Elektroinstalation nach Auszug eines Miethauses

  • Hallo heut hat mir mein Ehemaliger Vermieter geschrieben, nach 4 Monaten. Ich hatte damals eine Ausenkamera Instaliert (Set aus Fachhandel) mit Netzteil im Schaltschrank. Das hat ein bekannter Elektriker angeschlossen. Wurde auch vom Vermieter genemigt.

    Mein ehemaliger Vermieter wollte die Kamera behalten und die Nachmieter haben mir dafür 65€ gezahlt. Jetzt hat er geschrieben das die Schaltschrank Instalation so nicht Sicher ist.

    Muß ich dafür Gewährleistung geben? Oder soll ich es lieber Abbauen lassen?

    Freundliche Grüße, Michael

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Aber der Satz ist recht schwer eindeutig zu Verstehen.
    Gibt es dafür ein Rechtsbeispiel, bzw. wie könnten man danach Googeln.

    Grüße

  • Also der einfachere Weg wäre wohl zu erfahren, was genau und “so“ als nicht sicher bemängelt wird. Auch aus der Sicht, dass gemäß Angaben die Installtion von einem Elektriker vorgenommen wurde.

  • Hallo Micha79,

    Lass' doch Deinen Ex-VM dem jetzigen Betreiber der Kamera sachlich begründen, weshalb die Installation angeblich nicht sicher sein soll.

  • Also der Vermieter fande die Kamera gut, weil man vom Hauseingang nicht sehen konnte wer vor der Tür steht.
    Zum Auszug, hatte ich ihm gesagt das, ich baue die Kamera wieder ab, hatte sie ich ja auch gezahlt. Er Nein Bitte lassen.
    Nach dem Auszug, haben die Nachmieter mit uns gesprochen, wegen Peletsabkauf usw und das Thema die Kamera mit Monitor. Sie würde gerne das auch mit übernehmen. Ich hatte mich mit den nachmieter auf 65€ geeinigt, für die Kamera.

    Somit gehört sie dem jezigem Mieter.

  • Es ist alles sehr schwer zu lesen. Einmal “die Nachmieter“, dann ist es eine “sie“, dann wieder “den Nachmieter“ und noch “Pelets“. Sind sicher Pellets gemeint, stehen aber doch in keinem Zusammenhang zu dem Problem, will ich hoffen. Meine Meinung dazu ist, der die Mieter-in hat das Teil für 65 Euro gekauft und ist somit auch der Ansprechpartner für den Vermieter, soweit keine grob fahrlässige Installation vorgenommen wurde. Hat es ein Elektriker gemacht, sollte bei einem so einfachen Gerät auch keine Probleme geben.

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