Beiträge von Naturliebhaber62

    Erstmal danke für eure Einschätzungen, ich werde nochmal versuchen mit dem Vermieter als auch meinem Nachbarn zu reden und eine Lösung zu finden.

    Hast Du keine Toilette?

    Naturliebhaber pinkeln nicht in die Natur:mad:

    Doch ich hab eine Toilette, aber wenn ich schon draußen bin hab ich nicht immer Lust extra rein zu gehen.
    Wieso sollten Naturliebhaber nicht in die Natur pinkeln? Soweit ich weiß ist das nicht schädlich.

    Exhibitionistische Handlungen §183 und Erregung öffentlichen Ärgernis §183a
    sind ebenso Straftaten wie Beleidigung §185 und Körperverletzung §223.

    Soweit ich weiß finden diese Paragraphen nur in öffentlichen Bereichen anwendung, ich dachte ein gemieteter Garten gehört nicht dazu, ich bin allerdings kein Jurist. Abgesehen davon steht dort etwas von sexuellen Handlungen.

    Kannste bitte den Begriff "eriesige" mal für einen alten Mann übersetzen

    Bitte verzeih mir den Tippfehler, ich meinte "erledige".

    Hallo zusammen,
    ich habe vor 5 Monaten eine DHH gemietet. Neben mir wohnt ein weiterer Mieter. Im Mietvertrag ist mir die Nutzung des gemeinsamen großen Gartens zugesagt. Da ich im Sommer gerne draußen bin kommt es ab und zu vor, dass ich mich eines dringenden Bedürfnisses eriesige. Mein Nachbar hat mir ab und zu gesagt ich soll das bitte woanders machen, aber das hat mir die Polizei verboten.

    Mein Vermieter hat mir nun fristlos gekündigt wegen stören des Hausfriedens. Darf er das so einfach?

    Gruß Naturliebhaber62

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