Mietvertrag ohne Eigenbedarfskündigung - wollen jetzt aber selbst einziehen

  • Guten Morgen,

    viele werden jetzt denken, wir sind unmenschen,etc. Aber ich schildere trotzdem mein Anliegen.

    Meine Eltern haben ein Einfamilienhaus in welches wir (Tocher+Freund+Hund) gerne einziehen wollen. Ich arbeite ab nächstes Jahr im Homeoffice und benötige zudem ein eigenes Büro, welches ich in der jetzigen Wohnung nicht habe.

    Unsere Mieter sind bereits seit 15 Jahren in diesem Haus. Leider haben meine Eltern damals die Eigenbedarfskündigung aus dem Meitvertrag genommen, sodass diese Klausel meiner Meinung nach wegfällt.

    Letztens wurde die Miete erhöht, ein Rechtsanwalt hat dieses Schreiben aufgesetzt und per Post zu Ihnen gesendet.
    Dieses schreiben fanden Sie "frech und total übertrieben". Daraufhin gab es eine "Aussprache", welche nicht dem Alter entsprechend stattfand. Der Mann der Mieter hatte es nicht für nötig gehalten, sich an einen Tisch zu setzen, es wurde rumgeschrien, er hätte genug Geld, sich das Haus zu kaufen,etc. Hat in einem nicht angemessenen Ton mit meinen Eltern gesprochen. Sie haben die Mieterhöhung wohl in der Verwandschaft herumgezeigt, da meinten wohl auch alle, dass dies total übertrieben sei,etc.
    Aufgund diesem Vorfall ist das Verhältnis natürlich nicht mehr so, wie man es sich vorstellt. Wenn Mängel sind, sollen wir hinfahren, wenn der Mann nicht da ist. Er meinte, den Rasenmäher muss nicht er beschaffen, obwohl die Mieter den Garten angelegt haben,etc.
    Hat so Sachen gesagt wie er putzt im Keller den Kasten für die Solaranlage nicht mehr, da die meine Eltern montiert haben und Ihn nix angehen, er hätte so viel am Haus gemacht, nie Geld gesehen (davon wussten meine Eltern nicht mal irgendwas). Sie hatten damals eine Katze ins Haus geholt, ohne meine Eltern zu informieren,etc.

    Aufgrund von diesem schlechten Verhältnis möchte meine Eltern das Mietverhältnis beenden. Leider klappt Eigenbedarfskündigung auch nicht.
    Habt Ihr Ideen?

    LIebe Grüße
    Sandra

  • Ihr habt doch schon einen Rechtsanwalt kontaktiert. Sie kennt den Einzelfall und kann euch doch besser helfen, als Laien hier im Forum, die mit dem genauen Einzelfall nicht vertraut sind. Macht den Rechtsanwalt auf euer Ziel aufmerksam und er wird euch einen legalen Weg aufzeigen, wenn es einen gibt.

  • Guten Morgen,

    viele werden jetzt denken, wir sind unmenschen,etc. Aber ich schildere trotzdem mein Anliegen.

    Aufgrund von diesem schlechten Verhältnis möchte meine Eltern das Mietverhältnis beenden. Leider klappt Eigenbedarfskündigung auch nicht.
    Habt Ihr Ideen?

    LIebe Grüße
    Sandra

    Hallo,

    unerheblich der Aussprache, hält ein Mieter, eine von einem Anwalt (hoffentlich) geprüften und zugestellem Mieterhöhungsverlangen für überzogen, soso.

    Nun, es gab Ärger, das ist gut, denn wenn der Mieter dem Mieterhöhungsverlangen nicht zustimmt, kann der Vermieter die Zustimmung am Amtsgericht einklagen!

    Spätestens dann wird der Mieter die Schnauze so voll haben, dass er unter Umständen von selber auszieht.

    Lass das mit fingierten Umständen, das führt dich in eine schlechte Rechtsposition gegenüber dem Mieter, hier werdet ihr ohnehin noch euer blaues Wunder erleben, lasst den Anwalt machen.

    Gruß
    BHShuber

  • Meine Eltern haben ein Einfamilienhaus in welches wir (Tocher+Freund+Hund) gerne einziehen wollen. Ich arbeite ab nächstes Jahr im Homeoffice und benötige zudem ein eigenes Büro, welches ich in der jetzigen Wohnung nicht habe.

    Unsere Mieter sind bereits seit 15 Jahren in diesem Haus. Leider haben meine Eltern damals die Eigenbedarfskündigung aus dem Meitvertrag genommen, sodass diese Klausel meiner Meinung nach wegfällt.

    Hallo SeatMaus,

    ich die Auseinandersetzung ist nicht schön,
    aber daraus einen Kündigungsgrund zu suchen wird fast unmöglich werden.

    Wie genau ist das formuliert das ihr keinen Eigenbedarf anmelden könnt?

    Am einfachsten wäre tatsächlich der Weg den BHShuber angedeutet hat.
    Wenn der Mieterhöhung nicht zugestimmt und am besten auch nicht gezahlt wird,
    hast du bzw. deine Eltern als VM wohl die besten Karten

    VG Syker

  • Hallo

    danke für eure Antworten.
    Leider haben die Mieter der Mieterhöhung zugestimmt und werden diese ab November auch zahlen.
    Ich muss sehen, ob ich den Mietvertrag von meinem Dad gezeigt bekomme. Weiß nur, dass eben aufgenommen wurde, dass Eigenbedarf herausgenommen wurde, bzw. dies kein Kündigungsgrund ist.
    Vorraussetzung, dass Sie weiter wohnen dürfen ist, dass Sie Tätigkeiten wie Schneeräumen, Rasenmähen,etc selbst übernehmen können, oder eben dann jemanden holen, den die Mieter aber bezahlen müssen.
    Leider klappt dies aktuell noch, er jammert zwar, dass es ja so viel arbeit ist, aber trotzdem werden sie bleiben.

    In dem Gespräch meinten Sie ja auch, ob wir rein wollen, meine Eltern sollens sagen, etc.
    Sogar mich hat er dumm angemacht, als ich den Zähler von der Solaranlage ablesen wollte, so nach dem Motto, warum meine Mama nicht da ist, ob Sie sich etwa nach der Erhöhung nicht zu Ihnen traut.
    Sie stellen soweiso meine Mama als Böse da, nur weil Sie meinte, bei nassen Wetter sollen Sie am ungenutzten Dachboden nicht 24 Stunden die Fenster offen lassen und noch so Kleinigkeiten. Fliesen auf der Terasse wären wohl kaputt, weil ein Handwerker vor 2!!!! Jahren was vom Balkon geworfen hat. Mit Ihm selbst kann kein normales Wort gesprochen werden. Sowas ist für mich einfach keine Basis mehr.

    Liebe Grüße
    Sandra

  • Allein die Tatsache, dass man sich mit dem Mieter nicht versteht, ist kein Kündigungsgrund. Solche Dinge sollte man als Vermieter sowieso sachlich und distanziert betrachten.

    Wenn vereinbart wurde, dass auf eine Eigenbedarfskündigung verzichtet wird, war das sehr leichtsinnig.

    Es gibt in dem Fall keine Möglichkeit den Mietern ordentlich zu kündigen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Sandra,

    man müsste hier mal die Meinung Eurer Mieter hören - ich denke mir, dass wir staunen würden. Ansonsten kann ich nur empfehlen, einen erfahrenden auf Mietrecht spazialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.

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