich gegen einen vorgeht und damit Erfolg hat (durch Belegung eindeutiger Beweise, das sein Eigentum gefährdet ist) kann auch keinem der Zutritt verboten werden.