Beiträge von MieterMonster
-
-
-
Der Vermieter beantragt jetzt eine Zwangsräumug. Als Gründe nennt er, wiederholte Verstösse gegen die Hausordnung und Nichteinhaltung von Schönheitsreparaturen.
Allerdings sind die Zeugenaussagen bezüglich den Verstössen gegen die Hausordnung sehr vage und auch die Frage der Zuständigkeit von den Schönheitsreparaturen ist nicht endgültig geklärt. Der Mieter wird von einem Rechtsanwalt vertreten.
Wie lange kann so ein Verfahren andauern und wie wird das Ergebnis sein, wenn der VM die Verstösse gegen die Hausordnung nicht stichhaltig nachweisen kann.
Der VM will halt den drogenkranken Mieter los haben.
-
Ich hatte mit meinem Vermieter Streit wegen dem Bodenbelag und den Schönheitsreparaturen. Wir waren vor Gericht.
Er muss den Boden erneuern und ich muss die Wände streichen.Jetzt wurde das komplette Miethaus wegen einem Erbfall verkauft. Muss der neue Mieter die vor Gericht erstrittene Bodensanierung bezahlen, oder ist das bisherige Urteil dann ungültig.
Die gleiche Frage stellt sich bei den Malerarbeiten.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!