Beiträge von Die Hilflose Studentin
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Ich sehe da keine Mieterhöhung im Sinne des Gesetzes.
Euch wurde die Wohnung ursprünglich für 600 € angeboten, dann aber tatsächlich für 720 € vermietet.
Was auch so im Mietvertrag steht!?
Jetzt bietet der Vermieter Euch einen neuen Mietvertrag an in dem die Miete 870 € betragen soll.
Unterschreibt den nicht, fertig.
150 € Nebenkosten, wenn auch Heiz- und Warmwasserkosten dabei sind, sind übrigens als grenzwertig niedrig.
Am besten den ganzen. Persönliche Daten unkenntlich machen.
Vielen lieben Dank für deine Antwort!
Also zu beginn hieß es 600, aber im Mietvertrag stehen jetzt natürlich 720€. Er bietet uns den Mietvertrag an, weil ja eine 3. Person hinzukommen würde. Ich hatte nämlich befürchtet, dass er das dann darf. Weil es ja dann auch unser "Wunsch" ist, da wir im Endeffekt pro Personw eniger bezahlen. Nur leider ist es trotzdem einiges mehr als erhofft. Naja ich denke ich frage ihn nochmal ob er mit sich reden lässt, aber wenn nicht dann heißt das wohl, dass es dann so geht? Also dass sich da kein Konflikt mit dem Recht auftut? -
Toll, wirklich toll. Wenn du als Studentin nicht verstehst, welcher Teil des Mietvertrages für die Beantwortung meiner Frage wichtig ist, dann kann ich dir nicht helfen. Ihr müsst keinen neuen Vertrag akzeptieren, der alte ist gültig bis zu eurem Auszug. Und eine Mieterhöhung müsst ihr auch nicht bezahlen.
Vielen Dank für diesen Kommentar, da ich nicht Jura oder ähnliches was in diese Richtung geht studiere muss ich wohl von Mietverträgen auch nicht allzuviel verstehen, oder? Ich habe nur eine normale Frage gestellt und wir fühlen uns benachteiligt, da muss man nicht gleich persönlich werden!
Okay vielen dank, ich hoffe dann mal auf weitere Antworten.
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Ohne zu wissen, was in eurem Mietvertrag zu der Zahl der Zimmer vereinbart ist, dürft ihr keine Antwort erwarten. Scannt die relevanten Teile des Vertrages ein und ladet sie als .jpg hoch. Nicht zu klein und persönliche Daten löschen.
Im Vertrag steht meines Wissens nur, dass die Wohnung 3 Zimmer hat. Wer welches benutzt und wie viele am Ende in der Wohnung wohnen ist nicht speziell aufgeführt. Wir beide stehen halt im Vertrag. Jedoch weiß ich leider auch nicht wie das gemeint ist und welchen Teil vom Vertrag ich dafür hochladen müsste.
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Hallo ihr Lieben,
meine Mitbewohnerin und ich haben eine Frage. Und zwar wohnen wir seit April 2016 in einer WG mit 64 qm.
Ursprünglich hieß es, dass die Miete 600€ kosten würde, welche unser Vermieter dann aber um 120€ (20%) erhöht hat, also zu unserem Einzug.
Nun (5 Monate später) meinte er, dass wir das 3. noch als Wohnzimmer genutzte Zimmer auch vermieten könnten. Jetzt will er aber einen neuen Mietvertrag und wieder eine Mieterhöhung von 20%, spricht auf 870€.
Wir fragen uns jetzt aber, ob er das machen darf, da die Miete ja erst im April erhöht wurde und zwar um die zugelassenen 20%.
Wir denken, dass er sich einfach mehr Geld in die Tasche stecken will. Gegen eine kleinere Mieterhöhung von 50-60€ hätten wir natürlich nichts einzuwenden, da die Betriebskosten ja steigen, aber 150€...? Wir sind Studenten..Vielen Dank und viele Grüße
Die Studentin
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