2 Mal Mieterhöhung um 20% innerhalb von 5 Monaten, wegen Einzug eines 3. WG-Bewohners

  • Hallo ihr Lieben,

    meine Mitbewohnerin und ich haben eine Frage. Und zwar wohnen wir seit April 2016 in einer WG mit 64 qm.
    Ursprünglich hieß es, dass die Miete 600€ kosten würde, welche unser Vermieter dann aber um 120€ (20%) erhöht hat, also zu unserem Einzug.
    Nun (5 Monate später) meinte er, dass wir das 3. noch als Wohnzimmer genutzte Zimmer auch vermieten könnten. Jetzt will er aber einen neuen Mietvertrag und wieder eine Mieterhöhung von 20%, spricht auf 870€.
    Wir fragen uns jetzt aber, ob er das machen darf, da die Miete ja erst im April erhöht wurde und zwar um die zugelassenen 20%.
    Wir denken, dass er sich einfach mehr Geld in die Tasche stecken will. Gegen eine kleinere Mieterhöhung von 50-60€ hätten wir natürlich nichts einzuwenden, da die Betriebskosten ja steigen, aber 150€...? Wir sind Studenten..

    Vielen Dank und viele Grüße
    Die Studentin :o

  • Ohne zu wissen, was in eurem Mietvertrag zu der Zahl der Zimmer vereinbart ist, dürft ihr keine Antwort erwarten. Scannt die relevanten Teile des Vertrages ein und ladet sie als .jpg hoch. Nicht zu klein und persönliche Daten löschen.

  • Ohne zu wissen, was in eurem Mietvertrag zu der Zahl der Zimmer vereinbart ist, dürft ihr keine Antwort erwarten. Scannt die relevanten Teile des Vertrages ein und ladet sie als .jpg hoch. Nicht zu klein und persönliche Daten löschen.

    Im Vertrag steht meines Wissens nur, dass die Wohnung 3 Zimmer hat. Wer welches benutzt und wie viele am Ende in der Wohnung wohnen ist nicht speziell aufgeführt. Wir beide stehen halt im Vertrag. Jedoch weiß ich leider auch nicht wie das gemeint ist und welchen Teil vom Vertrag ich dafür hochladen müsste.

  • Toll, wirklich toll. Wenn du als Studentin nicht verstehst, welcher Teil des Mietvertrages für die Beantwortung meiner Frage wichtig ist, dann kann ich dir nicht helfen. Ihr müsst keinen neuen Vertrag akzeptieren, der alte ist gültig bis zu eurem Auszug. Und eine Mieterhöhung müsst ihr auch nicht bezahlen.

    Einmal editiert, zuletzt von Mainschwimmer (9. September 2016 um 08:58)

  • Toll, wirklich toll. Wenn du als Studentin nicht verstehst, welcher Teil des Mietvertrages für die Beantwortung meiner Frage wichtig ist, dann kann ich dir nicht helfen. Ihr müsst keinen neuen Vertrag akzeptieren, der alte ist gültig bis zu eurem Auszug. Und eine Mieterhöhung müsst ihr auch nicht bezahlen.


    Vielen Dank für diesen Kommentar, da ich nicht Jura oder ähnliches was in diese Richtung geht studiere muss ich wohl von Mietverträgen auch nicht allzuviel verstehen, oder? Ich habe nur eine normale Frage gestellt und wir fühlen uns benachteiligt, da muss man nicht gleich persönlich werden!

    Okay vielen dank, ich hoffe dann mal auf weitere Antworten.

  • Ich sehe da keine Mieterhöhung im Sinne des Gesetzes.

    Euch wurde die Wohnung ursprünglich für 600 € angeboten, dann aber tatsächlich für 720 € vermietet.

    Was auch so im Mietvertrag steht!?

    Jetzt bietet der Vermieter Euch einen neuen Mietvertrag an in dem die Miete 870 € betragen soll.

    Unterschreibt den nicht, fertig.

    150 € Nebenkosten, wenn auch Heiz- und Warmwasserkosten dabei sind, sind übrigens als grenzwertig niedrig.

    Zitat

    und welchen Teil vom Vertrag ich dafür hochladen müsste.

    Am besten den ganzen. Persönliche Daten unkenntlich machen.

  • Ich sehe da keine Mieterhöhung im Sinne des Gesetzes.

