Hallo zusammen,
in meinem Mietvertrag steht in etwa Folgendes "vermietet werden im Haus xyz folgende Räume zu Wohnzwecken x Zimmer, Diele, Bad, WC, Terasse mit Gartenanteil, Kellerraum, Tiefgaragenplätze.". Bisher dachte ich, sofern es nicht explizit im Mietvertrag aufgeführt ist und sogar in den Betriebskosten als Punkt Gartenpflege auftaucht, dass ich damit nichts am Hut habe. Nun kam doch raus, dass Rasen mähen etc mir obliegt.
Nach Rücksprache mit dem Vermieter wurde mir gesagt, dass die Gartenpflege in den Betriebskosten nur für die kleine Gemeinschaftsfläche gilt. Nicht jedoch für den Bereich der als Sondereigentum in der freien Gestaltungshand des Mieters liegt, soweit das Ansehen des Objektes im Sinne der Eigentümer kein Schaden nimmt.
Muss in diesen Fällen die Gartenpflege trotzdem im Mietvertrag als Pflicht aufgeführt werden, ähnlich es z.B. bei den Schönheitsreperaturen (die sich hier jedoch nur auf die Wohnung beziehen) der Fall ist? Oder ist es bei "Sondereigentum" (auch wenn dies ja eher ein Eigentümerbegriff ist) und EG grundsätzlich so, dass der Mieter für die Pflege zuständig ist?
Ich würde das auch für die Zukunft nur gerne einmal wissen, wie das hier geregelt sein muss.
Vielen Dank!