Wie lange dauert es von der Beantrag bis zum Vollzug Zwangsräumung

  • Der Vermieter beantragt jetzt eine Zwangsräumug. Als Gründe nennt er, wiederholte Verstösse gegen die Hausordnung und Nichteinhaltung von Schönheitsreparaturen.

    Allerdings sind die Zeugenaussagen bezüglich den Verstössen gegen die Hausordnung sehr vage und auch die Frage der Zuständigkeit von den Schönheitsreparaturen ist nicht endgültig geklärt. Der Mieter wird von einem Rechtsanwalt vertreten.

    Wie lange kann so ein Verfahren andauern und wie wird das Ergebnis sein, wenn der VM die Verstösse gegen die Hausordnung nicht stichhaltig nachweisen kann.

    Der VM will halt den drogenkranken Mieter los haben.

  • Guten Abend,
    ich meine von Einreichung der Klage bis zur Terminierung der Zwangsräumung-falls es überhaupt zu einer kommt.


    Bestenfalls wird Dir die Geschäftsstelle des AG einen ungefähren Termin mitteilen können.

  • Der Vermieter beantragt jetzt eine Zwangsräumug. Als Gründe nennt er, wiederholte Verstösse gegen die Hausordnung und Nichteinhaltung von Schönheitsreparaturen.

    Das hat doch nichts mit einer evtl. Zwangsräumung zu tun. Einziger Grund dafür ist das der Mieter nach Ende des Mietverhältnisses die Mietsache nicht zurück gibt, sprich nicht auszieht.

    Um eine Zwangsräumung zu beantragen muß der Mieter erst mal gekündigt sein und die Kündigungsfrist mindestens 2 Wochen abgelaufen.

  • Hallo,

    wenn ich das lese, musst du dir wenig Sorgen machen.

    Bevor dein Vermieter eine Räumungsklage einreichen kann, muss er erst einmal kündigen und du nach Mietende nicht ausgezogen sein. Bevor er wegen Verstößen gegen die Hausordnung kündigen kann, muss er erst mal abmahnen. D.h. selbst wenn du wirklich nachhaltig gegen die Hausordnung verstößt und der Vermieter es drauf anlegt dich loszuwerden, werdet ihr noch etliche Monate zusammen verbringen.

    Gruß
    H H


    Zu Schönheitsreparaturen während des laufenden Mietverhältnis kann er dich ohnehin nicht zwingen.

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