Hallo Zusammen,
auf Grund eines aktuellen Problems bin ich (25 Jahre alt) auf dieses Forum aufmerksam geworden. Ich hoffe es kann mir jemand helfen.
Folgender Fall:
Seit Dez. 2013 wohne ich nun in meiner ersten eigenen Wohnung. In meinem Mietvertrag steht folgender, handschriftlich hinzugefügter Passus: "In den Sommermonaten ist das Aufstellen einer Gartenliege erlaubt."
Mein Vermieter hat mir damals das Stückchen Garten (ca. 5x5 m) gezeigt in dem ich meine Gartenliege aufstellen darf. "Natürlich darf ich auch Grillen und einen Tisch und Stühle aufstellen." So zumindest seine mündliche Ergänzung.
In diesem Sommer habe ich zum erstem Mal davon Gebrauch gemacht und mit meinem Partner gegrillt. Vor ein paar Tagen hat er uns (lautstark) darauf hingewiesen, dass wir doch unsere Gartenmöbel nicht während der Sommermonate stehen lassen sollen. Sondern jedes mal raus und wieder rein räumen sollen.
So nun meine Fragen:
Darf er die Benutzung auf die "Sommermonate" begrenzen?
Was passiert mit den Rechten und Pflichten gegenüber der Gartennutzung? (Gartenpflege / Gartengestaltung)
Vielen Dank schon mal im Voraus.
LG Ms-Sunshine