Beiträge von GerdM

    Hallo GerdM

    Ja das ist sogar in vielen Fällen wenig.
    ein maximaler beidseitiger Kündigungsverzicht darf max 45 Monate betragen.


    Das ist ganz einfach die gesetzliche Regelung.


    Beide Sachen sind erlaubt, und überhaupt nicht streng.
    Bedenke bitte auch das dem VM bei einem Mieterwechsel einen nicht unerheblichen Aufwand und Kosten hat.

    Warum fällt dir das eigentlich erst jetzt auch das dir das zu streng ist und nicht beim Abschluss des MV???


    Was für medizinische Gründe?


    Je nachdem wie das genau formuliert ist
    entweder morgen die Kündigung zustellen,
    oder sich Zeitlassen bis zum 05.10.2016


    Wie jeder andere Mieter auch,
    ein oder mehrere Monate Miete für 2 Wohnungen zahlen.
    Du musst übrigens keineswegs bis zum Schluss in der Wohnung wohnen,
    es reicht wenn du den Mietvertraglichen Pflichten nachkommst. (in erster Linie die Miete zahlen)


    Nur wenn alle Parteien des MV damit einverstanden sind...

    VG Syker

    Hallo Syker:
    Vielen Dank für Antworten.
    Das ist mir deswegen JETZT eingefallen, weil ich beim Einzug in einer Notlage war (Obdachlosigkeit).
    Die Krankheit heißt Traumatisierungen.
    Grüsse
    Gerd

    Ich sage Hallo, ich bin neu hier.

    Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig.

    Eine Frage mit der Bitte um Antworten:

    Mein Mietvertrag hat eine Mindestmietzeit von 6 Monate und Kündigungsfristen von 3 Monaten.
    Ist das nicht zu streng? Sind beide Sachen denn erlaubt?

    Dann ist es so, dass die Mindestmietzeit Ende September endet. Ich würde aus medizinischen Gründen hier ausziehen wollen.
    Wie mache ich das?
    Bei einer ordentlichen Kündigung müsste ich noch 3 Monate hier warten UND mir ist der Wohnungsmarkt verschlossen, daher ist wichtig, wenn ich eine Wohnung finde, dass ich dann sofort und kurzfristig die neu gefundene Wohnung "angreife".
    Kann man die Kündigungsfristen hier auf 4 Wochen reduzieren?

    Danke.
    Gerd

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