Muss Vermieter Neumieter vorher über Einbrüche informieren?

  • Ich habe vorher gewusst dass die Gegend von Einbrechern bevorzugt wird? Darüber hätte mich der Vermieter oder der Vormieter aufklären müssen, dann hätte ich das Problem jetzt nicht!

    Unsinn, wie kommst du denn darauf? Dein Nachbar erzählt irgend etwas, und du meinst, dein Vermieter hätte die Pflicht dir irgend etwas zu garantieren oder dich vorher über was genau zu informieren? Was hätte er den sagen sollen?
    Aber es ist wie du schon schreibst, rational hast du kein Problem.

  • Werner, es ist schlimm, dass du an einer Angststörung leidest, die dein Leben beeinträchtigt. Wer noch nie eine Panikattacke erlitten hat, kann nicht erahnen, wie qualvoll sie sein kann.

    Allerdings ist kein Vermieter in der Pflicht, dich vorab über ein erhöhtes Einbruchsrisiko zu informieren, denn das kann Mann/Frau sich
    selbst denken, dass Erdgeschoßwohnungen mehr gefährdet sein können als Etagenwohnungen.

    Liebe Grüße
    Summerfeeling

  • Hallo Werner,

    ich frage mich, warum ein Mensch, der entsprechende Phobien hat, sich vorab nicht entsprechend informiert.

    Du allein weisst doch, was dir gut tut oder was dir psychisch schadet - also hättest DU fragen müssen.

    Außerdem: Ich gehe davon aus, dass dein Vermieter gar nichts von deinen Phobien weiss. Ich könnte mir daher durchaus vorstellen, dass er - jetzt, wo er davon erfahren hat - evl. einem Aufhebungsvertrag zustimmt - allerdings wahrscheinlich, ohne Dir die alte Wohnung wieder zu vermieten....denn durch den Aufhebungsvertrag wird deine Kündigung der anderen Wohnung ja nicht unwirksam.

    Dann stehst du ohne eine Wohnung da - weder im 4. OG, noch im EG.

    Gruß,
    anonym2

    2 Mal editiert, zuletzt von anonym2 (17. September 2016 um 13:03)

  • Hallo Werner,

    ich frage mich, warum ein Mensch, der entsprechende Phobien hat, sich vorab nicht entsprechend informiert.

    Du allein weisst doch, was dir gut tut oder was dir psychisch schadet - also hättest DU fragen müssen.

    Außerdem: Ich gehe davon aus, dass dein Vermieter gar nichts von deinen Phobien weiss. Ich könnte mir daher durchaus vorstellen, dass er - jetzt, wo er davon erfahren hat - evl. einem Aufhebungsvertrag zustimmt - allerdings wahrscheinlich, ohne Dir die alte Wohnung wieder zu vermieten....denn durch den Aufhebungsvertrag wird deine Kündigung der anderen Wohnung ja nicht unwirksam.

    Dann stehst du ohne eine Wohnung da - weder im 4. OG, noch im EG.

    Gruß,
    anonym2

    Ich hatte die Vormieterin während der Wohnungsbesichtigung gefragt, ob es in der Gegend Einbrüche gab usw., und sie hatte nein gesagt. Jetzt aber hat sie mir per WhatsApp bestätigt, daas man auch bei ihr versucht hatte die Tür aufzuhebeln. Warum sie es mir damals bewusst oder unbewusst nicht sagte weiss ich nicht!

    Die Polizei wäre da gewesen und hätte Spuren geischert. Also Fragen nützt anscheindend nicht viel. Hätte sie mir seinerzeit gesagt das die Gegend bei Einbrechern scheinbar beliebt ist, hätte ich NIEMALS unterschrieben. Also ich bin nicht völlig blind darein, nur meine Privatuntersuchung hatte nichts gebracht ...

    Alle die bescheid wussten haben nichts gesagt, evtl. um eben genau diese Wohnung vermietet zu bekommen

  • Hallo Werner,

    ich frage mich, warum ein Mensch, der entsprechende Phobien hat, sich vorab nicht entsprechend informiert.

    Du allein weisst doch, was dir gut tut oder was dir psychisch schadet - also hättest DU fragen müssen.

    Außerdem: Ich gehe davon aus, dass dein Vermieter gar nichts von deinen Phobien weiss. Ich könnte mir daher durchaus vorstellen, dass er - jetzt, wo er davon erfahren hat - evl. einem Aufhebungsvertrag zustimmt - allerdings wahrscheinlich, ohne Dir die alte Wohnung wieder zu vermieten....denn durch den Aufhebungsvertrag wird deine Kündigung der anderen Wohnung ja nicht unwirksam.

    Dann stehst du ohne eine Wohnung da - weder im 4. OG, noch im EG.

    Gruß,
    anonym2

    Ich würde einen Aufhebungvertrag natürlich nur unterschreiben, wenn ich gleichzeitig einen Wiedereintrittsvertrag in das alte Mietverhältniss unterschreiben kann.

  • Dürfte alles aussichtslos sein.
    Der Vermieter muss dich nicht auf besondere schwachpunkte hinweisen. Eine erdgeschoßwohnung ist auch generell einbruchs gefährdet. Viel Erfolg.:rolleyes:

  • Ich werde es versuchen, den Vermieter ansprechen. Wünscht mir bitte alle viel Glück! Mir ist auch aufgefallen dass es in der neuen Wohnung stinkt, wie das kommt weiss ich aber nicht???

  • Könnte mehrere Gründe haben. Überleg dir am besten wie du aus der Sache mit dem kleinst möglichen Schaden wieder raus kommst. Rein juristisch sieht es wohl Höchstwahrscheinlich schlecht aus. :)

  • Juristisch wirst du da wenig Chancen haben. Ein Attest das dir ermöglicht fristlos eine Wohnung zu kündigen und auch noch in eine andere, für dich passende, einzuziehen, kenne ich nicht? Wie soll das aussehen?
    Du kannst nur auf die Kulanz des Vermieters setzen, das würde ich aber mal vorher mit ihm besprechen. Ob da einer mit einem Attest wedelt oder nicht, würde mich jedenfalls erst mal wenig interessieren.

    Das Attest nicht für den Vermieter, sondern für das JobCenter, damit dies einen weiteren Umzug finanziert.

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