Kosten Rohrreinigung nach Verstopfung der Abflüsse

  • Hallo,

    in unserer Mietwohnung waren die Abflüsse verstopft. Das haben wir dem Vermieter gemeldet, der dann einen Sanitärdienst beauftragt hat, der die Verstopfungen beseitigt hat. Diese Reinigung haben wir allerdings weder verlangt noch wurden wir darüber informiert. Vielmehr hat die Sanitärfirma gleichzeitig mit einer planmäßigen Wartung unserer Therme die Abflüsse befreit. Zu diesem Zeitpunkt waren wir nicht in der Wohnung, eine Nachbarin hat die Handwerker zur Thermenwartung mit einem Zweitschlüssel hereingelassen. Die Verstopfungen waren bereits beim Einzug verstopft, aber es war nie so schlimm, deshalb haben wir es auch nicht beseitigen lassen.

    Jetzt schreibt der Vermieter wir sollen den gesamten Rechnungsbetrag über 124,77 € für die Reinigung der Rohre begleichen, da Verstopfungen innerhalb der Wohnung vom Mieter verantworten zu seien. Das sehe ich allerdings anders, da die Verstopfungen von unserem Vormieter stammen, wir es unserem Vermieter auch bei unserem Einzug schon einmal gesagt haben, worauf er allerdings nicht tätig geworden ist. Es kann doch nicht sein, dass der Vermieter Arbeiten in unserer Wohnung erledigen lässt, von denen wir nichts wissen, der Zweitschlüssel missbraucht wird um sich ohne unser Wissen Zugang zu unserer Wohnung verschaffen, um diese Arbeiten zu erledigen und wir das am Ende bezahlen sollen. Was sollte man da jetzt machen? Die Wohnung ist übrigens bereits gekündigt, sodass wir nicht auf Gutwetter machen müssen.

    Viele Grüße

  • In dem von dir verlinkten Titel steht:
    "Kann der Vermieter nicht eindeutig nachweisen, dass der Mieter die Verstopfung durch falsche Nutzung der Installation verursacht hat, dann muss er die Kosten für die Reinigung tragen."

    Das kann er doch unmöglich nachweisen, da 1. wir es nicht waren und 2. die Rohre ja bereits gereinigt wurden, dh alle "Beweise" vernichtet sind. Das spricht also dafür, dass wir nicht zahlen müssen, richtig?

  • In dem von dir verlinkten Titel steht:
    "Kann der Vermieter nicht eindeutig nachweisen, dass der Mieter die Verstopfung durch falsche Nutzung der Installation verursacht hat, dann muss er die Kosten für die Reinigung tragen."

    Das kann er doch unmöglich nachweisen, da 1. wir es nicht waren und 2. die Rohre ja bereits gereinigt wurden, dh alle "Beweise" vernichtet sind. Das spricht also dafür, dass wir nicht zahlen müssen, richtig?

    Willst du tatsächlich wegen der 120 Euro einen Prozess riskieren? Da ein Rohr bei normaler Nutzung nicht so ohne weiteres verstopft, steht der Anscheinsbeweis gegen dich. Wenn der Rohrreiniger dann noch eine gegen dich gerichtete Aussage über den Grund hat (z.B. verstopft durch Nudelreste), würdest du dich freuen, nur 120 Euro zahlen zu müssen.

    Gruß
    H H

  • Willst du tatsächlich wegen der 120 Euro einen Prozess riskieren? Da ein Rohr bei normaler Nutzung nicht so ohne weiteres verstopft, steht der Anscheinsbeweis gegen dich. Wenn der Rohrreiniger dann noch eine gegen dich gerichtete Aussage über den Grund hat (z.B. verstopft durch Nudelreste), würdest du dich freuen, nur 120 Euro zahlen zu müssen.

    Gruß
    H H

    Den Prozess müsste er doch riskieren, weil er Geld haben will. Und wie will er denn zweifelsfrei nachweisen, dass wir das Rohr verstopft haben, selbst wenn Nudelreste o.ä. gefunden wurden? Die Argumente die ich zu ähnlichen Fällen höre sind immer 1. Wer beauftragt, der zahlt. und 2. es muss nachgewiesen werden, wer für die Verstopfung verantwortlich ist, sonst zahlt der Vermieter. Wieso kommen hier jetzt nur gegenteilige Antworten?
    Genausogut hätte der Vermieter ja in unserer Abwesenheit den Boden neu fliesen lassen können und nachher behaupten wir hätten den kaputt gemacht und darum sollten wir zahlen. Das ist doch absurd. Und was sagt ihr zu dem heimlichen Verrichten der Reinigung und Zugang zu unserer Wohnung ohne unser Wissen? Das ist doch sicherlich auch nicht richtig.

  • Den Prozess müsste er doch riskieren, weil er Geld haben will. Und wie will er denn zweifelsfrei nachweisen, dass wir das Rohr verstopft haben, selbst wenn Nudelreste o.ä. gefunden wurden? Die Argumente die ich zu ähnlichen Fällen höre sind immer 1. Wer beauftragt, der zahlt. und 2. es muss nachgewiesen werden, wer für die Verstopfung verantwortlich ist, sonst zahlt der Vermieter. Wieso kommen hier jetzt nur gegenteilige Antworten?
    Genausogut hätte der Vermieter ja in unserer Abwesenheit den Boden neu fliesen lassen können und nachher behaupten wir hätten den kaputt gemacht und darum sollten wir zahlen. Das ist doch absurd. Und was sagt ihr zu dem heimlichen Verrichten der Reinigung und Zugang zu unserer Wohnung ohne unser Wissen? Das ist doch sicherlich auch nicht richtig.


