Teil einer Kaution einbehalten wegen Putzen?

  • Hallo.

    Mein ehemalige Vermieterin hat einen Teil der Kaution einbehalten, weil die Wohnung ihrer Meinung nach nicht sauber genug war. Hintergrund hierzu ist, dass es sich um eine 2er-WG handelt - jeder hat einen Mietvertrag für sein Zimmer sowie die Gemeinschaftsräume. Obwohl die restlichen Räume also noch bewohnt sind, sollte ich alles putzen. Besenrein ist es definitiv hinterlassen worden. Ist eine Grundreinigung für alle Räume Pflicht?

    Wie auch immer, weil es offensichtlich zu dreckig war, musste sie angeblich einen Reinigungsdienst für 123,20 Euro beschäftigen. Meine Frage jetzt, ob ich das Recht darauf habe, die Rechnung für die geleisteten Dienste als Kopie zu bekommen und ob ich - falls sie eben keine Rechnung hat, weil auch kein Reinigungsdienst beschäftigt worden ist, - die restlichen 123,20 Euro anfordern kann.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
    Viele Grüße,
    David

  • Besenrein ist es definitiv hinterlassen worden. Ist eine Grundreinigung für alle Räume Pflicht?

    Hallo davidk,

    Die Rückgabe hat im vertragsgemäßen Zustand zu erfolgen,
    wie dieser Zustand ist geht aus deinem VM hervor.



    ... musste sie angeblich einen Reinigungsdienst für 123,20 Euro beschäftigen. Meine Frage jetzt, ob ich das Recht darauf habe, die Rechnung für die geleisteten Dienste als Kopie zu bekommen und ob ich - falls sie eben keine Rechnung hat, weil auch kein Reinigungsdienst beschäftigt worden ist, - die restlichen 123,20 Euro anfordern kann.

    Also wie genau die Kosten entstanden sind ist dir Nachzuweisen,
    aber daraus zu schließen wenn keine Firma vor Ort war das keine Kosten angefallen sind ist falsch.
    Deine VM dürfte dir durchaus ihre Eigenleistung berechnen.

    VG Syker

  • Danke dir für deine Antwort! :)

    Also wie genau die Kosten entstanden sind ist dir Nachzuweisen,
    aber daraus zu schließen wenn keine Firma vor Ort war das keine Kosten angefallen sind ist falsch.
    Deine VM dürfte dir durchaus ihre Eigenleistung berechnen.

    Wie kann man die Höhe des Preises rechtfertigen bzw. belegen?!


  • Aber kann der Vermieter sich da einen Stundenlohn frei ausdenken oder wie?!

    Naja er muss ja auch auf die Wirtschaftlichkeit achten.
    Aber grundsätzlich könnte er sogar die netto Summe aus einem Kostenvoranschlag eines Fachbetriebes nehmen.

    Da wärst du mit den beispielsweise genannten 15€ sogar noch gut dran.

    VG Syker

  • Hallo,

    wieder einmal ein typisches WG-Problem.

    Zimmer räumen, grob reinigen (man beruft sich auf "besenrein") und sich dann wundern, dass die Sauberkeit bemängelt wird. Am Ende streitet ihr euch über 120 Euro. Wäre sicher einfacher gewesen, wenn du besser sauber gemacht hättest.

    Sicher wird alles, was du jetzt tun könntest, teurer als 120 Euro, so dass ich dir empfehlen würde, die Sache auf sich beruhen zu lassen.

    Gruß
    H H

  • wieder einmal ein typisches WG-Problem.

    Zimmer räumen, grob reinigen (man beruft sich auf "besenrein") und sich dann wundern, dass die Sauberkeit bemängelt wird. Am Ende streitet ihr euch über 120 Euro. Wäre sicher einfacher gewesen, wenn du besser sauber gemacht hättest.

    Sicher wird alles, was du jetzt tun könntest, teurer als 120 Euro, so dass ich dir empfehlen würde, die Sache auf sich beruhen zu lassen.

    WG-Probleme - unser täglich Brot...:eek:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!