Tapeten entfernen - Wiederspruch im Text!?

  • Guten Tag,

    mein Name ist Rony Brühl und ich hätte mal ein Anliegen zwecks Tapeten entfernen bei Kündigung.
    Folgender Fall:

    Wir wollen demnächst aus unserer Mietwohnung ausziehen, heute sagte uns der Wohnungs Betreuer, das die Tapeten bei Auszug entfernt werden müssten.

    Im Mietvertrag steht unter Zusätzliche Vereinbarungen, das keine getroffen wurden.
    Den Mietvertrag habe ich und meine jetzige Frau unterschrieben.
    Zum Mietvertag gibt es eine Anlage, welche die Räume definiert und besagt was darin sich befindet, Heizung, Linoleum usw..

    Ein Punkt, welcher angekreuzt ist sagt aus:
    "Die Wohnung wurde nicht mit einem Grundanstrich weiß (Rauhfaser) an den Mieter übergeben und ist daher auch bei Auszug nur Besenrein an den Vermieter zurück zu geben."

    Handschriftlich wurde dazu geschrieben:
    "..., aber ab tapeziert zu übergeben."

    Diesen Anhang hat nur meine jetzige Frau unterzeichnet.
    Nun ist die Frage, wie sollen wir uns verhalten?
    Gilt das dazu geschriebene? Wiederspricht sich ja mit dem Text welcher angekreuzt ist!?
    Der Vermieter müsste meines Erachtens sowie so die Wohnung sanieren, da schon mehrere Farbschichten auf der Wand sind, vom Vorgänger.

    Vielen Dank im Voraus,
    viele Grüße Brühl

    Einmal editiert, zuletzt von Brühl (30. September 2016 um 16:56)

  • HaloBrühl,

    "Wir wollen demnächst aus unserer Mietwohnung ausziehen, heute sagte uns der Wohnungs Betreuer, das die Tapeten bei Auszug entfernt werden müssten.
    Im Mietvertrag steht unter Zusätzliche Vereinbarungen, das keine getroffen wurden."
    - Letzteres ist wichtig.

    "Zum Mietvertag gibt es eine Anlage, welche die Räume definiert und besagt was darin sich befindet, Heizung, Linoleum usw..
    Ein Punkt, welcher angekreuzt ist sagt aus:
    "Die Wohnung wurde nicht mit einem Grundanstrich weiß (Rauhfaser) an den Mieter übergeben und ist daher auch bei Auszug nur Besenrein an den Vermieter zurück zu geben."
    - Somit ist doch alles klar, also wie oftmals üblich: "besenrein und ohne Beschädigungen".

    "Handschriftlich wurde dazu geschrieben:
    "..., aber ab tapeziert zu übergeben."
    - Verstehe ich nicht. Sol ldas etwa heissen "Tapeten entfernt"?

    "Diesen Anhang hat nur meine jetzige Frau unterzeichnet"
    - Ob jetzige oder oder ist uninteressant, Hauptsache, die Person ist im MV angegeben.

    "Nun ist die Frage, wie sollen wir uns verhalten?"
    - Meine Meinung hast Du nun gelesen.

    "Der Vermieter müsste meines Erachtens sowie so die Wohnung sanieren, da ..."
    - Ist unerheblich.

  • HAllo Berny,

    danke für Deine Antwort.

    Ja es steht Handschriftlich geschrieben "abtapeziert" drin, das Wort kenne ich auch nicht, und wiederspicht sich zu dem gedruckten Text.
    Verstehe ich als Tapeten ab, nur wie man ab tapeziert!?

    Gruß Ronny

  • Ich werde Ihnen nicht dieses Pippifax deutsch interpretieren.
    Für mich ist es Wurscht, ob Sie ihre schmutzigen Finger ab waschen oder abwaschen. Jedenfalls sollte der Dreck weg.

  • HAllo Berny,

    danke für Deine Antwort.

