Beiträge von Mattes_01

    Hallo zusammen und danke für die Antworten.

    Also ein Übergabeprotokoll gibt es nicht, jedenfalls hat meine Freundin nichts bekommen (wundert mich jetzt auch, wo ihr es sagt).

    Die Frage ist aber, ob der Vermieter einfach einen Handwerker bestellen darf und die Kosten dann auf meine Partnerin 'umwälzen' darf, ohne vorher darüber zu informieren, bzw in unserem Fall. Darum geht es ja eigenlich.
    Vielleicht hat da ja jemand von euch eine Idee, wie das rechtlich ist.

    Viele Grüße,
    Mattes

    Hallo zusammen,
    meine Freundin ist aus ihrer Wohnung ausgezogen.
    Bei der Wohnungsübergabe bemerkte der Vermieter, dass aus der Anschlussdose des Herdes nur die Kabel lose raushängen, d.h. die DOse fehlt,.
    Die Küche wurde von meiner Freundin von ihrer Vormietering übernommen. D.h. dieser Zustand muss bei Einzug bereits so geherrscht haben.
    Die Küche hat meine Freundin dann aber mitgenommen, sodass eine leere Küche übergeben wurde.

    Jetzt kommt Post, dass der Vermieter einen Handwerker beauftragt hat um eine Dose (Kostenpunkt 8€) zu installieren. Rechnung: 90€.

    Er hat aber nie gesagt, dass er das zu Lasten meiner Freundin machen lassen wird.
    Kann er dann die Rechnung stellen?
    Ist es rechtens ohne Einwilligung bzw. ohne zu informieren einen Handwerker zu Lasten meiner Freundin zu bestellen?

    Ich bin Handwerker und hätte das auch selber machen können (für deutlich weniger als 90€).


    Fühlen uns ein wenig hintergangen. Daher wollte ich bei euch mal nachfragen.

    Viele Grüße und danke schonmal.
    Mattes

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