Feuchtigkeitsschaden im Keller

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe jemand kann mir helfen, da ich denke, dass dieser Fall nicht so selten vorkommt.
    Kurz zur Schilderung:
    Wir sind im Februar in eine neue Wohnung gezogen, beim Einzug haben wir nichts von Feuchtigkeit im Keller gemerkt.
    Nun Ende Juli ist uns aufgefallen, dass der Keller komplett nass war. Ein relativer hoher Warenwert ist durch die Feuchtigkeit kaputt gegangen. Unser Vermieter ist der Meinung es handele sich um normale Sommerfeuchtigkeit, ein Rohrbruch konnte auch nicht fest gestellt werden. Allerdings haben uns sämtliche Menschen, die diesen Keller betreten haben unsere Meinung bestätigt, dass die Feuchtigkeit von unten kommt, also womöglich aufgrund der Bausubstanz entsteht.
    Ich habe schon mit einem Mietverein gesprochen, aufgrund einer Passage im Mietvertrag hat sich der Vermieter gegen eine Haftung von Feuchtigkeitsschäden gesichert. Eine Mietminderung steht uns ebenfalls zu.
    Allerdings bleibt eine Frage bestehen, wie geht es mit dem Schaden weiter?
    Unser Vermieter will keine weiteren Schritte einleiten, aber der Schaden kann ja nicht immer dort bleiben und eine Lösung ist ja auch nicht eine Mietminderung über die gesamte Mietzeit zu machen.
    Können wir nach einer Fristsetzung auch einen eigenen Gutachter beauftragen?

    Wer kann helfen?

    Vielen Dank.

  • Aber mal Vorsicht. Bei diesen hohen Temperaturen sollten die Kellerfenster geschlossen bleiben. Das sollten Sie erst mal prüfen.
    Einen Gutachter können Sie erst mal auf Ihre Kosten bestellen. Ob das gewünschte Ergebnis eintritt, ist Lottospiel.
    Von einer Mietminderung geht die Feuchtigkeit auch nicht weg.

  • Hallo zusammen,

    Also grundsätzlich halte ich einen feuchten Keller für keinen Mangel.

    Gibt es in der nähe einen Fluss / Feuchtgebiet?
    Auch wenn die letzten Tage sehr heiß und trocken waren,
    war der Sommer doch allgemein recht feucht.

    Jetzt zum rechtlichen ...

    grundsätzlich:
    Entsteht während der Mietzeit ein Mangel,
    berechtigt dies zur Minderung der Miete.

    etwas knifflig:
    kommt ein VM mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug,
    kann der M Ersatzmaßnahmen einleiten und seine Kosten mit der Miete verrechnen.

    Jetzt zum speziellen Problem des TE:
    Also als aller erstes wäre zu klären ob wir tatsächlich einen Mangel vorliegen haben
    oder ob dies nur die subjektive Meinung des M ist.
    Als nächstes wäre der VM in Verzug zu setzten,
    dann könnte man über weitere Maßnahmen nachdenken.

    VG Syker

  • Aber mal Vorsicht. Bei diesen hohen Temperaturen sollten die Kellerfenster geschlossen bleiben. Das sollten Sie erst mal prüfen.
    Einen Gutachter können Sie erst mal auf Ihre Kosten bestellen. Ob das gewünschte Ergebnis eintritt, ist Lottospiel.
    Von einer Mietminderung geht die Feuchtigkeit auch nicht weg.

    Kellerfenster schließen bei solch hoher Außentemperatur, das unteerschätzen die meisten Mieter, weil hierfür die Zusammenhänge nicht verstanden werden.
    Kellerwände sind kalt, die hereinströmende warme/ bis heiße Luft erzeugt Kondenswasser, weshalb viele Keller dann feucht sind.

    Zum einen, wertvolle Gegenstände nicht im Keller lagern, diese wären von keiner Versicherung abgedeckt, zum anderen eine ganz simple Vorrichtung gegen Feuchtigkeit im Keller: Man nehme ein etwas größeres Gefäß, fülle es mit Streusalz (das für Eisbeseitigung im Winter), stelle es für längere Zeit in den Keller. Salz zieht Wasser an und man kann genau beobachten wie nass das Salz nach kurzer Zeit ist. Probieren geht über studieren!

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