Fristlose Kündigung wegen Gartennutzung

  • Hallo zusammen,
    ich habe vor 5 Monaten eine DHH gemietet. Neben mir wohnt ein weiterer Mieter. Im Mietvertrag ist mir die Nutzung des gemeinsamen großen Gartens zugesagt. Da ich im Sommer gerne draußen bin kommt es ab und zu vor, dass ich mich eines dringenden Bedürfnisses eriesige. Mein Nachbar hat mir ab und zu gesagt ich soll das bitte woanders machen, aber das hat mir die Polizei verboten.

    Mein Vermieter hat mir nun fristlos gekündigt wegen stören des Hausfriedens. Darf er das so einfach?

    Gruß Naturliebhaber62

  • Hallo zusammen,
    ich habe vor 5 Monaten eine DHH gemietet. Neben mir wohnt ein weiterer Mieter. Im Mietvertrag ist mir die Nutzung des gemeinsamen großen Gartens zugesagt. Da ich im Sommer gerne draußen bin kommt es ab und zu vor, dass ich mich eines dringenden Bedürfnisses eriesige. Mein Nachbar hat mir ab und zu gesagt ich soll das bitte woanders machen, aber das hat mir die Polizei verboten.

    Mein Vermieter hat mir nun fristlos gekündigt wegen stören des Hausfriedens. Darf er das so einfach?

    Gruß Naturliebhaber62

    Mhh, Naturliebhaber? Nett, nett. Auf gut deutsch du pinkelst regelmäsig in den gemeinsam genutzten Garten?
    Also für eine fristlosen Kündigung wird das nicht reichen, denke ich, wenn in deinem Fall eine erleichterte Kündigung möglich ist, dann ist aber mindesten eine mit Frist möglich. Ansonsten Bedarf es aber wohl mehrer Abmahnungen.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (28. September 2016 um 15:03)

  • Mein Vermieter hat mir nun fristlos gekündigt wegen stören des Hausfriedens. Darf er das so einfach?


    Hallo zusammen,

    also ich bin hier mal voll auf Seite des VM.
    Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund kann erteilt,
    werden wenn der Hausfrieden nachhaltig gestört wird.

    Dies wird bei Beleidigungen angenommen,
    und bei Tätlichkeiten gegen den VM bejaht.
    Exhibitionistische Handlungen §183 und Erregung öffentlichen Ärgernis §183a
    sind ebenso Straftaten wie Beleidigung §185 und Körperverletzung §223.

    Ab in den Kerker mit dem Sittenstrolch

    VG Syker

  • Im Grunde bin ich bei Syker. ich kann mich auch erinnern, dass das schonmal so ähnlich vor Gericht war und der Mieter raus musste.

    einzig stört mich der gestörte Hausfrieden im DHH, wenn DHH Doppelhaushälfte heißen soll.

  • Kannste bitte den Begriff "eriesige" mal für einen alten Mann übersetzen. Ich komm mit dem neumodischen Kram nicht mehr zurecht.

    Sortiere den Buchstabensalat doch mal anders:rolleyes:

  • Hallo zusammen,
    ich habe vor 5 Monaten eine DHH gemietet. Neben mir wohnt ein weiterer Mieter. Im Mietvertrag ist mir die Nutzung des gemeinsamen großen Gartens zugesagt. Da ich im Sommer gerne draußen bin kommt es ab und zu vor, dass ich mich eines dringenden Bedürfnisses eriesige. Mein Nachbar hat mir ab und zu gesagt ich soll das bitte woanders machen, aber das hat mir die Polizei verboten.

    Mein Vermieter hat mir nun fristlos gekündigt wegen stören des Hausfriedens. Darf er das so einfach?

    Gruß Naturliebhaber62

    Hallo,

    was soll das heissen die Polizei hat es dir verboten, bist du ein Wildpisser.

    Von mir hättest du noch viel mehr als eine Kündigung bekommen und im Übrigen, verscheißern können wir uns hier alleine da brauchts keinen solchen Trottel wie dich.

    Gruß
    BHShuber

  • was soll das heissen die Polizei hat es dir verboten, bist du ein Wildpisser.

    Von mir hättest du noch viel mehr als eine Kündigung bekommen und im Übrigen, verscheißern können wir uns hier alleine da brauchts keinen solchen Trottel wie dich.


    Schliesse mich an.

  • Erstmal danke für eure Einschätzungen, ich werde nochmal versuchen mit dem Vermieter als auch meinem Nachbarn zu reden und eine Lösung zu finden.

    Hast Du keine Toilette?

