Hallo!
Unser Wohnhaus befindet sich in einem Denkmalschutzgebiet, so dass wir keine Satellitenanlage an der Fassade anbringen dürfen. Wir haben uns deshalb für einen Kabelanschluss entschieden und einen Vertrag mit einem größeren, überregionalen Anbieter abgeschlossen. So weit so gut. Der Kabelverteilerschrank der Anlage befindet sich in den Kellerräumen.
In den neunziger Jahren wurden wir von der Hausverwaltung angehalten, einen Anschließungsvertrag einzugehen.
Dieser beinhaltet:
"Auf der Grundlage des Einverständnisses des jeweiligen Hauseigentümers/ Verwalters wird zwischen der Errichter- und Betreibergesellschaft XXX und dem obigen Vertragspartner die Bereitstellung der im Folgenden aufgeführten Leistung(en) einschließlich Wartung und Instandhaltung an dem bezeichneten Übergabepunkt zu den umseitigen Bedingungen vereinbart.
Leistung: BK-Signal."
Ich habe keine Möglichkeit, die Leistung durch eine andere Firma abzurufen. Die Kosten fallen im Rahmen des Wartungsvertrags monatlich an (zusätzlich zu den Kabelgebühren).
Ist ein solcher Vertrag rechtsgültig? Ich würde den Vertrag gern kündigen, vermute dann aber, dass mir das Antennensignal durch die Betreiberfirma abgeschaltet wird. Was ratet ihr mir? Wie kann ich diese Gebühr einsparen oder verringern?
Danke im voraus!