Wie gesagt, es kommt darauf an wer die Verstopfung verursacht hat, und in welchem Rohrabschnitt sie sich befunden hat. Und die Tatsache das du in der Wohnung wohnst, und du wohl nicht ernsthaft unterstellen willst, das jemand drittes bei die eingebrochen und dein Rohr verstopft hat, reicht als Beweisführung normalerweise aus.
Die Verstopfung hat der Vormieter verursacht, die Rohrreinigungsfirma kann naturgemäß nur die Ursache aber nicht den Verursacher identifizieren. Darüber hinaus sind im Mietvertrag zwei gleichberechtige Mieter eingetragen, sodass doch auch noch der tatsächliche Ursacher von beiden identifiziert werden muss. Dafür ist die Aussage der Firma wohl unbrauchbar.
Es kann doch nicht sein, dass ich automatisch die Kosten tragen muss, wenn ich eine Wohnung mit verstopften Rohren beziehe?!