Hey,
ist dat Hessisch? ![]()
Ja die Wohnung wurde tapeziert und ungeweißt übernommen und Teilweise sind in den Räumen schon mehrere Farbschichten auf dieser drauf.
So wie es auch in dem Ausschnitt / Anhang zu lesen ist.
Gruß Ronny
Hey,
ist dat Hessisch? ![]()
Ja die Wohnung wurde tapeziert und ungeweißt übernommen und Teilweise sind in den Räumen schon mehrere Farbschichten auf dieser drauf.
So wie es auch in dem Ausschnitt / Anhang zu lesen ist.
Gruß Ronny
Ich häng mal den Text als Bild an:

Ich hoffe es geht!
Hallo,
also muss es gemacht werden, auch wenn wir die Wohnung unsaniert übernommen haben und dort steht: "Die Wohnung wurde nicht mit einem Grundanstrich weiß (Rauhfaser) an den Mieter übergeben und ist daher auch bei Auszug nur Besenrein an den Vermieter zurück zu geben."
Mir geht es drum, das sich die beiden Sachverhalte wiedersprechen.
Danke Ronny
HAllo Berny,
danke für Deine Antwort.
Ja es steht Handschriftlich geschrieben "abtapeziert" drin, das Wort kenne ich auch nicht, und wiederspicht sich zu dem gedruckten Text.
Verstehe ich als Tapeten ab, nur wie man ab tapeziert!?
Gruß Ronny
Guten Tag,
mein Name ist Rony Brühl und ich hätte mal ein Anliegen zwecks Tapeten entfernen bei Kündigung.
Folgender Fall:
Wir wollen demnächst aus unserer Mietwohnung ausziehen, heute sagte uns der Wohnungs Betreuer, das die Tapeten bei Auszug entfernt werden müssten.
Im Mietvertrag steht unter Zusätzliche Vereinbarungen, das keine getroffen wurden.
Den Mietvertrag habe ich und meine jetzige Frau unterschrieben.
Zum Mietvertag gibt es eine Anlage, welche die Räume definiert und besagt was darin sich befindet, Heizung, Linoleum usw..
Ein Punkt, welcher angekreuzt ist sagt aus:
"Die Wohnung wurde nicht mit einem Grundanstrich weiß (Rauhfaser) an den Mieter übergeben und ist daher auch bei Auszug nur Besenrein an den Vermieter zurück zu geben."
Handschriftlich wurde dazu geschrieben:
"..., aber ab tapeziert zu übergeben."
Diesen Anhang hat nur meine jetzige Frau unterzeichnet.
Nun ist die Frage, wie sollen wir uns verhalten?
Gilt das dazu geschriebene? Wiederspricht sich ja mit dem Text welcher angekreuzt ist!?
Der Vermieter müsste meines Erachtens sowie so die Wohnung sanieren, da schon mehrere Farbschichten auf der Wand sind, vom Vorgänger.
Vielen Dank im Voraus,
viele Grüße Brühl
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