Hallo,
ich vermiete ein 1,5 Zimmer Appartment und der Mieter möchte zwei Jahre ins Ausland und die Wohnung solange untervermieten. Er besteht darauf, im Recht zu sein, weil er die Wohnung nach seiner Erklärung nur TEILuntervermietet, weil er den Keller nicht mitvermietet und dort angeblich seine Sachen lagert.
Ist der Keller ein Teil der Wohnung? Ist das wirklich so rechtens?
Leider habe ich mit dem Mieter schon seit Jahren viele Probleme und bin mir nicht mal sicher, ob das mit dem Ausland stimmt, und es ist alles so kurzfristig, dass ich gar keine Möglichkeit habe, um zu überprüfen wer der Untermieter sein soll. Den hat er nämlich noch gar nicht. Und dass jetzt irgendjemand in die Wohnung zieht, finde ich nicht so berauschend.
Ich würde mich über Informationen sehr freuen.
Besten Dank!