Begehbare Dusche

  • Guten Abend sehr geehrte Damen und Herren!
    Seid heute bin ich hier Mitglied unhd kenne daher noch nicht wie sich hier angesprochen wird.Um nicht gleich falsche Töne erklingen zu lassen habe ich erst einmal diese Förmliche Angerde gebraucht.Hoffentlich habe ich das jetzt nicht völlih falsch gemacht.Ich gelobe aber mich anzupassen.

    Weshalb ich mich aber auch gleich mal melde liegt daran,das meine NAchbarn und ich bei unserer Hausverwaltung bewirken möchten in unseren Wohnungen begehbare Duschen einzurichten.Können wir eigentlich solche Wünsche äußern?Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein/werden damit begehbare Duschen eingerichtet werden?

    Vielen Dank im voraus für die Bemühungen und eine Gute Nacht wünsche ich allen.


    Mit freundlichemGruß,
    Schönerwohnen!

  • Guten Abend,

    Einverständnis des Eigentümers, dann entsprechende Kostenvoranschläge und mit Sicherheit eine finanzielle Eigenbeteiligung.

    Das war die absolute Kurzversion. Rechtliche Dinge und weitere Voraussetzung sollten definitiv die Profis hier beantworten.

  • Hallo Schöneswohnen/Schönerwohnen!,

    natürlich könnt Ihr Eure HV bitten, in Euren Wohnungen begehbare Duschen einzurichten. Das wäre jedoch recht plump, also würde ich erstmal "vorfühlen", wie sie darauf reagiert.
    Ist die HV Euer Vermieter?
    Verpflichtet ist sie jedoch, auch bei Kostenübernahme durch Euch, nicht - das mal vorab. Teile uns bitte das Gesprächsergebnis mit.

  • Wie jetzt, die jetzigen Duschen sind nicht begehbar?:cool:

    Scherz bei Seite, Wünsche könnt Ihr immer äußern.

    Ob sie der Vermieter, das ist Euer Vertrags- und Ansprechpartner, erfüllen muß ist eine andere Sache.

    Es sei denn es geht um eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft.

  • Du solltest bedenken, das der nachträglich Einbau so einer Bodendusche mit Rinne oder Abfluss, im grunde Kostenmässig oft ähnlich liegt, wie die Komplettsanierung des Bades. Noch dazu ist gar nicht gesagt, das die Höhen des Abflusses, und des Estrichs überhaupt ausreichen um das zu ermöglichen, Wasser fließt nun einmal nicht Bergauf.
    Von der Problematik mit der Isolierung noch mal ganz abgesehen.
    Alternativ gibt es aber auch flachere Duschtassen.
    Für mich käme so ein Einbau jedenfalls nur dann in frage, wenn das Bad eh zum Großteil saniert würde.

  • Um nicht gleich falsche Töne erklingen zu lassen habe ich erst einmal diese Förmliche Angerde gebraucht.Hoffentlich habe ich das jetzt nicht völlih falsch gemacht. Ich gelobe aber mich anzupassen.


    Bitte nicht! Keine oder rüpelhafte Anreden gibt es hier schon zu Hauf'.

    Zitat

    ........... ich bei unserer Hausverwaltung bewirken möchten in unseren Wohnungen begehbare Duschen einzurichten.Können wir eigentlich solche Wünsche äußern?


    Sicher. Wobei anzumerken ist, dass Sie vieleicht den Vermieter meinen.[/QUOTE]

    Zitat

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein/werden damit begehbare Duschen eingerichtet werden?


    Wenn Sie Mietr sind, rate ich Ihnen erst mal ab. Bedenken Sie, das durch nicht vorhersehbare Umstände Sie möglicherweise die Wohnung über kurz oder lang verlassen müssen. Geld, Ärger, Zeit war dann für die Katz'.

    In jeden Fall brauchen Sie die Zustimmung des Eigentümers/Vermieters.
    Zu den örtlichen Gegebenheiten kann ich mich leider nich äußern.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (30. August 2016 um 08:41)

  • Wünsche können natürlich immer geäußert werden. Ob der Vermieter hierauf eingeht, ist eine völlig andere Sache. Einen Anspruch auf einen Einbau gibt es natürlich nicht.

    Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich um eine ebenerdige Dusche handelt? Hier müsste vorab natürlich geprüft werden, ob sich das technisch realisieren lässt. Die Abflussleitungen müssen ja auch irgendwo verbaut werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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