Beiträge von jaysuperstars

    Hallo anitari,

    das ist ein Missverständnis. Wir schreiben dem Vermieter gar nichts vor.

    Es geht darum: Wir als Mieter Müller schlagen dem Vermieter Völler einen Nachmieter Neumann vor. Müller und Neumann vereinbaren Einzugsdatum 1.11., Neumann schließt mit Völler den Mietvertrag aber erst ab 1.01.

    Frage: Kann Müller mit Neumann im Vorfeld einen Vertrag schließen, dass dieser die Kaltmiete an Müller zahlt, wenn er erst nach dem 1.11. einzieht?

    Hallo zusammen,

    Wir haben mit unserem Vermieter per Mail vereinbart, einen Nachmieter zu suchen, dass wir früher raus möchten. Das Einzugsdatum müsste der 1.11. sein. Nun habe ich hier zwei Kandidaten, die lieber erst an 1.01.17 rein möchten.

    Ich möchte mich dagegen absichern, dass mit dem Vermieter ein späteres Datum vereinbart wird. Ich stelle mir einen Vorvertrag vor:

    “Der Kandidat erklärt sich bereit, um Falle des Zustandekommens eines Mietvertrages für die Wohnung in XYZ mir Vermieter ABC, zum 1.11.16 einzuziehen. Wird im Mietvertrag ein späteres Einzugsdatum als der 1.11.16 vereinbart, hat der Kandidat die anteilige Kaltmiete zwischen dem 1.11.16 und dem vereinbarten Einzugstermin an den Vormieter CRE pünklich zum... auf das Konto... zu zahlen.“

    Ist das rechtens, oder gibt es andere Möglichkeiten?

    Vielen Dank!

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