Gartennutzung im Mietvertrag

  • Hallo Zusammen,

    auf Grund eines aktuellen Problems bin ich (25 Jahre alt) auf dieses Forum aufmerksam geworden. Ich hoffe es kann mir jemand helfen.

    Folgender Fall:

    Seit Dez. 2013 wohne ich nun in meiner ersten eigenen Wohnung. In meinem Mietvertrag steht folgender, handschriftlich hinzugefügter Passus: "In den Sommermonaten ist das Aufstellen einer Gartenliege erlaubt."
    Mein Vermieter hat mir damals das Stückchen Garten (ca. 5x5 m) gezeigt in dem ich meine Gartenliege aufstellen darf. "Natürlich darf ich auch Grillen und einen Tisch und Stühle aufstellen." So zumindest seine mündliche Ergänzung.

    In diesem Sommer habe ich zum erstem Mal davon Gebrauch gemacht und mit meinem Partner gegrillt. Vor ein paar Tagen hat er uns (lautstark) darauf hingewiesen, dass wir doch unsere Gartenmöbel nicht während der Sommermonate stehen lassen sollen. Sondern jedes mal raus und wieder rein räumen sollen.

    So nun meine Fragen:
    Darf er die Benutzung auf die "Sommermonate" begrenzen?
    Was passiert mit den Rechten und Pflichten gegenüber der Gartennutzung? (Gartenpflege / Gartengestaltung)

    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    LG Ms-Sunshine


  • So nun meine Fragen:
    Darf er die Benutzung auf die "Sommermonate" begrenzen?

    Was für eine Frage. Natürlich darf euer Vermieter euch nicht verbieten, bei Schnee und Regen im Garten zu liegen. Merkste, wie unnütz deine Frage ist?

    Und wenn euch das Aufstellen von Tisch und Stühlen erlaubt ist, heißt das noch lange nicht, dass die Möbel dort stehen bleiben dürfen. Welche Pflichten ihr bei der Gartennutzung habt, sollte im Mietvertrag nachzulesen sein. Wenn es aber um die Gartenpflege geht, kann der Vermieter auch ein Unternehmen damit betrauen und es mit den Betriebskosten, die ihr zu zahlen habt, abrechnen.


    Hallo Sunshine!
    Erfahrungsgemäß ist es selten falsch, wenn man solche Dinge ganz entspannt mit dem Vermieter beredet. Am besten bei einer Tasse Kaffee oder einem Glas kühler Bowle.

  • Hallo Ms-Sunshine,

    ich störe mich nicht daran, dass (bspw. bei uns) andere Mieter ihre Gartenmöbel auf der Wiese hinter dem Haus tage- und wochenlang nicht wegräumen. Auch ein Kuppelzelt ist dort, durch dessen offenen Eingung lustig alles mögliche an Schmutz hinein weht.. Auch die zerstörerische UV-Strahlung der Sonne tut das ihrige :o Somit sind die Besitzer wohl gehalten, demnächst wieder in die Taschen zu greifen - was soll's, nicht mein Geld.
    Beim Grillen sollte zumindest der Abstand zum Haus und auch die Windrichtung beachtet werden.

  • Lieber Mainschwimmer, Lieber Berny,

    danke für eure Antworten.

    Nun unser Vermieter verbietet uns aber den Garten (kraft Passus im Mietvertrag) im Winter zu nutzen. Da sich dieser Gartenteil hinter einer Garage versteckt, behindern/stören wir nun auch keine Nachbarn.

    Was für mich aber auch noch unklar ist, ist folgende Situation:
    Unser VM verbietet uns alles was über das Grillen (mit Stühlen und Tisch) hinausgeht. Also Blumen pflanzen etc. und hat bisher selbstständig Rasen gemäht. Nun moniert er, dass er das Rasen mähen immer selbst erledigt hat und wir uns noch nie gekümmert haben.
    Nun gibt es bei uns aber zudem den Sonderfall, dass der VM den ganzen Garten 2012 an ein anderes Mieterpärchen vermietet hat. Und rund ein Jahr später vermietet er einen Teil des bereits vermieteten Gatens an mich.

    Ich bin nicht sicher, aber ganz richtig ist das doch auch nicht?

    Liebe Grüße

    Sunshine

  • Ich denke die Zusicherung auf Gartennutzung heißt nicht, dass Du diesen gemietet hast.

    Hallo zusammen,

    genau das ist immer wieder ein Problem.

    Nutzung heißt man darf es (wie vereinbart) benutzen.
    hier also nur in den Sommermonaten (genau genommen also Juni, Juli und August)
    eine Gartenliege aufstellen.
    Dazu gehört auch das "Gerümpel" nach der Nutzung aufzuräumen.

    Mieten wäre da viel umfangreicher.
    In gewissem Rahmen wäre die Gestaltung nach eigenen Vorstellungen möglich.
    Aber dann natürlich auch die Pflege.

    VG Syker

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