    Der Beweis ist die Aussage der Rohrlegerfirma. Das Geld wird normalerweise auch nicht eingeklagt, sondern irgendwann von der Kaution abgezogen, falls vorhanden.
    Ob man dafür prozessieren will, kann dir hier sicher keiner beantworten, nur deine Argumentation nach dem Motto erst mal "dumm stellen" ist eben nicht besonders erfolgsverprechend.
    Wie gesagt, es kommt darauf an wer die Verstopfung verursacht hat, und in welchem Rohrabschnitt sie sich befunden hat. Und die Tatsache das du in der Wohnung wohnst, und du wohl nicht ernsthaft unterstellen willst, das jemand drittes bei die eingebrochen und dein Rohr verstopft hat, reicht als Beweisführung normalerweise aus.
    Auf die Geschichte, das das Rohr schon immer verstopft war, gehe ich jetz mal nicht ein, ist im grunde auch nicht relevant, auch nicht, ob ihr darüber informiert wurdet.

  • Den Prozess müsste er doch riskieren, weil er Geld haben will.


    Ebenso Du: Sachverständigengutachten, Rechtsanwalt, Gerichtskosten... Haste vierstelligen Eurobetrag locker übrig...?

  • Was sollte man da jetzt machen? Die Wohnung ist übrigens bereits gekündigt, sodass wir nicht auf Gutwetter machen müssen.


    Nicht bezahlen und abwarten, ob der VM die Rechnung mit der Kaution verrechnet. Wenn er das macht, das Geld per Mahnbescheid einklagen.

  • Nicht bezahlen und abwarten, ob der VM die Rechnung mit der Kaution verrechnet. Wenn er das macht, das Geld per Mahnbescheid einklagen.


    Das wäre zwar eine Möglichkeit: jedoch ich würde es nicht machen...


  • Wie gesagt, es kommt darauf an wer die Verstopfung verursacht hat, und in welchem Rohrabschnitt sie sich befunden hat. Und die Tatsache das du in der Wohnung wohnst, und du wohl nicht ernsthaft unterstellen willst, das jemand drittes bei die eingebrochen und dein Rohr verstopft hat, reicht als Beweisführung normalerweise aus.

    Die Verstopfung hat der Vormieter verursacht, die Rohrreinigungsfirma kann naturgemäß nur die Ursache aber nicht den Verursacher identifizieren. Darüber hinaus sind im Mietvertrag zwei gleichberechtige Mieter eingetragen, sodass doch auch noch der tatsächliche Ursacher von beiden identifiziert werden muss. Dafür ist die Aussage der Firma wohl unbrauchbar.
    Es kann doch nicht sein, dass ich automatisch die Kosten tragen muss, wenn ich eine Wohnung mit verstopften Rohren beziehe?!

  • Es kann doch nicht sein, dass ich automatisch die Kosten tragen muss, wenn ich eine Wohnung mit verstopften Rohren beziehe?!


    Wechselst Du soo oft?
    Wie lange nach Einzug hast Du das Problem bemerkt?

  • Die Verstopfung hat der Vormieter verursacht, die Rohrreinigungsfirma kann naturgemäß nur die Ursache aber nicht den Verursacher identifizieren. Darüber hinaus sind im Mietvertrag zwei gleichberechtige Mieter eingetragen, sodass doch auch noch der tatsächliche Ursacher von beiden identifiziert werden muss. Dafür ist die Aussage der Firma wohl unbrauchbar.
    Es kann doch nicht sein, dass ich automatisch die Kosten tragen muss, wenn ich eine Wohnung mit verstopften Rohren beziehe?!

    Dann stelle dich weiter blöd. Es war der Vormieter. Wenn du damit nicht durchkommst, der Mitmieter, sonst irgendwelche Ratten die das Zeug Rohraufwärts geschleppt haben.

    Wenn du keine Kaution gezahlt hast, hast du wahrscheinlich das Glück, dass sich dein Vermieter nicht mit diesem Mist beschäftigen wird. Gibt es eine Kaution, wird er den Betrag wohl abziehen. Dann kannst du dir ja überlegen, ob du deine Geschichte einem Richter erzählen möchtest.

    Gruß
    H H

  • Die Verstopfung hat der Vormieter verursacht, die Rohrreinigungsfirma kann naturgemäß nur die Ursache aber nicht den Verursacher identifizieren. Darüber hinaus sind im Mietvertrag zwei gleichberechtige Mieter eingetragen, sodass doch auch noch der tatsächliche Ursacher von beiden identifiziert werden muss. Dafür ist die Aussage der Firma wohl unbrauchbar.
    Es kann doch nicht sein, dass ich automatisch die Kosten tragen muss, wenn ich eine Wohnung mit verstopften Rohren beziehe?!


    In Wahrheit kann es auch der Weihnachtsmann und der Osterhase gewesen sein, die Frage ist, kannst du das nachvollziehbar belegen? Der Vermieter ist jedenfalls nicht verpflichtet die Exkremente seiner Mieter mittels DNA Nachweis zu überprüfen.
    Der Vermieter kann offenbar nachvollziehbar belegen, das es in deiner Wohnung ein verstopftes Rohr gab, das sich die Verstopfung in deinem Rohrabschnitt und nicht um Hauptstrang befand, und das Sie beseitigt wurde.
    Alles andere kannst du dir natürlich immer zusammenreimen, aber das wird an der Sachlage wohl nichts ändern?

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