Es gibt mehrere Zeugen (Mieter wie ich), die das auch schriftlich gegenüber der Verwaltung angezeigt haben.
Ist es denn überhaupt möglich, dass die "Entsorgung des Mülls durch die Mieter auf eigene Kosten erfolgen" kann? Diese Regel könnte dann doch jeder in Anspruch nehmen...
Beiträge von campio
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Ich bin normaler Mieter. Die Wartungsfirma ist mein Vertragspartner. Die berechnete Leistung besteht aus der Bereitstellung des BK-Signals. Strom spielt keine Rolle.
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Es geht nicht um den Kabelbetreiber. Es geht um eine Wartungsfirma, die monatlich Geld für einen Warungsvertrag kassiert und es keine adäquaten Leistungen im Gegenwert gibt. Die Firma macht einfach nichts...
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Sie sind nicht abschließbar!
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Hallo!
Unser Wohnhaus befindet sich in einem Denkmalschutzgebiet, so dass wir keine Satellitenanlage an der Fassade anbringen dürfen. Wir haben uns deshalb für einen Kabelanschluss entschieden und einen Vertrag mit einem größeren, überregionalen Anbieter abgeschlossen. So weit so gut. Der Kabelverteilerschrank der Anlage befindet sich in den Kellerräumen.
In den neunziger Jahren wurden wir von der Hausverwaltung angehalten, einen Anschließungsvertrag einzugehen.
Dieser beinhaltet:
"Auf der Grundlage des Einverständnisses des jeweiligen Hauseigentümers/ Verwalters wird zwischen der Errichter- und Betreibergesellschaft XXX und dem obigen Vertragspartner die Bereitstellung der im Folgenden aufgeführten Leistung(en) einschließlich Wartung und Instandhaltung an dem bezeichneten Übergabepunkt zu den umseitigen Bedingungen vereinbart.Leistung: BK-Signal."
Ich habe keine Möglichkeit, die Leistung durch eine andere Firma abzurufen. Die Kosten fallen im Rahmen des Wartungsvertrags monatlich an (zusätzlich zu den Kabelgebühren).
Ist ein solcher Vertrag rechtsgültig? Ich würde den Vertrag gern kündigen, vermute dann aber, dass mir das Antennensignal durch die Betreiberfirma abgeschaltet wird. Was ratet ihr mir? Wie kann ich diese Gebühr einsparen oder verringern?
Danke im voraus! -
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus in einer Großstadt. Die Räume im Erdgeschoß des Hauses sind von einer Internationalen Kirche angemietet (früher war eine Gaststätte in den Räumen). Nun finden dort regelmäßig Gottesdienste sowie das sonstige Gemeindeleben statt. Im Regelfall besuchen 30 bis 60 Personen die einzelnen Veranstaltungen. Im Rahmen des Aufenthalts fällt aus meiner Sicht erheblicher Abfall an, da die Gäste dort essen und trinken sowie die Babys häufig windeln etc.
Im Juli 2015 wurde mir die Nebenkostenabrechnungen der Hausverwaltung zugestellt.
In der ERLÄUTERUNG zur Betriebskostenabrechung 2015 findet sich der Satz „Die Gaststätte ist an den Müllkosten und Aufzugskosten nicht beteiligt“.
Diese Notiz habe ich mit Verwunderung zur Kenntnis genommen und Widerspruch eingelegt, da die Müllgebühren erheblich sind und vier zusätzliche Leerungen 2015 erforderlich waren.
Aus meiner Sicht müsste die Kirche laut Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) als gewerblicher Kunde separate Mülltonnen haben, die gegebenenfalls auch gesondert und öfter entsorgt werden müssten. Dem ist aber nicht so.
Da für die Kirche keine gesonderten Mülltonnen vorhanden sind, nutzen die Mitarbeiter und Besucher die Mülltonnen der Bünaustraße seit Jahren mit. Dies konnten sowohl ich als auch andere Mieter mehrfach feststellen.
Als Antwort auf meinen Widerspruch bekam ich nun folgendes Schreiben von der Hausverwaltung:
"Nach Rücksprache mit dem Eigentümer der Gewerbeeinheit im Erdgeschoss können wir Ihnen mitteilen, dass die Entsorgung des Mülls durch die Mieter auf eigene Kosten erfolgt. Sollte es in der Vergangenheit zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein, bittet er um Entschuldigung. Er hat seine Mieter ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass der anfallende Müll NICHT über die Tonnen der Hausgemeinschaft entsorgt werden darf.
Unabhängig vom o.g. Sachverhalt soll in der nächsten Eigentümerversammlung über die Kostenbeteiligung der Gewerbeeinheit an den Müllkosten beschlossen werden.
Ihren Widerspruch müssen wir als unbegründet zurückweisen und erwarten Ihre Nachzahlung."Hat jemand hier im Forum Erfahrungen mit dem dargestellten Sachverhalt? Ist die Zurückweisung des Widerspruchs rechtlich wirksam? Ist die "angebliche" Entsorgung des Mülls durch die Mieter auf eigene Kosten wirklich eine duldbare Variante?
Danke für die Antworten!
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