Hallo,
lebe seit über einem Jahr mit meinem Hund in meiner jetzigen Wohnung.
Mit Unterschreiben des Mietvertrages wurde mir vom Vermieter eine "Genehmigung zum Halten eines Hundes" ausgestellt. Da drin ist festgeschrieben, dass der Hund angemeldet/versichert sein muss, im Hausflur und auf dem weiteren Grundstück nur an der Leine geführt werden darf, durch das Tier verursachte Verunreinigungen entfernt werden müssen sowie Lärm unterbunden werden muss. Dieses musste ich natürlich unterschreiben, ein weiterer Punkt dieser Genehmigung besagt dass bei Verstössen von mir verlangt wird das Tier abzuschaffen.
Über der Unterschrift steht noch der Punkt:
"Hiermit erteilen wir die Genehmigung zur Hundehaltung aufgrund des Antrages vom.....
Sie gilt für die Dauer des Mietverhältnisses für die oben bezeichnete Wohnung und ist nicht übertragbar. Diese Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden, insbesondere bei Verstößen gegen die Hausordnung, den Mietvertrag oder die hier vereinbarten Auflagen."
Im eigentlichen Mietvertrag steht dass Tierhaltung vom Vermieter zu genehmigen ist.
Bei Recherchen im Netz bin ich allerdings eher auf den Tenor gestoßen dass der Vermieter das gar nicht unbedingt grundsätzlich verbieten kann.
Nun habe ich heute erfahren dass eine ganz penible Nachbarin sich wegen Hundehaaren beim Vermieter beschwert hat. Ist es möglich dass mir wegen der Sache gleich die ganze Hundehaltung untersagt wird? Müssen da erst Verwarnungen vorausgehen?
MfG