Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: zum 1.12.2010 hat unsere Mietwohnung den Eigentümer gewechselt. Heute kam Post mit Ankündigung einer Mieterhöhung ab 01.04.2011.
Einerseits soll die Miete an die ortsüblichen Vegleichswerte angepasst werden Hier will der Vermieter den aktuellen Mietzins i.H.v. 3,72 €/m² auf 4,47 €/m² erhöhen, also um 20%. Damit haben wir gerechnet... so weit so gut.
Desweiteren soll bis zum 30.06. folgende Modernisierung durchgeführt werden: denkmalgerechte Widerherstellung der Fassade und Haustüren, dauerhafte Unterfangung und Sanierung des Kellers, Dachdämmung und andere Maßnahmen.
Zwar schreibt der Vermieter, das die Erhöhung des Mietzins ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen, allerdings so rasch wie möglich erfolgen. Anderseits finde ich nur eine Berechnung vor, die beide Erhöhungen, also Anpassung und Moderniesierung auf einmal vorsieht, woraus ich schließe, dass der Vermieter eben ab April 2011 5,55 €/m² Miete verlangt.
Der Abschluss der Maßnahmen wird auf den 30.06.2011 datiert, kann der Vermieter überhaupt vor Abschluss der Arbeiten bereits eine höhere Miete verlangen?
Da Heute das Schreiben kam, haben wir bis Ende Februar Zeit, der Mieterhöhung zuzustimmen, richtig?
Und noch was, der alter Vermieter teilte uns schrift mit, dass eine gewisse Frau I.W. neuer Eigentümer der Wohnung ist. Das Mieterhöhungschreiben und ein vorausgehendes "Begrüßungsschreiben" kam aber von einem Herrn Dipl.Ing. mit selben Familiennamen. Kann ich das Schreiben nicht sogar ignorieren, weil es eben nicht vom Vermieter stammt bzw. keine Vollmacht beigelegt war?
Dank schon mal für Antworten.
Gruß, alperarda
Muss nochmal die Berechnung beifügen, die stimmt nämlich irgendwie nicht. Zumindest sind es mehr als 11% bei der Modernisierung.
Also Vermieter schreibt im Brief, 20 % Erhöhung auf ortsübliche Vergleichswerte von 3,72 €/m² auf 4,47 €/m²... je nachdem wie man rundet, kommt man sogar auf einen Cent weniger... ok.
Modernisierung: [...]Mietzinserhöhung auf Jahresbasis begrenzt auf 11 % der anteilig für die Wohnung aufgewendeten Kosten. Aufgrund der abgeschätzten Kosten erreichen wir ohne Ausnutzung der max. Grenzen den Zielwert 5,55 €/m². [...]
Dann folgt folgende Berechnunf:
Wohnung xxx, Zustand Dezember 2010
Baujahr vor 1960 (ca. 1890), Größe 98 m²
Korrektur Wohnungsgroße
5,32 € (Mittelwert) + (12+ 0,01 €) = 5,44 €
Wohnlage 0% Zuschlag
Mittlere bis Gute Ausstattung +2 %
5,32
0,12
0,00
0,11
----
5,55 €/m²
Was bedeutet Korrektur der Wohnungsgröße? Laut Mietvertrag ist meine Wohnung 98 m². Hat es was damit zu tun, dass es laut Mietspiegel um Wohnungen über 90 m² geht?
Der Mittelwert geht i.O.
Gute Ausstattung? Der einzige Punkt, der laut Mietspiegel unter gute Ausstattung passt, ist wäre das sep. WC, wir haben werder Isolierglasfenster, Rolläden, Parkett oder Textilboden, Steingutfließen oder eine zusätzliche Duschwanne...
Ist das eine Berechnung für die nächsten Jahre?
Sorry aber ich seh gar nicht mehr druch