    Ja es steht Handschriftlich geschrieben "abtapeziert" drin, das Wort kenne ich auch nicht, und wiederspicht sich zu dem gedruckten Text.
    Verstehe ich als Tapeten ab, nur wie man ab tapeziert!?

    Gruß Ronny

    Da rollen sie doch einem die Fußnägel auf......warum steht es da wohl zusätzlich? Weil es eben nicht fertig vorgedruckt und somit als Ergänzung gilt. Da Du erneut aus dem bestätigten abtapezieren, ein ab tapezieren machst und erneut fragst, eventuell kennst Du das Wort “öbtapöziern“.

  • Hallo,

    also muss es gemacht werden, auch wenn wir die Wohnung unsaniert übernommen haben und dort steht: "Die Wohnung wurde nicht mit einem Grundanstrich weiß (Rauhfaser) an den Mieter übergeben und ist daher auch bei Auszug nur Besenrein an den Vermieter zurück zu geben."

    Mir geht es drum, das sich die beiden Sachverhalte wiedersprechen.

    Danke Ronny

  • Als Formularklausel wäre das Entfernen der Tapeten ungültig und müsste nicht gemacht werden: https://www.haufe.de/recht/deutsche…_HI1542818.html

    Dieser hingerotzte Satz ist aber auch keine Individualklausel, denn an die werden andere Anforderungen gestellt.

    Bleibt für mich die einzige Konsequenz, dass die Tapeten an der Wand bleiben, vorausgesetzt sie sind in Farbe und Muster keine Veranlassung für Augenkrebs, denn das könnte als Beschädigung der Mietsache gewertet werden.

  • Muttu lesen, steht meist im Eingangsbeitrag des TE.



    Muttu Du abba dem nomma kucken wo dem geschreibt hat wo sain Kreuz nicht hat schreibt wo dem nix sein. Ist die Wohnung tapeziert (wie auch immer) oder wie nun auch gefordert, abtapeziert übernomen worden?

  • Hey,

    ist dat Hessisch? :)

    Ja die Wohnung wurde tapeziert und ungeweißt übernommen und Teilweise sind in den Räumen schon mehrere Farbschichten auf dieser drauf.
    So wie es auch in dem Ausschnitt / Anhang zu lesen ist.

    Gruß Ronny

  • Mir geht es drum, das sich die beiden Sachverhalte wiedersprechen.


    Ob sie sich wi(e)dersprechen oder widersprechen...
    Unklare Vereinbarungen werden regelmässig zugunsten des Mieters ausgelegt.

  • Hey,

    ist dat Hessisch? :)

    Ja die Wohnung wurde tapeziert und ungeweißt übernommen und Teilweise sind in den Räumen schon mehrere Farbschichten auf dieser drauf.
    So wie es auch in dem Ausschnitt / Anhang zu lesen ist.

    Gruß Ronny

    Könnte es sich dann nicht, auch aus der Sicht der Übernahme, um einen weiteren Schreibfehler und das unbekannte Wort “ alttapeziert“ handeln...LOL


  • Ja die Wohnung wurde tapeziert und ungeweißt übernommen und Teilweise sind in den Räumen schon mehrere Farbschichten auf dieser drauf.

    Hallo Brühl,

    Das ist m.E. eine ungültige Endrenovierungsklausel.
    Das bedeutet Rückgabe besenrein.


    Wäre die WHG ohne Tapeten übergeben worden,
    dann könnte der VM evtl. den ursprünglichen zustand ohne Tapete fordern.
    Bei dir aber offenbar nicht.

    VG Syker

  • Wäre die WHG ohne Tapeten übergeben worden,
    dann könnte der VM evtl. den ursprünglichen zustand ohne Tapete fordern.
    Bei dir aber offenbar nicht.

    VG Syker

    Irgendwie habe ich genau dort so eine Vermutung und darum auch nachgefragt, aber gemäß den Angaben des TE ist es aber nicht so.....

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