Heizungswartung - Abrechnung

  • Hallo Zusammen,

    mein Freund ist letztes Jahr im Dezember (2015) in seine Wohnung gezogen, wo er im Mai 2016 wieder ausgezogen ist.
    Jetzt hat er die Nebenkostenabrechnungen erhalten (für 2015/2016).
    Was mir total komisch vor kam, in der Abrechnung für 2015 wurden 78€ Heizungswartung berechnet, in 2016 keine.
    Nach Rückfrage bei der Vermieterin sagte Sie uns das sie bei Haus und Grund nachgefragt hätte und die haben ihr gesagt das die Heizungswartung immer in dem Monat abgerechnet wird, wann die gemacht wurde.
    Somit zahlt mein Freund jetzt für 1 Monat im Dezember die komplette Wartung (die ja immer für 1 Jahr gilt) und die Vormieter haben somit Glück gehabt das sie vorher ausgezogen sind.
    Das ist doch nicht richtig oder??? Ich würde sagen der Betrag / 12 und dann 11x an den Vormieter und 1x an ihn.

    Bitte mal eure Meinungen dazu.

    Vielen Dank!

  • Und wer soll deiner Meinung nach für die 5 Monate bis zu seinem Auszug in 2016 die Wartung übernehmen? Und schon sieht die Sache ganz anders aus und wir reden hier über einen Betrag von nur noch 39,- Euro.

    Und ich denke auch, dass wir hier von einer Gas-Etagenheizung reden und nicht von einer Zentralheizung.

  • Zitat

    Nach Rückfrage bei der Vermieterin sagte Sie uns das sie bei Haus und Grund nachgefragt hätte und die haben ihr gesagt das die Heizungswartung immer in dem Monat abgerechnet wird, wann die gemacht wurde.

    Entweder haben die von H&G Dummfug erzählt oder die Vermieterin hat das falsch verstanden.

    Die Wartung hat 78 € gekostet. Das ist anteilig auf die Nutzer im Abrechnungszeitraum umzulegen.

    Für deinen Freund demnach auf 6 Monate bzw. 1 Monat in 2015 und 5 Monate in 2016.

    Zitat

    Jetzt hat er die Nebenkostenabrechnungen erhalten (für 2015/2016).

    Abrechnungszeitraum?

  • Und wer soll deiner Meinung nach für die 5 Monate bis zu seinem Auszug in 2016 die Wartung übernehmen? Und schon sieht die Sache ganz anders aus und wir reden hier über einen Betrag von nur noch 39,- Euro.

    Es wurden aber 78 € abgerechnet.

  • Es wurden aber 78 € abgerechnet.


    Richtig, aber er hat 6 Monate dort gewohnt, macht nach Adam ..... 39,- Euro. Es sei denn er bekommt für die Abrechnung 2016/17 noch einmal 78,- Euro berechnet.

  • Mir geht es um die Abrechnung 2015.
    Es kann ja nicht sein das der Vormieter 11 Monate nix zahlt und er wegen 1 Monat die gesamten Kosten.

    Die Vermieterin sagt da haben die Vormieter einfach Glück.

    In 2016 hätte Sie für 5 Monate berechnen müssen.

    Trotz allem sind beide Abrechnungen und vorallem ihre Aussage falsch.
    Wenn man immer dann die Beträge abrechnen würden, wann sie beim Eigentümer eingehen, dann müssten ja auch Müll, Grundsteuer, Straßenreinigung usw. nur im Januar berechnet werden. Das ist ja völliger quatsch.

  • Mir geht es um die Abrechnung 2015.
    Es kann ja nicht sein das der Vormieter 11 Monate nix zahlt und er wegen 1 Monat die gesamten Kosten.

    Die Vermieterin sagt da haben die Vormieter einfach Glück.

    In 2016 hätte Sie für 5 Monate berechnen müssen.

    Trotz allem sind beide Abrechnungen und vorallem ihre Aussage falsch.
    Wenn man immer dann die Beträge abrechnen würden, wann sie beim Eigentümer eingehen, dann müssten ja auch Müll, Grundsteuer, Straßenreinigung usw. nur im Januar berechnet werden. Das ist ja völliger quatsch.

    Richtiger Quatsch.

    Für 2015 müßte Dein Freund lediglich 1/12 der Wartungskosten, also 6,50 €, tragen.

    Für 2016 dann 32,50 €.

    Am einfachsten ändert Dein Freund die Abrechnung selbst. Endbetrag minus 78 € plus 6,50 €. Teilt das der Vermieterin mit, fertig.

    Komisch das jetzt schon die Abrechnung für 2016 vorliegt?

    Sind die Abrechnungszeiträume jeweils vom 1.1. - 31.12. oder wie?

  • Richtiger Quatsch.

    Hallo zusammen,

    Das muss kein quatsch sein,
    bitte zuerst einmal in den MV schauen.

    Und prüfen um was für eine Heizung es sich handelt.

    Bei einer Wohnungstherme und einer entsprechenden Klausel
    (meist in etwa: Kosten die einmalig anfallen werden in dem Zeitraum abgerechnet in dem sie Anfallen)

    Ist das m.E. durchaus rechtens,
    übrigens dürfte dann natürlich 2016 keine Wartung anfallen.

    VG Syker

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!