Kleinreperaturen- Kosten selbst tragen

  • Hallo liebe Foren-User,

    ich bin vor kurzem nach Köln in meine neue Wohnung gezogen und musste schon in der ersten Nacht feststellen, dass die Heizung ziemlich laute Geräusche macht. Daraufhin habe ich die Vermieter informiert, welche wiederum einen Klempner gerufen haben. Nun ist es so, dass ich laut meinem Mietvertrag die Kosten für Kleinreparaturen bis zu 100€ selbst trage.
    Meine Frage an euch: Muss ich die Kosten auch in diesem Fall selbst tragen, obwohl der Schaden offensichtlich schon vor dem Einzug gegeben war und ich eigentlich ein Recht habe die Wohnung mangelfrei zu erhalten?

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße,

  • Hallo,

    diese Kleinstreparaturklauseln greifen nur bei Instandsetzungen an Gegenständen, die dem unmittelbaren Zugriff des Mieters (also Dinge, die Du anfassen kannst) unterliegen. Das kann nur bei Dingen, wie Lichtschaltern, Mischbatterien oder Fenstergriffen der Fall sein.

    Bei Instandsetzungen an der Heizung kannst Du nicht zur Kasse gebeten werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Zählt das Entlüften der Heizung zur Instandhaltung?

    Eher Instandsetzung. Letztendlich ist es aber egal, wie Du es nennst. Du musst es nicht bezahlen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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