Ich hatte mit meinem Vermieter Streit wegen dem Bodenbelag und den Schönheitsreparaturen. Wir waren vor Gericht.
Er muss den Boden erneuern und ich muss die Wände streichen.
Jetzt wurde das komplette Miethaus wegen einem Erbfall verkauft. Muss der neue Mieter die vor Gericht erstrittene Bodensanierung bezahlen, oder ist das bisherige Urteil dann ungültig.
Die gleiche Frage stellt sich bei den Malerarbeiten.