Mindestmietzeit 6 Monate UND Kündigungsfristen 3 Monate

  • Ich sage Hallo, ich bin neu hier.

    Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig.

    Eine Frage mit der Bitte um Antworten:

    Mein Mietvertrag hat eine Mindestmietzeit von 6 Monate und Kündigungsfristen von 3 Monaten.
    Ist das nicht zu streng? Sind beide Sachen denn erlaubt?

    Dann ist es so, dass die Mindestmietzeit Ende September endet. Ich würde aus medizinischen Gründen hier ausziehen wollen.
    Wie mache ich das?
    Bei einer ordentlichen Kündigung müsste ich noch 3 Monate hier warten UND mir ist der Wohnungsmarkt verschlossen, daher ist wichtig, wenn ich eine Wohnung finde, dass ich dann sofort und kurzfristig die neu gefundene Wohnung "angreife".
    Kann man die Kündigungsfristen hier auf 4 Wochen reduzieren?

    Danke.
    Gerd


  • Mein Mietvertrag hat eine Mindestmietzeit von 6 Monate

    Hallo GerdM

    Ja das ist sogar in vielen Fällen wenig.
    ein maximaler beidseitiger Kündigungsverzicht darf max 45 Monate betragen.



    und Kündigungsfristen von 3 Monaten.

    Das ist ganz einfach die gesetzliche Regelung.



    Ist das nicht zu streng? Sind beide Sachen denn erlaubt?

    Beide Sachen sind erlaubt, und überhaupt nicht streng.
    Bedenke bitte auch das dem VM bei einem Mieterwechsel einen nicht unerheblichen Aufwand und Kosten hat.

    Warum fällt dir das eigentlich erst jetzt auch das dir das zu streng ist und nicht beim Abschluss des MV???



    Dann ist es so, dass die Mindestmietzeit Ende September endet. Ich würde aus medizinischen Gründen hier ausziehen wollen.

    Was für medizinische Gründe?


    Wie mache ich das?

    Je nachdem wie das genau formuliert ist
    entweder morgen die Kündigung zustellen,
    oder sich Zeitlassen bis zum 05.10.2016



    Bei einer ordentlichen Kündigung müsste ich noch 3 Monate hier warten UND mir ist der Wohnungsmarkt verschlossen, daher ist wichtig, wenn ich eine Wohnung finde, dass ich dann sofort und kurzfristig die neu gefundene Wohnung "angreife".

    Wie jeder andere Mieter auch,
    ein oder mehrere Monate Miete für 2 Wohnungen zahlen.
    Du musst übrigens keineswegs bis zum Schluss in der Wohnung wohnen,
    es reicht wenn du den Mietvertraglichen Pflichten nachkommst. (in erster Linie die Miete zahlen)


    Kann man die Kündigungsfristen hier auf 4 Wochen reduzieren?

    Nur wenn alle Parteien des MV damit einverstanden sind...

    VG Syker

  • Hallo GerdM

    Ja das ist sogar in vielen Fällen wenig.
    ein maximaler beidseitiger Kündigungsverzicht darf max 45 Monate betragen.


    Das ist ganz einfach die gesetzliche Regelung.


    Beide Sachen sind erlaubt, und überhaupt nicht streng.
    Bedenke bitte auch das dem VM bei einem Mieterwechsel einen nicht unerheblichen Aufwand und Kosten hat.

    Warum fällt dir das eigentlich erst jetzt auch das dir das zu streng ist und nicht beim Abschluss des MV???


    Was für medizinische Gründe?


    Je nachdem wie das genau formuliert ist
    entweder morgen die Kündigung zustellen,
    oder sich Zeitlassen bis zum 05.10.2016


    Wie jeder andere Mieter auch,
    ein oder mehrere Monate Miete für 2 Wohnungen zahlen.
    Du musst übrigens keineswegs bis zum Schluss in der Wohnung wohnen,
    es reicht wenn du den Mietvertraglichen Pflichten nachkommst. (in erster Linie die Miete zahlen)


    Nur wenn alle Parteien des MV damit einverstanden sind...

    VG Syker

    Hallo Syker:
    Vielen Dank für Antworten.
    Das ist mir deswegen JETZT eingefallen, weil ich beim Einzug in einer Notlage war (Obdachlosigkeit).
    Die Krankheit heißt Traumatisierungen.
    Grüsse
    Gerd


  • Die Krankheit heißt Traumatisierungen.

    Hallo GerdM,

    Wenn das Trauma durch die Wohnung kommt,
    wäre evtl. eine fristlose Kündigung denkbar.

    Zitat von §569 BGB

    Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt für den Mieter auch vor, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. Dies gilt auch, wenn der Mieter die Gefahr bringende Beschaffenheit bei Vertragsschluss gekannt oder darauf verzichtet hat, die ihm wegen dieser Beschaffenheit zustehenden Rechte geltend zu machen.

    Dann endet das Mietverhältnis unverzüglich mit Aussprache (schriftlich) der Kündigung
    Das solltest du aber vorab mal mit deinem behandelnden Arzt und einem Fachanwalt für Mietrecht klären.

    VG Syker

  • Zitat

    Kann man die Kündigungsfristen hier auf 4 Wochen reduzieren?

    Kann man für den Mieter, wenn beide Vertragsparteien zustimmen.

    Eine "Mindestmietzeit" in Form eines gegenseitigen Kündigungsverzichtes ist erlaubt. 6 Monate sind doch wenig. In vielen Mietverträgen sind 12 Monate das Minimum.

    Geht von der Wohnung eine erhebliche Gesundheitsgefahr aus, die amtsärztlich bestätigt ist, kann man u. U. außerordentlich kündigen.

  • Hallo Skyer und Andere:
    Vielen Dank Allen für Antworten.
    Skyer: Nein, die Ursache für die Erkrankungen ist nicht eine Wohnung.

    Also die Vermieterin ist sehr nett und verständnisvoll. Sie ist mir bei vielen Sachen entgegengekommen, ich schäme mich sie wegen der Verkürzung der Fristen zu fragen.
    Grüße


  • Also die Vermieterin ist sehr nett und verständnisvoll. Sie ist mir bei vielen Sachen entgegengekommen, ich schäme mich sie wegen der Verkürzung der Fristen zu fragen.

    Hallo GerdM,

    Wie heißt es so schön:
    Fragen kostet nichts,
    und wenn die VM dir schon mal entgegengekommen ist,
    wäre m.E. durchaus ein Mietaufhebungsvertrag möglich.

    VG Syker

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