    Naturliebhaber pinkeln nicht in die Natur:mad:

    Doch ich hab eine Toilette, aber wenn ich schon draußen bin hab ich nicht immer Lust extra rein zu gehen.
    Wieso sollten Naturliebhaber nicht in die Natur pinkeln? Soweit ich weiß ist das nicht schädlich.

    Exhibitionistische Handlungen §183 und Erregung öffentlichen Ärgernis §183a
    sind ebenso Straftaten wie Beleidigung §185 und Körperverletzung §223.

    Soweit ich weiß finden diese Paragraphen nur in öffentlichen Bereichen anwendung, ich dachte ein gemieteter Garten gehört nicht dazu, ich bin allerdings kein Jurist. Abgesehen davon steht dort etwas von sexuellen Handlungen.

    Kannste bitte den Begriff "eriesige" mal für einen alten Mann übersetzen

    Bitte verzeih mir den Tippfehler, ich meinte "erledige".

  • Soweit ich weiß finden diese Paragraphen nur in öffentlichen Bereichen anwendung, ich dachte ein gemieteter Garten gehört nicht dazu, ich bin allerdings kein Jurist. Abgesehen davon steht dort etwas von sexuellen Handlungen.

    Gut der 183a passt nicht so ganz,
    aber natürlich gilt das StGB auch im privaten Rahmen.

    Sonst könntest du ja jemanden auf deinem gemieteten Grundstück umbringen,
    bräuchtest keine Strafe fürchten ...

    VG Syker

  • Wenn du ein Tier wärest, hätte ich im geringen Rahmen Verständnis für deine Gartenpisserei, von einem Menschen erwarte ich aber mehr Anstand. Darum ist es gut und richtig, dass dich der Vermieter von Haus uund Grundstück entfernt, weil er die DHH nicht an ein Tier vermietet hat.

  • Phobie-Kranke mit Angst vor Einbrüchen, die in ein Erdgeschoss einziehen. Bevormundete Mieter, die etwas eigenständig regeln, Depressions-Patienten die ihre Umwelt bzw etwas bewerten und nun ein “Naturliebhaber“? Einfach köstlich zu lesen......

  • Phobie-Kranke mit Angst vor Einbrüchen, die in ein Erdgeschoss einziehen. Bevormundete Mieter, die etwas eigenständig regeln, Depressions-Patienten die ihre Umwelt bzw etwas bewerten und nun ein “Naturliebhaber“? Einfach köstlich zu lesen......


    Na ja, eher Alltag, überspitzt gesagt. Ich hatte schon Mieter die haben ihr Klopapier nummeriert um mir zu beweisen das bei ihnen jemand einbricht und die Rollen klaut!? Kein Scherz!?
    Ich hatte auch schon eine Ehepaar da hat er sich sozusagen als Stier verkleidet und hat seine Frau nachts durch den Garten gejagt, solange bis die Nachbarn anriefen.
    Von daher dürfte das hier nur die Spitze des Eisberges der Absurditäten sein, könnte ich mir vorstellen.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (29. September 2016 um 13:57)

  • Na ja, eher Alltag, überspitzt gesagt. Ich hatte schon Mieter die haben ihr Klopapier nummeriert um mir zu beweisen das bei ihnen jemand einbricht und die Rollen klaut!? Kein Scherz!?
    Ich hatte auch schon eine Ehepaar da hat er sich sozusagen als Stier verkleidet und hat seine Frau nachts durch den Garten gejagt, solange bis die Nachbarn anriefen.
    Von daher dürfte das hier nur die Spitze des Eisberges der Absurditäte sein, könnte ich mir vorstellen.

    Das sind aber alles gesammelte, aktuelle, Werke. Eine verdächtig hohe Konzentration, morgen ein Einbeiniger der eine Dachgeschoss-Wohnung im 12ten Stock ohne Aufzug angemietet hat!

  • Das sind aber alles gesammelte, aktuelle, Werke. Eine verdächtig hohe Konzentration, morgen ein Einbeiniger der eine Dachgeschoss-Wohnung im 12ten Stock ohne Aufzug angemietet hat!


    Na das würde micht gar nicht so wundern. Der Irrsinn geht doch erst dann los, wenn dem Mieter einfällt wegen dem fehlenden Fahrstuhl die Miete zu mindern. Und glaube mir so unrealistisch wie es sich anhört ist diese Aussage nicht.

  • Na das würde micht gar nicht so wundern. Der Irrsinn geht doch erst dann los, wenn dem Mieter einfällt wegen dem fehlenden Fahrstuhl die Miete zu mindern. Und glaube mir so unrealistisch wie es sich anhört ist diese Aussage nicht.

    Diese Vielfalt der Narredeien macht das Leben erst interessant:o

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