In der Klausel steht "In der Regel sind die Schönheitsreparaturen" dann werden die Fristen aufgezählt z.B. 3 Jahre für die Küche. Diese Formulierung finde ich rechtlich korrekt und nicht zu beanstanden. Darunter steht dann allerdings-ohne Absatz-die anderen Schönheitsreparaturen sind alle 7 Jahre auszuführen. Das ist ja dann eine starre Vereinbarung.
Ist jetzt die komplette Klausel ungültig?
Starre und flexible Fristen in der Schönheitsreparaturenklausel
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UdoH. -
9. Oktober 2016 um 12:32 -
Erledigt
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Bitte mal den exakten Wortlaut der kompletten Klausel.
Oder die Vertragsseite als Bild hochladen. Persönliche Daten unkenntlich machen.
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Ebenfalls ohne Gruss.
UdoH:
"In der Klausel steht "In der Regel sind die Schönheitsreparaturen" dann werden die Fristen aufgezählt z.B. 3 Jahre für die Küche. Diese Formulierung finde ich rechtlich korrekt und nicht zu beanstanden."
- Ich doch. "In der Regel" ist nicht, da unpräzise."Darunter steht dann allerdings-ohne Absatz-die anderen Schönheitsreparaturen sind alle 7 Jahre auszuführen."
- Ab wann?"Das ist ja dann eine starre Vereinbarung."
- Sicher...?"Ist jetzt die komplette Klausel ungültig?"
- M.E. ja. -
- Ich doch. "In der Regel" ist nicht, da unpräzise.Und genau das Unpräzise macht die Klausel wirksam.
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Und genau das Unpräzise macht die Klausel wirksam.
Hmm, mit welcher Konsequenz? -
Hmm, mit welcher Konsequenz?
Mit welcher wohl?
Es wäre allerdings interessant wie der genaue Wortlaut danach weiter geht. Der TE hat ja nur z. B. Küche geschrieben.
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