    Euch wurde die Wohnung ursprünglich für 600 € angeboten, dann aber tatsächlich für 720 € vermietet.

    Was auch so im Mietvertrag steht!?

    Jetzt bietet der Vermieter Euch einen neuen Mietvertrag an in dem die Miete 870 € betragen soll.

    Unterschreibt den nicht, fertig.

    150 € Nebenkosten, wenn auch Heiz- und Warmwasserkosten dabei sind, sind übrigens als grenzwertig niedrig.


    Am besten den ganzen. Persönliche Daten unkenntlich machen.

    Vielen lieben Dank für deine Antwort!
    Also zu beginn hieß es 600, aber im Mietvertrag stehen jetzt natürlich 720€. Er bietet uns den Mietvertrag an, weil ja eine 3. Person hinzukommen würde. Ich hatte nämlich befürchtet, dass er das dann darf. Weil es ja dann auch unser "Wunsch" ist, da wir im Endeffekt pro Personw eniger bezahlen. Nur leider ist es trotzdem einiges mehr als erhofft. Naja ich denke ich frage ihn nochmal ob er mit sich reden lässt, aber wenn nicht dann heißt das wohl, dass es dann so geht? Also dass sich da kein Konflikt mit dem Recht auftut?

  • Vielen lieben Dank für deine Antwort!
    Also zu beginn hieß es 600, aber im Mietvertrag stehen jetzt natürlich 720€. Er bietet uns den Mietvertrag an, weil ja eine 3. Person hinzukommen würde. Ich hatte nämlich befürchtet, dass er das dann darf. Weil es ja dann auch unser "Wunsch" ist, da wir im Endeffekt pro Personw eniger bezahlen. Nur leider ist es trotzdem einiges mehr als erhofft. Naja ich denke ich frage ihn nochmal ob er mit sich reden lässt, aber wenn nicht dann heißt das wohl, dass es dann so geht? Also dass sich da kein Konflikt mit dem Recht auftut?

    Wozu reden?

    Nur weil vielleicht eine 3. Person einzieht ist kein neuer Mietvertrag nötig.

    Ihr müßt keinen unterschreiben!


    Die Miete kann der Vermieter um 20 oder 15 % zum 1. August 2017 regulär, sprich nach Gesetz, erhöhen.

  • Nur weil vielleicht eine 3. Person einzieht ist kein neuer Mietvertrag nötig.

    Ihr müßt keinen unterschreiben!


    Die Miete kann der Vermieter um 20 oder 15 % zum 1. August 2017 regulär, sprich nach Gesetz, erhöhen.


    Hallo zusammen,

    der VM wird einen dritten Mieter vermutlich nicht akzeptieren und auch keine Untervermieterlaubnis erstellen,
    wenn sich der TE nicht auf die Anpassung der Miete einlässt.

    VG Syker

  • Nicht unterschreiben! Es gibt regeln wie oft und wie viel die Miete erhöht werden darf. Und das geht nciht einfach so nach Lust und Laune... Studentinnen werden auch gerne mal über den Tisch gezogen und für doof verkauft. Holt euch auf jeden Fall Hilfe, dann sollte das schon klappen :)
    Liebe Grüße

  • Nicht unterschreiben! Es gibt regeln wie oft und wie viel die Miete erhöht werden darf. Und das geht nciht einfach so nach Lust und Laune... Studentinnen werden auch gerne mal über den Tisch gezogen und für doof verkauft. Holt euch auf jeden Fall Hilfe, dann sollte das schon klappen :)
    Liebe Grüße


    Eine neuer Mietvertrag ist aber keine Mieterhöhung. Wenn das von Seiten der Mieter gewünscht wird, ist gegen eine höhere Miete im Prinzip nichts zu sagen. Das Angebot ablehnen kann man natürlich immer.

  • Es gibt regeln wie oft und wie viel die Miete erhöht werden darf. Und das geht nciht einfach so nach Lust und Laune... Studentinnen werden auch gerne mal über den Tisch gezogen und für doof verkauft.


    Lou
    Und wieder jemand mit einem Mitteilungsbedürfnis, das zeigt, dass man vom Mietrecht keine Ahnung hat. Merke: Der Vermieter kann in diesem Fall eine weitere Mieterin, egal ob als Untermieterin oder nicht, nicht genehmigen. Dann wird auch nicht die Miete erhöht und die Zahl der Personen in der Wohnung bleibt konstant.

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