Untervermietung bei Sozialwohnung?

  • Guten Tag!
    Ich habe eine Frau kennengelernt welche Mieterin einer Sozialwohnung mit Wohnberechtigungsschein (WBS) in Köln ist.
    Sie benutzt aber die Wohnung kaum, und hat mir angeboten, dass sie den Vermieter fragt, ob ich ihre komplette Wohnung als Untermieter beziehen darf.
    Sie würde sich dann in dieser Wohnung nicht mehr sehen lassen, sondern in der Wohnung ihres Freundes.

    Sie meinte das würde gehen, man könne jede Wohnung untermieten, wenn der Vermieter sich darauf einlassen würde, ich bräuchte nur den WBS.
    Ich würde ihr dann per Dauerauftrag die Mietkosten 1:1 jeden Monat überweisen...

    Habe tatsächlich so gut wie nichts mit Google darüber gefunden, deshalb hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

    Ich möchte mich dabei in nichts illegales verstricken lassen. Außerdem die Frage, ob ich mich dabei strafbar mache, oder vielleicht nur der Vermieter oder die o.g. Mieterin?

    Vielen Dank!
    Mit freundlichen Grüßen.

  • Das wäre keine klassische Untervermietung eines Zimmers oder Teil der Wohnung, sondern eine komplette Überlassung der Wohnung. Wenn der Vermieter mitspielt, sollte es keine Probleme geben, so lange die Überlasserin kein Geschäft/keinen Gewinn mit der Überlassung macht.

    Probleme könnte es von dem Amt geben, das die WBS ausstellt.

  • Sie benutzt aber die Wohnung kaum, und hat mir angeboten, dass sie den Vermieter fragt, ob ich ihre komplette Wohnung als Untermieter beziehen darf.


    Die Antwort des Vermieters würde mich auch mal interessieren.

  • Danke für deine Antwort!

    Weisst du was genaueres welche Probleme es geben könnte? Es handelt sich in diesem Falle um das Bürgeramt...

    Hallo,

    Wohnungsberechtigungsschein heisst nichts anderes als dass derjenige der die Wohnung beziehen darf, aufgrund seiner sozial-finanziellen Verhältnissen nicht in der Lage ist auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung zu bekommen.

    Genau hierfür sind diese Gesetze auch geschaffen und was ihr hier macht ist Sozialbetrug, denn die Dame nimmt Leistungen in Anspruch, die sie nicht nutzt.

    Zu allem Übel vielleicht auch noch von dir Miete kassiert!

    Mag sein, dass das lange Zeit gutgeht oder für immer, doch irgendwann erwischt es jeden und als Steuerzahler hoffe ich dass der Dame das Handwerk gelegt wird, es gibt noch andere bedürftige die dringend bezahlbaren Wohnraum benötigen.

    "Schm..otzer" ist mein nicht ausgesprochener Gedankengang!

    Gruß
    BHShuber

  • Es handelt sich in diesem Falle um das Bürgeramt...


    Und was hält dich denn davon ab, dort nachzufragen anstatt hier im Forum. Und noch einmal: Die Vermietung der kompletten Wohnung an dich ist keine Untervermietung sondern eine Gebrauchsüberlassung.


  • Ich möchte mich dabei in nichts illegales verstricken lassen. Außerdem die Frage, ob ich mich dabei strafbar mache, oder vielleicht nur der Vermieter oder die o.g. Mieterin?

    Da fragen Sie am besten mal beim Amt nach, denn ohne WBS Schein darf Ihnen niemand diese Wohnung vermieten. Gilt auch für Untervermietung. Das so ein Schein einfach übertragbar ist, würde ich beim besten Willen nicht glauben wollen.
    Mir wollte in der Vergangenheit auch mal einer so eine Wohnung "verkaufen".

  • Wohnungsberechtigungsschein heisst nichts anderes als dass derjenige der die Wohnung beziehen darf, aufgrund seiner sozial-finanziellen Verhältnissen nicht in der Lage ist auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung zu bekommen.
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    "Schm..otzer" ist mein nicht ausgesprochener Gedankengang!


    Ein Land, welches sich seine Wirte, Rechtsanwälte, Schm..otzer usw nicht leisten kann, ist es nicht wert, sich Nation nennen zu dürfen.:p

  • .....und erneut: Im Sozialen Wohnungsbau ist ausdrücklich geregelt, dass der Vermieter einen geringen Untermietzuschlag fordern darf: 2,50 Euro im Monat für eine Person, 5,00 Euro für zwei oder mehr Personen. Auch bei nicht preisgebundenen Wohnungen kann der Vermieter gegebenenfalls seine Erlaubnis zur Untervermietung von dem Einverständnis des Hauptmieterhaushaltes zur angemessenen Erhöhung der Miete abhängig machen.

    In einigen Fällen ist der Wunsch die Wohnung unter zu vermieten jedoch kaum durchsetzbar:
    -wenn die Wohnung zu klein ist und Überbelegung droht oder
    -wenn die gesamte Wohnung untervermietet werden soll.

    Weiter war die ganze Sache nur ein Hirngespinst und der TE hat heute sicherlich jemanden anderen getroffen.

  • Ich verstehe, also ist es wohl tatsächlich gar keine Untervermietung, sondern eine Überlassung, da ich die gesamte Wohnung bekäme, und eine Untervermietung dort endet, wo ich den Großteil der Wohnung miete.

    Ich erinnere noch einmal daran: Ich selbst würde in diesem Szenario selbstverständlich über den WBS verfügen.
    Vielen Dank für eure Antworten. Ich werde demnächst einfach persönlich beim Bürgeramt fragen.

    Aber es kommt mir auch selbst sehr wie Sozialbetrug vor, da die Mieterin selbst die Wohnung mieten darf, da sie den WBS hat.
    Das heißt, wenn sie die Wohnung an mich überlässt, braucht sie diese Sozialwohnung ja nicht, und bezieht sie zu Unrecht.
    So würde ich mir das ganze vorstellen.

    Ich kann mir also auch nur schwer vorstellen, dass eine Wohnungsüberlassung einer Sozialwohnung legal ist.

    Ich will selbstverständlich nicht schmarotzen, und bin hier auch nur derjenige, dem dieses vermeintlich unmoralische Angebot gemacht wurde. Ich bin ein moralischer Mensch.


  • Ich kann mir also auch nur schwer vorstellen, dass eine Wohnungsüberlassung einer Sozialwohnung legal ist.

    Ich will selbstverständlich nicht schmarotzen, und bin hier auch nur derjenige, dem dieses vermeintlich unmoralische Angebot gemacht wurde. Ich bin ein moralischer Mensch.

    Hallo,

    das spricht dir hier niemand ab, allerdings wäre bei mir nun der Boden des Glases erreicht und ich würde das durchaus melden.

    Die Dame ist asozial, ein anderer Bedürftiger würde die Wohnung sicher ganz dringen benötigen und wenn ich schon ein Haufen Steuern zahle, dann sicher nicht für so eine Schl...e!

    Gruß
    BHShuber

  • WBS werden auf den Namen des Mieters, der die Wohnung bezieht ausgeschrieben. Dieser wurde vorab seitens des Bürgeramtes auf seine finanziellen Mitte überprüft. Du selbst hast für die Wohnung keinen auf dich ausgestellten WBS. Hier fängt es bereits an.

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