Hallo Forumsnutzer,
Ich und meine Freundin bezogen eine schöne 3 ZKB-Wohnung und kündigten diese zum 01.07.2016. Nachdem wir aber für den 01.06.2016 eine neue Wohnung hatten sind wir frühzeitig ausgezogen und es gab eine Frühzeitige Schlüsselübergabe. Vor ein paar Tagen bekam ich nun die Abrechnung + die zuzahlende Miete für den Juni als Rechnung gestellt. Nachmieter für den 01.07.2016 waren bereits gefunden, jedoch habe ich Beweise das bereits Mitte Juni Renovierungsarbeiten in der Wohnung stattfanden und gewisse Möbel der Nachmieter bereits in der Wohnung standen. Meine Frage nun lautet ob der Vermieter im Recht ist eine volle Miete von mir zu verlangen obwohl die Wohnung bereits vom Nachmeiter genutzt wurde?
Habe ich das Recht eine halbe Miete zu behalten da ab dem 15.06 bereits die Wohnung anderweitig genutzt wurde?
Freue mich über hilfreiche Antworten
Gruß Meierch
Miete trotz vorzeitiger Renovierung durch Vermieter/Nachmieter
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Meierch -
25. August 2016 um 16:52 -
Erledigt
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Hallo, Meierch,
sofern Deine Angaben beweisbar sind, kannst Du die Miete für einen halben Monat einbehalten.
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Sie und Ihr Vermieter haben bis zur Beendigung des Vertrages am 30. Juni alle Rechte und Pflichten daraus zu erfüllen.
Eine vorzeitige Rückgabe der Schlüsselgewalt berechtigt den Vermieter trotzdem nicht die Wohnung vor Bendigung des Mietvertrages in Besitz zu nehmen.
Inwieweit Sie jetzt dagegen vorgehen wollen müssen Sie selbst entscheiden. -
sofern Deine Angaben beweisbar sind, kannst Du die Miete für einen halben Monat einbehalten.
Stimme zu. -
Ok vielen Dank für die Informationen.
Bekam außerdem eine Stromabrechnung vom 21.5.-30.6 wobei Meine Freundin und Ich 480kw/h verbraucht hätten in einer von uns leerstehenden Wohnung. Gibt es dort ebenfalls die Möglichkeit gegen vorzugehen und wäre der Verbrauch ebenfalls ein Beweis das die Wohnung bereits vielfach genutzt wurde? 480kw/h ist ja nicht grade wenig in ca 4 Wochen
Gruß MeierchEdit: Sicherungen wurden bei der Übergabe alle auf AUS gestellt.
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Ok vielen Dank für die Informationen.
Bekam außerdem eine Stromabrechnung vom 21.5.-30.6 wobei Meine Freundin und Ich 480kw/h verbraucht hätten in einer von uns leerstehenden Wohnung. Gibt es dort ebenfalls die Möglichkeit gegen vorzugehen und wäre der Verbrauch ebenfalls ein Beweis das die Wohnung bereits vielfach genutzt wurde? 480kw/h ist ja nicht grade wenig in ca 4 Wochen
Gruß MeierchEdit: Sicherungen wurden bei der Übergabe alle auf AUS gestellt.
... aber die Zählerständer wurden im nicht existierenden Übergabeprotokoll nicht gelistet...? -
Zitat
Sicherungen wurden bei der Übergabe alle auf AUS gestellt.
Wenn die Stromzählerstände bei Auszug nicht abgelesen wurden hast Du Pech gehabt. Wie willst Du nun beweisen, wieviel tatsächlich verbraucht wurde.?
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Zählerstände sind im Übergabeprotokoll gelistet und es existieren Fotos der Jeweiligen Zähleruhren.
Leider bekamen wir bis heute kein Protokoll, somit existiert das Exemplar nur beim Vermieter.
Werde mich aber nun darum bemühen ein Protokoll zu bekommen denn Datum der Übergabe entspricht dem Datum der Fotoaufnahme.Zählerstand wurde von uns selbst dem Stromlieferanten bei Auszug gemeldet.
Die Laufzeit vom 21.6-30.6 übernahm der Standard Lieferant für das Saarland ( Saar-lor-lux ) -
Zitat
Zählerstand wude von uns selbst dem Stromlieferanten bei Auszug gemeldet.
Dann sollte doch alles korrekt berechnet werden, denke ich.
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