Beiträge von Petz


    Wie gesagt, es kommt darauf an wer die Verstopfung verursacht hat, und in welchem Rohrabschnitt sie sich befunden hat. Und die Tatsache das du in der Wohnung wohnst, und du wohl nicht ernsthaft unterstellen willst, das jemand drittes bei die eingebrochen und dein Rohr verstopft hat, reicht als Beweisführung normalerweise aus.

    Die Verstopfung hat der Vormieter verursacht, die Rohrreinigungsfirma kann naturgemäß nur die Ursache aber nicht den Verursacher identifizieren. Darüber hinaus sind im Mietvertrag zwei gleichberechtige Mieter eingetragen, sodass doch auch noch der tatsächliche Ursacher von beiden identifiziert werden muss. Dafür ist die Aussage der Firma wohl unbrauchbar.
    Es kann doch nicht sein, dass ich automatisch die Kosten tragen muss, wenn ich eine Wohnung mit verstopften Rohren beziehe?!

    Willst du tatsächlich wegen der 120 Euro einen Prozess riskieren? Da ein Rohr bei normaler Nutzung nicht so ohne weiteres verstopft, steht der Anscheinsbeweis gegen dich. Wenn der Rohrreiniger dann noch eine gegen dich gerichtete Aussage über den Grund hat (z.B. verstopft durch Nudelreste), würdest du dich freuen, nur 120 Euro zahlen zu müssen.

    Gruß
    H H

    Den Prozess müsste er doch riskieren, weil er Geld haben will. Und wie will er denn zweifelsfrei nachweisen, dass wir das Rohr verstopft haben, selbst wenn Nudelreste o.ä. gefunden wurden? Die Argumente die ich zu ähnlichen Fällen höre sind immer 1. Wer beauftragt, der zahlt. und 2. es muss nachgewiesen werden, wer für die Verstopfung verantwortlich ist, sonst zahlt der Vermieter. Wieso kommen hier jetzt nur gegenteilige Antworten?
    Genausogut hätte der Vermieter ja in unserer Abwesenheit den Boden neu fliesen lassen können und nachher behaupten wir hätten den kaputt gemacht und darum sollten wir zahlen. Das ist doch absurd. Und was sagt ihr zu dem heimlichen Verrichten der Reinigung und Zugang zu unserer Wohnung ohne unser Wissen? Das ist doch sicherlich auch nicht richtig.

    In dem von dir verlinkten Titel steht:
    "Kann der Vermieter nicht eindeutig nachweisen, dass der Mieter die Verstopfung durch falsche Nutzung der Installation verursacht hat, dann muss er die Kosten für die Reinigung tragen."

    Das kann er doch unmöglich nachweisen, da 1. wir es nicht waren und 2. die Rohre ja bereits gereinigt wurden, dh alle "Beweise" vernichtet sind. Das spricht also dafür, dass wir nicht zahlen müssen, richtig?

    Hallo,

    in unserer Mietwohnung waren die Abflüsse verstopft. Das haben wir dem Vermieter gemeldet, der dann einen Sanitärdienst beauftragt hat, der die Verstopfungen beseitigt hat. Diese Reinigung haben wir allerdings weder verlangt noch wurden wir darüber informiert. Vielmehr hat die Sanitärfirma gleichzeitig mit einer planmäßigen Wartung unserer Therme die Abflüsse befreit. Zu diesem Zeitpunkt waren wir nicht in der Wohnung, eine Nachbarin hat die Handwerker zur Thermenwartung mit einem Zweitschlüssel hereingelassen. Die Verstopfungen waren bereits beim Einzug verstopft, aber es war nie so schlimm, deshalb haben wir es auch nicht beseitigen lassen.

    Jetzt schreibt der Vermieter wir sollen den gesamten Rechnungsbetrag über 124,77 € für die Reinigung der Rohre begleichen, da Verstopfungen innerhalb der Wohnung vom Mieter verantworten zu seien. Das sehe ich allerdings anders, da die Verstopfungen von unserem Vormieter stammen, wir es unserem Vermieter auch bei unserem Einzug schon einmal gesagt haben, worauf er allerdings nicht tätig geworden ist. Es kann doch nicht sein, dass der Vermieter Arbeiten in unserer Wohnung erledigen lässt, von denen wir nichts wissen, der Zweitschlüssel missbraucht wird um sich ohne unser Wissen Zugang zu unserer Wohnung verschaffen, um diese Arbeiten zu erledigen und wir das am Ende bezahlen sollen. Was sollte man da jetzt machen? Die Wohnung ist übrigens bereits gekündigt, sodass wir nicht auf Gutwetter machen müssen.

    Viele Grüße

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